Unterschied Angestellter zu Beamter als Lehrer (außer Gehalt)

  • Kennt sich hier zufällig jemand aus?


    Als Beamter steht man in der Regel natürlich finanziell deutlich besser da. Gibt es sonst jedoch zusätzliche rechtliche Unterschiede? Ich habe in einer Dienstverordnung für NRW gelesen, dass alle die Beamten betreffenden Regelungen sinngemäß auch für Angestellte zutreffen sollen (im Guten wie im Schlechten). So ganz stimmen kann das natürlich nicht - siehe Streikrecht für Angestellte Lehrer, dass zumindest in Berlin auch effektvoll genutzt wird.


    Es kann natürlich sein, dass das Land dies nur als Generalklausel betrachtet, bis das erste Gerichtsverfahren in einem Spezialfall gelaufen ist. Spontan würden mir einfallen:



    => Arbeitskampf:
    Beamte dürfen nicht Streiken. Das allgemeine Arbeitsrecht kennt nur die Ruhepflicht, die aber an laufende Verhandlungen gebunden ist. Gibt es diese nicht darf man nach belieben streiken um seine Interessen gegenüber dem Arbeitgeber durch zu setzen.

    => politische Zurückhaltung/Pflicht zum Eintritt für den Erhalt der Verfassung:
    das ist ein Spezifikum des Beamtenrechts; allerdings sind (verbeamtete) Lehrer in so vielen politischen Parteien/BI etc. aktiv, dass man vorr. der NPD beitreten muss um Entlassen zu werden. Andererseits stellt Bayern die Linke auf dieselbe Stufe. Dürfte jemand in Bayern als angestellter Lehrer also z.B. problemlos der Linken (oder NPD, wobei ich diese damit nicht auf eine Stufe stellen möchte) beitreten?



    => Nebenjobs: Beamte dürfen keine "kommerziellen" Nebentätigkeiten ausüben, auch wenn sie Teilzeit arbeiten (darum eben das besondere Loyalitätsverhältnis von Beamten und Land zueinander). Das allgemeine Arbeitsrecht für Normalbürger kennt so einen Umstand nicht; es kann nur u.U. das Wettbewerbsverbot gelten - der Arbeitgeber darf also untersagen, nicht nebenbei bei der Konkurrenz zu arbeiten - und man muss seine Arbeitskraft erhalten. D.h. durch den Nebenjob darf die regelmäßige Arbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten.



    => Entlassung/Neueinstellung:
    ein Beamter der kündigt, kann der Theorie nach nicht wieder als Beamter anfangen. Einem Angestellten kann das herzlich egal sein, da er von vornherein kein Beamter ist. Kann man (oder besser: wird man in der Praxis) auch vom Land wieder eingestellt, nachdem man gekündigt hat? So als Physiklehrer... Dieser Punkt gilt natürlich auch für Beamte, die nun als Angestellte erneut in der Schule arbeiten möchten.



    => Beurlaubung: als verbeamteter Lehrer kann man sich bis zu 6 Jahre im Laufe seines Lebens ohne wichtigen Grund beurlauben lassen (natürlich ohne Sold und unter Vorbehalt des Ministeriums). Ist das eine lehrerspezifische oder beamtenspezifische Regelung (Angestellte können ja auch kündigen und sich neu einstellen lassen?)? Im allgemeinen Arbeitsrecht gibt es dazu m.E. keine Regelung, d.h. insbesondere keine Lebenszeitbegrenzung.




    Falls hier jemand genauere Kenntnisse über einen der Punkte hat (oder noch andere Punkte kennt) wäre ich über Aufklärung erfreut!

  • Du solltest noch unterscheiden zischen befristet und unbefristet angestellt. Erstere sind die große Mehrheit (Kandidaten auf der Wartelisten zur Verbeamtung auf Probe) und müssen sich überlegen, inwiefern sie ihren Arbeitgeber z.B. mit Streiks ärgern wollen.

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."


  • Also finanziell besser dastehen ist oft ein Trugschluss, denn du musst ja als Beamter deine KK selber zahlen. Somit ist es z.B. so, dass ich in Berlin angestellt mindestens 3 Kinder brauche, um in Brandenburg verbeamtet das selbe Geld rauszubekommen, wie aktuell in Berlin.
    Wo ist man also finanziell besser gestellt?


    Also bei Krankheit ist man es. nach TVL zahlt der AG zwar bei mir z.B. aktuell 13 Wochen Krankheit voll, bei Beamten durchgängig, da fällst du nicht ins Krankengeld, aber ansonsten sehe ich da keine finanziellen Vorteile.


    Beihilfeanspruch habe ich auch als Angestellte, wenn es sich auch nur auf die Sachen wie Zahnersatz und Heilpraktiker beschränkt, weil die einen Festzuschuss von der gesetzlichen Krankenkasse haben.


    Streikrecht ist ja noch nicht abschließend geklärt, ob das nicht auch für Beamte zählt. In Berlin haben vor Jahren die Lehrer da z.B. keinen Unterschied gemacht, sondern alle gestreikt. Steht nun in ihrer Personalakte, na und?!?


    Nebenjobs sind in Berlin bei Beamten Genehmigungspflichtig, die dürfen auch kommerziell sein, wenn das Land sie genehmigt. Bei Angestellten nur mitteilungspflichtig.


    Auch als Angestellter kannst du dich freistellen lassen unbezahlt.

  • Also finanziell besser dastehen ist oft ein Trugschluss, denn du musst ja als Beamter deine KK selber zahlen.


    Zumindest in Hessen ist es so, dass der Arbeitgeber,also das Land, bei Beamten keinen Arbeitgeberanteil für Krankenkasse zahlt.
    Im Krankheitsfall übernimmt das Land die Hälfte der Kosten, die andere Hälfte übernimmt die Krankenversicherung. Daraus resultiert, dass sich ein Beamter nur zur Hälfte versichern muß und damit Beiträge für die Krankenkasse anfallen, die in der Größenordnung des Arbeitnehmeranteils liegen. Darüberhinaus sind die Beamtentarife der Krankenkassen wohl mit etwas besseren Leistungen ausgestattet.
    Dies gilt für den Fall, das der Beamte bei einer privaten Krankenversicherung versichert ist.


    Versichert sich der Beamte in einer gesetzlichen Krankenversicherung, dann zahlt er Arbeitgeber- + Arbeitnehmeranteil, da auch hier das Land keinen Arbeitgeberanteil übernimmt. Er hat also ungefähr doppelte Kosten.


    Für Familien lohnt sich das Rechnen, da Familienmitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert sind, in der privaten nicht.


    Grüße
    Steffen

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  • Also finanziell besser dastehen ist oft ein Trugschluss, denn du musst ja als Beamter deine KK selber zahlen.

    Bei mir hat es zwischen angestellt und verbeamtet knapp 1100,- Euro ausgemacht (2006), das wiegt auch nicht die noch abzurechnende KK auf!


  • Naja, die PKV hat ja sehr unterschiedliche Tarife und je nach Einstiegsalter bis du da eben schon schnell für "nur" 30% bei über 200 Euro. Krankernversicherung jetzt als Angestellte mit 50% (was meinem Verdienst im Ref bei Vollzeit entspricht), ist aber z.B. klar unter 200 Euro und das für die komplette Versicherung. Bessere Leistungen in der PKV ist auch oft ein Trugschluss, ich habe in dem Jahr keinen Unterschied zwischen der PKV und GKV bemerkt, eher die Vorteile, dass ich mich in der GKV um die Abrechnung usw. nicht kümmern muss und z.T. weniger zuzahlen muss.

    • Offizieller Beitrag

    dir ist aber schon klar, dass du Äpfel mit Birne vergleichst? Vergleich doch mal Brandenburg angestellt und Brandenburg verbeamtet...
    Berlin hat nunmal eine Sonderstellung bei den Angestellten...


    chili

  • dir ist aber schon klar, dass du Äpfel mit Birne vergleichst? Vergleich doch mal Brandenburg angestellt und Brandenburg verbeamtet...
    Berlin hat nunmal eine Sonderstellung bei den Angestellten...


    chili


    Nein, ich vergleiche nicht Äpfel mit Birnen, sondern die Möglichkeiten, die der TE hier hat, denn er kommt aus dem Umkreis.
    Das Brandenburg Angestellt gar nicht geht, weil sie nur 80% des Bundesdurchschnittes zahlen, ist doch ganz klar!


    Er hat also die Wahl: Berlin angestellt oder Brandenburg verbeamtet!

  • man, man... der Titel des Themas hieß ja "außer Gehalt"...


    ansonsten gibt es in Berlin die Sondersituation, dass angestellte Lehrer gleich zu Beginn auf Stufe 5 nach TVL gesetzt werden, damit man trotz Lehrermangel noch Bewerber bekommt. Das relativiert sich aber nach einigen Jahren und es wurde bereits vorgerechnet, dass man als Angestellter in Berlin über die Zeit ca. 220.000 Euro weniger erhält. Gäbe es die Nachteile nicht, gäbe es bei uns nicht die größeren Streiks und Forderungen nach Verdienstangleichung. Dazu kommen andere prinzipiell nicht übertragbare Goodies wie Zuschläge und subventionierte PKV - ja, ich weiß, man kann es im Fall einer Entlassung auch als Nachteil sehen.


    Und da sind wir auch bereits beim Thema! Falls jemand hier kundig ist... hat man als angestellter Lehrer also nur die Nachteile des Angestellten (finanziell und bzgl. Sicherheit) kombiniert mit den Einschränkungen eines Beamten? Oder haben angestellte Lehrer auch alle normalen Arbeitnehmerrechte, trotz bestimmter Klauseln in Dienstverordnungen?



    Oder üben Beamte wie angedeutet auch oft kommerzielle Nebenjobs aus? Sind Mitglied z.B. der Linkspartei (in Bayern)? Kommt man als Beamter damit durch, falls man bei einer Gelegenheit sich aus Nachlässigkeit mal nicht für den Erhalt der Verfassung einsetzt (sich also mal passiv verhält und nichts tut)? Wird man bei Eigenkündigung wieder eingestellt oder gibt es eine Sperrklausel (für Angestelltenverhältnisse)?

  • Oder haben angestellte Lehrer auch alle normalen Arbeitnehmerrechte, trotz bestimmter Klauseln in Dienstverordnungen?



    Oder üben Beamte wie angedeutet auch oft kommerzielle Nebenjobs aus? Sind Mitglied z.B. der Linkspartei (in Bayern)? Kommt man als Beamter damit durch, falls man bei einer Gelegenheit sich aus Nachlässigkeit mal nicht für den Erhalt der Verfassung einsetzt (sich also mal passiv verhält und nichts tut)? Wird man bei Eigenkündigung wieder eingestellt oder gibt es eine Sperrklausel (für Angestelltenverhältnisse)?


    Wie du schon richtig feststellst, unterliegst du als Angestellter dem normalen Arbeitsrecht und damit können die Verordnungen viel sagen, aber sie stehen immer hinter dem Arbeitsrecht.


    Wie gesagt, ich habe sowohl als Beamtin (auf Zeit) meine Tupperberaterinnen-Tätigkeit weiter ausgeübt und genehmigt bekommen als auch jetzt und davor im Angestelltenverhältnis ich das nur angemeldet habe und auch nichts gegenteiliges dann gehört habe, dass das nicht erlaubt sein sollte.
    Steht also so in meiner Personalakte drin, dass ich es mache.

  • Hallo,
    einen Unterschied gibt es meines Wissens nach bei Kinder-Kranktagen (angestellt stehen dir zehn pro Jahr und Kind zu- beamtet sind es nur ich "bis zu 4 Tage").
    Außerdem bekommst du auch Mutter Kind Kuren nicht so einfach bewilligt.
    Generell gibt es bei der privaten Krankenversicherung sicher einige Vorteile, aber eben auch weit mehr Nachteile als die meisten sehen (möchten).

  • Hallo,
    einen Unterschied gibt es meines Wissens nach bei Kinder-Kranktagen (angestellt stehen dir zehn pro Jahr und Kind zu- beamtet sind es nur ich "bis zu 4 Tage").


    Das ist übrigens auch Bundeslandabhängig, manche haben sich schon dazu durchgerungen, dass man unter einem Gewissen Jahreseinkommen auch pro Kind die 10 Tage hat (maximal 25) und nicht wie sonst die nur 4 (insgesamt!).

  • Meine Mutter war in dem Moment besonders stolz auf mich als ich ihr die Beamtenurkunde gezeigt habe. Sie hat es gleich in der Verwandtschaft mitgeteilt. 8_o_)

    Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !

  • Meine Mutter war in dem Moment besonders stolz auf mich als ich ihr die Beamtenurkunde gezeigt habe. Sie hat es gleich in der Verwandtschaft mitgeteilt.

    Ich komme sowohl mütterlicher- als auch väterlicherseits aus Kaufmannsfamilien, und hätte die Verbeamtung wohl lieber verschwiegen. Sicher hat es auch mit diesem doch eher beamtenfeindlichen Hintergrund zu tun, dass ich die Verbeamtung letztlich abgelehnt habe.


    Ich wünschte mir, dass alle Lehrer angestellt (natürlich wie ich: unbefristet) wären. Wir hätten richtige Gewerkschaften, es gäbe Arbeitsschutzmaßnahmen, richtige Arbeitsplätze (ein häusliches Arbeitszimmer kann man ja nur absetzen, wenn man eins hat), und unterschiedliche Gehälter wären kein Thema mehr. Auch halte ich unser staatliches Sozialsystem aus gesetzlicher Kranken- Renten- und Arbeitslosenversicherung für sinnvoll und bewährt. Noch besser wäre es, wenn alle sich daran beteiligen würden. Dass der Staat seine eigenen Leute davon ausnimmt ist sicher historisch erklärbar, aber aus heutiger Sicht nicht mehr zeitgemäß.


    Ich werde auch gerne für meine Arbeitsleitung bezahlt, anstatt alimentiert zu werden.

  • Das ist leider falsch. Angestellte.



    Zitat

    und unterschiedliche Gehälter wären kein Thema mehr.

  • Das ist leider falsch

    Nicht ohne Grund verwendete ich den Konjunktiv. Du hättest also schreiben müssen: "Das wäre leider falsch." Trotz der Thread-Überschrift beißen wir uns doch immer wieder am Gehalt /den Bezügen fest. Dennoch bin ich davon überzeugt: Wären wir zu 90 % angestellt und nur der Rest verbeamtet, wäre diese Ungleichbehandlung nicht mehr möglich Siehe Berlin, wo die Angestellten doch schon deutlich besser gestellt sind als im Rest der Republik. Aber das könnte man jetzt ewig hin und her spielen nach dem Motto ja - nein - doch usw., ist halt reine Fiktion.


    Ich bin gerne angestellt und eigentlich ist das Gehalt gar kein Thema für mich, da es sich bei mir als Teilzeitkraft mit Kindern nicht so sehr bemerkbar macht (und an Rente/Pension mag ich noch nicht denken).

  • Wenn du dich auf ganz Deutschland beziehst, mag dein Konjunktiv wohl stimmen.


    Ich spreche/sprach ja von der sächsischen Wirklichkeit. Und da sind unterschiedliche Gehälter ein Thema, trotz kaum vorhandener Verbeamtung.



    Zitat

    da es sich bei mir als Teilzeitkraft mit Kindern nicht so sehr bemerkbar macht (und an Rente/Pension mag ich noch nicht denken).


    Da sollte/ soll (!!) man (und bes. Frau) ja immer, hab ich mir sagen lassen.

  • @Topic:


    einen entscheidenden Unterschied könnte es künftig geben. Im Augenblick haben angestellte Lehrer keinen Tarifvertrag - die Bezahlung erfolgt in Anlehnung an den TVL, aber dieser entfaltet z.B. keine Wirkung bzgl. Arbeitszeiten etc.



    Im Augenblick laufen Verhandlungen mit der Tarifkomission der Länder, um erstmals angestellte Lehrer unter den Schutz eines Tarifvertrags zu stellen. Bislang konnten die Ländern als Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen einseitig diktieren (das es jetzt Verhandlungen über den erstmaligen Abschluß gibt liegt übrigens entscheidend an den Streiks in Berlin und der Diskussion diese auch auf die Abiturzeit auszudehnen).


    Sofern die GEW (diese hat Verhandlungen aufgenommen) jetzt nicht einknickt, könnte es bedeuten, dass auch die Arbeitszeit genau fest gelegt wird. D.h. das die Länder nicht mehr einseitig Arbeitszeiterhöhungen fest legen können. Dabei steht natürlich zu erwarten, dass davon auch Beamte profitieren könnten. Dafür müssen aber Generalklauseln vermieden werden. Falls die GEW einen Vorschlag unterzeichnet, a'la "Alle Regelungen für Beamte (außer das finanzielle) gelten sinngemäß für Angestellte, inklusive Arbeitszeit" bringt es nichts. Das wäre aber auch im Grunde ein offener Verrat an den eigenen Mitgliedern (welche Gewerkschaft würde schon eine Generalklausel zu einseitigen Diktatur der Arbeitszeit unterzeichnen?) und passiert darum nicht. Allerdings ist es irritierend, dass die GEW-Berlin der Bundes-GEW bei der Verhandlungsführung misstraut.

  • . Allerdings ist es irritierend, dass die GEW-Berlin der Bundes-GEW bei der Verhandlungsführung misstraut.


    Sie mißtrauen ihr nicht, sie sagen ganz klar, dass sie andere Forderungen eingebracht haben wollen, wie:

    Zitat

    Dies betrifft insbesondere die unbedingt notwendigen Verhandlungspunkte:
    - Öffnungsklauseln (zur Regelung von länderspezifischen Besonderheiten)
    - Zulagen (zum Ausgleich von statusbedingten Unterschieden im verfügbaren Einkommen)
    - numerische Gleichsetzung der Zuordnungstabellen. (A12 = EG 12 usw.)


    Und die bisher nicht genügend drin enthalten sind.
    Sie also noch nicht verhandelt hätten und nachträglich wenig Chancen sehen die Forderungen noch mit einzubringen, aber nun auch nicht gestreikt werden darf!

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