Kennt sich hier zufällig jemand aus?
Als Beamter steht man in der Regel natürlich finanziell deutlich besser da. Gibt es sonst jedoch zusätzliche rechtliche Unterschiede? Ich habe in einer Dienstverordnung für NRW gelesen, dass alle die Beamten betreffenden Regelungen sinngemäß auch für Angestellte zutreffen sollen (im Guten wie im Schlechten). So ganz stimmen kann das natürlich nicht - siehe Streikrecht für Angestellte Lehrer, dass zumindest in Berlin auch effektvoll genutzt wird.
Es kann natürlich sein, dass das Land dies nur als Generalklausel betrachtet, bis das erste Gerichtsverfahren in einem Spezialfall gelaufen ist. Spontan würden mir einfallen:
=> Arbeitskampf: Beamte dürfen nicht Streiken. Das allgemeine Arbeitsrecht kennt nur die Ruhepflicht, die aber an laufende Verhandlungen gebunden ist. Gibt es diese nicht darf man nach belieben streiken um seine Interessen gegenüber dem Arbeitgeber durch zu setzen.
=> politische Zurückhaltung/Pflicht zum Eintritt für den Erhalt der Verfassung: das ist ein Spezifikum des Beamtenrechts; allerdings sind (verbeamtete) Lehrer in so vielen politischen Parteien/BI etc. aktiv, dass man vorr. der NPD beitreten muss um Entlassen zu werden. Andererseits stellt Bayern die Linke auf dieselbe Stufe. Dürfte jemand in Bayern als angestellter Lehrer also z.B. problemlos der Linken (oder NPD, wobei ich diese damit nicht auf eine Stufe stellen möchte) beitreten?
=> Nebenjobs: Beamte dürfen keine "kommerziellen" Nebentätigkeiten ausüben, auch wenn sie Teilzeit arbeiten (darum eben das besondere Loyalitätsverhältnis von Beamten und Land zueinander). Das allgemeine Arbeitsrecht für Normalbürger kennt so einen Umstand nicht; es kann nur u.U. das Wettbewerbsverbot gelten - der Arbeitgeber darf also untersagen, nicht nebenbei bei der Konkurrenz zu arbeiten - und man muss seine Arbeitskraft erhalten. D.h. durch den Nebenjob darf die regelmäßige Arbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten.
=> Entlassung/Neueinstellung: ein Beamter der kündigt, kann der Theorie nach nicht wieder als Beamter anfangen. Einem Angestellten kann das herzlich egal sein, da er von vornherein kein Beamter ist. Kann man (oder besser: wird man in der Praxis) auch vom Land wieder eingestellt, nachdem man gekündigt hat? So als Physiklehrer... Dieser Punkt gilt natürlich auch für Beamte, die nun als Angestellte erneut in der Schule arbeiten möchten.
=> Beurlaubung: als verbeamteter Lehrer kann man sich bis zu 6 Jahre im Laufe seines Lebens ohne wichtigen Grund beurlauben lassen (natürlich ohne Sold und unter Vorbehalt des Ministeriums). Ist das eine lehrerspezifische oder beamtenspezifische Regelung (Angestellte können ja auch kündigen und sich neu einstellen lassen?)? Im allgemeinen Arbeitsrecht gibt es dazu m.E. keine Regelung, d.h. insbesondere keine Lebenszeitbegrenzung.
Falls hier jemand genauere Kenntnisse über einen der Punkte hat (oder noch andere Punkte kennt) wäre ich über Aufklärung erfreut!