Hey Leute.
Ich habe mich mal hier angemeldet, weil ich mir von Euch eine Antwort erhoffe. Ich hoffe, ich habe auch das richtige Forum gewählt ?!
Ich habe von einer Bekannten gehört, dass es in Niedersachsen wohl so ist, das man nach dem dritten Vertrag als Vertretungskraft angeblich ein Anrecht auf eine Festanstellung hat. Nun meine Frage: Ist das wohl in NRW auch so? Und falls ja, könnte jemand mal die offizielle Bestätigung (Link o.ä.) hier rein posten?
Ich bin nämlich Vertretungslehrer in NRW und dementsprechend ist diese regelung - sofern es sie tatsächlich gibt - schon sehr wichtig für mich!
Danke für Eure Mühen!!!