ehrenamtliche Förderung in der GS erlaubt?

  • Text:Hallo (besonders an alle rechtlich bewanderten Menschen/RektorInnen):
    Ich bräuchte im Namen von betroffenen Kindern und einer Schule ganz dringend eine Antwort auf folgendes Problem! Seit 01.11.03 arbeite ich ehrenamtlich als Förderkraft an einer staatlichen Grundschule in Niedersachsen, mache dort mit Kindern Einzelförderung in Deutsch oder Mathe, je nach Fall zwischen zwei- und fünfmal/Woche. Ich bin keine studierte Lehrerin (obgleich ich in einer anderen Richtung auch Pädagogik und Deutsch studiert habe), leite seit drei Jahren eine Elterngruppe LRS/Dyskalkulie, habe selbst ein betroffenes Kind. In der Schule habe ich über die Einzelförderung bereits mehreren Kindern einen Anschluß an die Klasse ermöglichen können - binnen weniger Wochen. Was ich also tue, ist erfolgreich und hilft Kindern, ihren Familien und auch den Lehrern – auch wenn ich nicht über die staatliche Berechtigung verfüge, dies zu tun. Nun ist der zuständige Dezernent der Bez.Reg. dahintergekommen bzw. unser Rektor, dem es zunehmend unangenehm ist, dass ich so gute Arbeit abliefere ohne dafür bezahlt zu werden hat persönlich angefragt, ob es Möglichkeiten gibt, mich anzustellen... (diese Schule hatte zuvor schon viele Jahre mit anderen „Ehrenamtlichen“ gearbeitet, das war dem Dezernenten auch bekannt!) Die Antwort war ein kategorischen „Nein“, der Dezernent möchte das ich aufhöre, dort zu arbeiten – für die Kinder, die es ohne meine Unterstützung nicht schafften, gäbe es auch andere Schulen (ich betreue auch ein vorwiegend verhaltensgestörtes Kind mit auch Wahrnehmungsschwierigkeiten (nicht lernbehindert), welches einen Lernrückstand von 1 Jahr bei mir in 3 Monaten aufholen konnte, aber die tägliche pädagogische Begleitung und „Seelenpflege“ dringend weiter benötigt, sie müsste dann wohl an die (einzig hier vorhandene) Sonderschule für Lernbehinderte wechseln!) Wer kann mir und meinem Rektor nun sagen: Gibt es eindeutige rechtliche Grundlagen, die es verbieten, eine versierte Kraft („wer heilt, hat Recht!) als Förderkraft einzusetzen – egal ob mit oder ohne Bezahlung? Umgekehrt: Gibt es rechtliche Grundlagen, die das erlauben? Die derzeitige Noch-Landesregierung wollte/will die „Selbstständige Schule“ einführen und im Rahmen dessen auch Experten von außen in die Schule lassen als Lehrende...PISA hat ja was ganz Ähnliches ergeben...Zudem auch das Sitzenbleiben/Wiederholen nicht der Königsweg ist, sondern das einzelne Kind gefördert werden muss so wie es in Skandinavien passiert! Nichts anderes mache ich hier – und zudem seit Monaten kostenlos! Ich wäre aber auch mit einem Vertrag auf 325,00Euro Basis zufrieden gewesen – es ist einfach so, dass mir die Arbeit mit den Kindern sehr viel Spaß macht und ich ein Lehramtsstudium nicht mehr nachholen kann, bin 35, voll in meine sonstigen Familienpflichten eingebunden und auch in meine ehrenamtliche Arbeit, ich hab` schlichtweg keine Zeit noch für 5-6 Jahre Vollzeitstudium! Mein Rektor möchte mich gerne behalten, weil er die Erfolge für die Kinder sieht, wir auch im Team gut zusammenarbeiten! Wer weiß Rat? (Gesetzestexte, Ansprechpartner beim Nieders. KuMi u.ä.) DRINGEND! Vielen lieben Dank, Silke
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  • Hallo Silke,


    leider kann ich dir rein rechtlich gesehen nicht weiterhelfen.
    Wie mir scheint, hat im Beamtentum u. Schulwesen immer der Ranghöhere Recht.


    Aber meine Wut über soviel Borniertheit muss ich hier jetzt unbedingt zum Ausdruck bringen: *ß=&/(%)(=* X(X(


    Sowas darf's doch einfach nicht geben!!!


    Wenn Du rechtlich nicht weiterkommst, würde ich mich an deiner STelle aber auf jeden Fall an die Presse wenden und das Ganze publik machen!!!


    stinkwütend,
    Mia<br>

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • Hallo Silke,
    ich kenne die rechtliche Lage auch nicht, aber vielleicht hilft es, nochmal mit einem anderen Sachberbeiter der zuständigen Behörde zu sprechen, vielleicht auch nach Voraussetzungen zu fragen, unter denen du dort arbeiten könntest, z.B. weitere Ausbildung etc. Ansonsten würde ich es bei der nächst höheren Behörde probieren oder direkt ans Ministerium wenden. Mehr als Nein können die ja auch nicht sagen. Nur weil einer Nein sagt, würde ich noch lange nicht aufgeben. Die wimmeln doch immer erstmal alles ab.
    Schönen Gruß,
    Lisa<br>

  • Hallo!
    Ich versteh, ehrlich gesagt, das Problem nicht ganz. Du willst einfach nur ehrenamtlich weiterarbeiten, oder??? Somit dürfte da eigentlich keiner was zu verbieten haben, vorausgesetzt, die Eltern der Kinder sind einverstanden, was ich unter den geschilderten Bedingungen mal sehr vermute. Und wem die Schule wann wofür Räume überlässt, ist (zumindest bei uns in Ba-Wü) nur ihre Sache und die der Stadt.
    Es gibt aber an den zuständigen Schulämtern in aller Regel Leute, die speziell für rechtliche Fragen da sind. Deren e-mail-Adressen und Tel.-Nr. finden sich im Internet.
    Lass dich nicht entmutigen, und weiterhin viel Erfolg mit deinen Kids!<br>

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