Liebe Kollegen,
ich hätte mal eine Frage an Euch zum Thema Versicherungsschutz auf dem Arbeitsweg bzw. bei schulischen Veranstaltungen.
Meine Frau (prekär beschäftigt, ergo erpressbar) hat sich breitschlagen lassen, während der Osterferien an zwei Tagen ihren Deutschkurs aufs Abi vorzubereiten, natürlich unentgeltlich (dazu bitte keine Kommentare - ich hab mich schon genug aufgeregt), weil sie kürzlich eine Woche krank war. Leider ist meine Frau auch so eine, die gern mal für leuchtende Schüleraugen arbeitet... Jetzt habe ich zu ihr gesagt, sie soll sich das Ganze wenigstens als schulische Veranstaltung genehmigen lassen, um während des Kurses im Schulgebäude und vor allem auf der Fahrt wenigstens versichert zu sein.
Ich habe einen Schrieb aufgesetzt, den sie sich morgen unterschreiben lassen soll. Der Text lautet: "Hiermit genehmige ich die Durchführung eines Workshops zur Abiturvorbereitung im Fach Deutsch am... durch Frau Fossi als schulische Veranstaltung. [Unterschrift Schulleiter]"
- meint Ihr, das reicht? Mit der Genehmigung "als schulische Veranstaltung" müsste die
Sache doch versicherungstechnisch abgedeckt sein, oder?
Viele Grüße
Fossi