NRW: Feststellungsverfahren oder Ref an einer Ersatzschule

  • Hallo zusammen,


    ich habe einige Fragen zu den oben genannten Themen.
    Also kurz zu der Situation:
    Ich habe die Möglichkeit an einer kleinen Ersatzschule (in freier Trägerschaft) eine Vertretungsstelle anzunehmen, bis ich das erste Staatsexamen (Ende des Sommers) abgeschlossen habe. Dann könnte ich in ein Feststellungsverfahren gelangen oder halt das "normale" Referendariat dort absolvieren. (Paragraph 5: https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…n=N&menu=1&sg=0#det295313)
    Festellungsverfahren:
    Nach Aussage des Schulleiters könnte ich nach 2-3 Jahren, die ich Vollzeit als TVL-13 Lehrer arbeite, eine Hausarbeit abgeben und noch ein Kolloquium absolvieren um das Feststellungsverfahren zu bestehen. Ist das dann absolut identisch zum 2.ten Staatsexamen? Gleiche Zeugnis?
    Nach weiteren 6 Monaten könnte ich dann verbeamtet werden (wohl Schul üblich).


    Ich weiß nun leider nicht genau, wo die Vorteile/Nachteile des Feststellungsverfahren liegen? Hat jmd. schon Erfahrung damit?


    Es hört sich ja erst einmal gut an.


    Vielen Dank für die Hilfe.

  • Nein, nicht identisch mit dem 2. Stx - nach meinem Kenntnisstand gilt die Zulassung dann nur für Schulen des Trägers, bei dem Du das Feststellungsverfahren gemacht hast, eine Verbeamtung ist nicht möglich, nur mit 2. Stx.


    Grüße

  • Vielen Dank für die prompten Antworten.
    Dann bevorzuge ich doch lieber das Referendariat und bin auf der sicheren Seite.

Werbung