Sonderurlaub / Kind krank?

  • Sorry, aber eine bessere Überschrift fiel mir nicht ein.


    Wie steht es in NDS um Sonderurlaub oder Kind-Krank-Tage, wenn man als verbeamtete Lehrkraft mit halber Stelle und selbständigem Gatten ein krankes Kind zu betreuen hat? Ich habe im Forum gesucht, aber lediglich Informationen zu NRW gefunden.


    Danke für Infos
    Raket-O-Katz

  • Bei Erkrankung eines Kindes unter 12 Jahren können bis zu 4 Tage Sonderurlaub in Anspruch genommen werden. (§9a der niedersächsischen Sonderurlaubsverordnung, nachzulesen auf http://www.schure.de)
    Soweit ich das überlicke gibt es keine Einschränkungen durch Teilzeit. Das Kind ist ja auch nicht teilzeit krank.
    Gruß Cyan

  • Wenn du unterhalb einer bestimmten Grenze liegst, dann sollte in allen Bundesländern inzwischen sogar der Anspruch auf bis zu 10 Tagen pro Kind bestehen, denn du darfst ja gegenüber Angestellten nicht benachteiligt werden!

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