"Es mag verlockend sein, bei der Angabe der gefahrenen Kilometer zum Arbeitsort ein bisschen großzügiger zu rechnen. Schließlich summieren
sich auch kleine Übertreibungen übers Jahr hinweg zu einer ordentlichen Summe. Aber kaum etwas ist für die Finanzbeamten leichter zu überprüfen -
mit einem Routenplaner im Internet ist das in wenigen Sekunden gemacht. Nicht einmal aufrunden ist erlaubt. Wer also 69,9 Kilometer zurücklegt, darf in der Steuererklärung nicht einfach 70 Kilometer angeben."
"Etwas Pech haben aber auch alle anderen: Die Kilometerangaben dürfen seit 2001 nicht mehr aufgerundet werden. Die Mitarbeiter in den
Finanzämtern verwenden Karten und Routenplaner. Sie schauen jetzt genauer auf die Entfernung und werten nur volle Kilometer, angefangene
runden sie gnadenlos ab: 1,9 Kilometer zum Beispiel auf 1,0."
Und das Gesetzt dazu kann hier nachgelesen werden http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html
Also,
weil ich mir langsam wirklich blöd vorkomme, habe ich nun nochmals nachgelesen und obige Zitate aus verschiedenen Quellen hier reinkopiert, um zu beweisen, dass ich keinen an der Waffel habe. Ich tue mich zwar wirklich schwer mit dem ganzen Formularwust, aber in allen Punkten ganz verkehrt gewickelt bin ich dann doch nicht...Und weil es meine erste Erklärung ist, ich sicher noch genug andere Fehler mache und es nur um 5,2 km geht und nicht zum Beispiel um 5,9 km, werde ich wie verlangt abrunden. Das ist zwar nur mein geringstes Problem, aber wenn es der Teufel will, sitzt ausgerechnet bei mir einer am Schreibtisch, der den Routenplaner zückt.Gruß Jenny