Programm "SteuerSparErklärung Lehrer" - Ein paar (oder ein paar mehr) Fragen...

  • Wenn man 2x pro Tag zur Schule fährt, dann zählt das auch nicht.


    DAs kommt sehr darauf an, von zu Hause stimmt das, wenn du aber zwischendurch an einen andere Einsatzort musst, dann natürlich schon! Dann sind die Kilometer dazwischen ja sogar eben mit der tatsächlich gefahrenen Kilometerzahl und nicht der Entfernung abzurechnen.

  • Oh mein Gott,


    ich glaube ich bin einfach zu dämlich dafür... Fahrtkosten:


    Ich habe nun folgendes errechnet und würde euch bitten, einmal rüber zu sehen, ob ich korrekt vorgegangen bin:


    Ich habe für das Kalenderjahr 2013 190 Arbeitstage errechnet (Ferien usw. abgezogen). Da ich einen Arbeitstag meine Arbeitsstätte überhaupt nicht anfahre, sondern gleich eine Abordnungsschule und dafür bereits eine Erstattung vom Arbeitgeber bekomme, habe ich diesen Tag rausgerechnet, bleiben noch 154 Arbeitstage übrig.


    An einem Tag der Woche bin ich nur an meiner Arbeitsstätte tätig, darf also für diesen Tag die normale Entfernungspauschale von 30 Cent ansetzen. Die einfache Entfernung zur Schule beträgt 5 km. Ich habe also gerechnet 38 Tage x 5 km x 0,30 Cent = 57 €.


    An drei Tagen der Woche fahre ich zuerst zur Schule und dann zur Auswärtstätigkeit, wofür ich nur die halbe Entfernungspauschale anrechnen darf. Ich habe also gerechnet: 116 Tage x 5 km x 0,15 Cent = 87 €.


    Zusammen also 144 €.


    Stimmt das soweit? Bitte seid so lieb und helft mir mal.


    Ist nicht wirklich so eben viel was dabei rum kommt, falls ich richtig liege, aber auch Kleinvieh macht Mist...


    Übrigens, wer mir jetzt noch sagt eine Steuererklärung sei Pipifax.... Nein, sehe ich nicht so, siehe das Gewurstel oben...


    Und sehe ich das richtig, dass es ich diese Angaben bei der Penderpauschale/Entfrnungspauschale eingeben muss und die Reisekostenerstattung etwas anderes ist? Ich kämpfe gerade mit meinem Steuerprogramm herum, welches möchte, dass ich die tatsächlich gefahren Kilometer als Reisekosten angebe und dafür soll ich nun die Fahrzeugdaten eingeben, auch den Kilometerstand Anfang des Jahres und den am Ende. Als wenn ich das noch wüsste. Bzw. ist das nicht überflüssig, wenn ich rechne und angebe wie siehe oben?


    Gruß Jenny


    PS: Kleiner Tipp zur Errechnung der Arbeitstage, find ich sehr praktisch dieses Tool: http://www.schnelle-online.inf…01.01.2013&to=31.12.2013#


  • Zu deinen Fahrtkosten bzw. Fahrtkostenerstattungen: Alles ganz einfach. Du machst eine Excel-Tabelle und schreibst die Tage und Fahrten mit Kilometerangaben auf. Wenn du an einem Tag zu einer anderen Schule als zu deiner Stammschule fährst, rechnest du die Hin-und Rückfahrt zur Stammschule nur mit der einfachen Kilometerzahl ab (ohne Rückfahrt)

    alias: Muss da noch einmal nachhaken, denn so kann das nach allem was ich jetzt gelesen habe nicht stimmen, du darfst du doch generell immer nur die einfache Strecke angeben, oder nicht? Sprich wenn meine Schule 5 km entfernt liegt und ich hin und zurück fahre, wären dies zwar faktisch zwar 10 km, in der Steuererklärung darf ich aber nur die einfache Entfernung angeben, also Arbeitstage mal einfache Entfernung mal 30 Cent.


    So steht es jedenfalls in meinem schlauen Buch, welches eben mit vielen gelben Markierungen versehen neben mir liegt, kämpfe mich tapfer durch....


    Und wenn ich dann also an einem Tag erst zur Stammschule fahre und dann eine Auswärtstätigkeit aufnehme (Abordnungsschule), sieht mein Buch nur einen halben Kilometersatz vor, also Arbeitstage mal einfache Entfernung mal 15 Cent.


    Steht hier schwarz auf weiß, verstehe ich da was falsch oder habe ich dich falsch verstanden oder oder oder?


    Verwirrte Grüße von Jenny

  • Grmpf,


    die Pendlerpauschale gehört bei den Werbekosten eingetragen, richtig? Im Jahr 2013 (habe mich nun entschlossen der Einfachheit halber doch mit diesem Jahr anzufangen und nicht mit 2012, da ich noch frisch im Kopf habe was ich da so ausgegeben habe), werde ich wohl kaum über die Freigrenze von 1000 € kommen, da ich nicht so viel Material angeschafft habe, schieß ich mir dann nicht ins eigene Knie damit, wenn ich z.B. 600 € angebe? Kosten für Fortbildungen etc. sind da auch eintragungsfähig, richtig? Ich habe eine zweijährige sehr kostenintensive Weiterqualifizierung gemacht, die im Februar endete, könnte ich die dann irgendwie anteilig angeben?


    Gruß Jenny

  • Ich lauf gleich Amok,


    das Programm will die eTin, dummerweise steht aber auf meiner Lohnsteuerbescheigung (weder auf der von 2012 noch von 13) eine verdammte eTin, obwohl sie da zu finden sein soll. Es steht nur eTin: .... Tja, nix, Leerzeichen Leerzeichen usw. Nix, das Feld gibt es, aber eingetragen ist ... tja, nix eben, ich bekomme echt die Krätze hier. Eine Identifikationsnummer hätte ich noch zu bieten, das ist aber wohl nicht das gleiche, warum muss das alles nur so kompliziert sein, woher bekomme ich jetzt die blöde ETin und warum steht sie bei mir da nicht, wenn doch sämtliche Suchseiten behaupten sie fände sich dort???????????



    ARGH! Jenny

  • Seufz,


    eine Frage noch für heute, dann geh ich ins Bett, mag nicht mehr:


    Ich merke gerade, dass ich mir nicht sicher bin, ob ich mit meinem veralteten Programm von für 2012 überhaupt die aktuelle Erklärung für 2013 erstellen kann oder alternativ auch für die Vorjahre 2011 und 2010? Neuerungen hätte ich manuell erfasst, habe schließlich den dicken Wälzer hier liegen und so viel ist das nicht, für mich relavant eigentlich gar nix, warum also die neue Version kaufen. Seh ich irgendwie gar nicht ein. Das Programm hat mich aber bisher nicht gefragt für welches Jahr ich denn überhaupt abgeben möchte, es geht automatisch von 2012 aus. Übermittelt es an ELSTER die Daten dann automatisch auch nur für das Jahr, in dem es rauskam? Was ein Schrott, wenn es denn so wäre :autsch:


    Edit: Sehe gerade ich kann in einer neuen Arbeitsmappe eine Voraberfassung und Prognosse für 2013 erstellen und die alten Daten hierfür uploaden, ob ich das Ganze dann allerdings auch an ELSTER schicken kann bezweifle ich gerade etwas, wäre finde ich eine fiese Masche das olle Programm wirklich JEDES Jahr an den Mann zu bringen, ob nun nötig oder nicht, I don`t like it :weinen: Wer weiß mehr?


    Will heute echt nicht mehr...


    Gruß Jenny


    PS. Bitte nicht nur meinen letzten Post registieren, habe heute mehrere geschrieben und wäre äußerst dankbar, wenn alle Beachtung fänden :rose:

  • So, fangen wir mal unten an.


    Ja, du brauchst für jedes Jahr immer die im darauffolgenden Jahr erschienene Programm. Also eines für alle Jahre geht nicht!


    Hast du probiert die Steueridentifikationsnummer bei eTin einzugeben? Ich wüsste nicht, dass ich verschiedene Nummer hätte.


    Genau Pendlerpauschale bei den Werbungskosten, Reisetätigkeit gehört aber auch zu Werbungskosten, wenn das alles unter 1000 Euro liegt, dann nimmt das Finanzamt die 1000 Euro. Aber meinst du wirklich, dass du mit allen Fahrten und Materialien darunter bleibst?


    KOsten für die Fortbildung musst du immer dort angeben, wo sie entstehen, also die Wege zur Fortbildung im Jahr des Fortbildungstages (als Reisekosten, wenn es nicht in deiner Stammschule ist), die Materialien und Gebühren in dem Jahr, wo du sie bezahlt hast usw.


    Mit den 15 Cent bin ich überfragt, ich habe es nicht so angegeben bisher (habe es aber auch noch nicht abgegeben).


    Achso und wenn du die Sachen einmal kapiert hast, dann ist es Pipifax ;)


    Achso, Ja Kennzeichen ist in der Regel bei mir auch einzugeben, Kilometerstand wurde ich noch nie gefragt und habe es nie eingegeben.

  • Hast du probiert die Steueridentifikationsnummer bei eTin einzugeben? Ich wüsste nicht, dass ich verschiedene Nummer hätte.


    Genau Pendlerpauschale bei den Werbungskosten, Reisetätigkeit gehört aber auch zu Werbungskosten, wenn das alles unter 1000 Euro liegt, dann nimmt das Finanzamt die 1000 Euro. Aber meinst du wirklich, dass du mit allen Fahrten und Materialien darunter bleibst?

    Ich kann die schon dort eingeben, aber ebenso kann ich meine Kontonummer eingeben, ohne dass das Programm damit ein Problem hat, die Frage ist nur ob es dann auch stimmt ;) Das Programm schlägt mir eine Nummer vor und die deckt sich so überhaupt nicht mit der Ident.-Nummer, wie gesagt steht es bei mir im Ausdruck genau so:


    eTin:
    Identifikationsnummer: 12345678 (Beispielzahlen, versteht sich)


    Wäre der : nach eTin nicht, würde ich davon ausgehen, dass die andere Nummer die richtige ist, aber mich irritiert die Lücke sozusagen, hoffe du verstehst was ich meine.


    Ob ich unter 1000 bleibe werde ich sehen, aber da ich keine Klassenführung habe, daher 2013 kaum teures Material gekauft habe und Kleinstkleckerbeträge für Papier, Stifte und Co leider nicht aufgehoben habe (passiert mir auch nie wieder), kann es gut sein, dass ich deutlich unter der Grenze bleibe, weil der Großteil meiner Fahrtkosten (siehe oben) ja bereits vom Arbeitgeber erstattet wurde, also kommt da auch nicht viel zusammen... Arbeitszimmer: Zahle keine Miete (außer Wasser und Strom, kann ich das anteilig angeben?), den Laptop hat mein Freund gekauft, Telefon läuft auch über ihn, Handy werde ich wohl noch anteilig die 20 % angeben können und tja, was bleibt denn dann noch an dieser Stelle anzugeben? Was fällt noch darunter? Hab ich was vergessen?


    Gruß Jenny


    PS. Hab mir dann eben doch das neue Programm bestellt, für 2013 eben. Wenn es denn sein muss, warum ist mir allerdings noch nicht ganz klar, weil die Änderungen doch oft nur unerheblich sind, nach allem was ich gelesen habe.... Nur wie sieht es mit den Jahren 2010 und 11 dann aus? Die möchte ich rückwirkend auch noch fertig machen, wenn es sich lohnt und da sind die Programme ja längst vom Markt, soll ich dann ein gebrauchtes erwerben (genauso teuer wie die die aktuellen) oder geht das nicht doch irgendwie einfacher, wenn ich NICHT direkt mit ELSTER arbeiten will? Ich denke wenn ich erstmal eines der Programme (Handhabe) intus habe, möchte ich auch damit weiter machen. Falls jemand also die Steuersparerklärung für Lehrer rumliegen hat und sie nicht mehr braucht, 2011 und 11, gerne PN an mich.

  • Oh, ganz wichtige Frage noch:


    Statuswechsel im laufenden Steuerjahr wird wie und wo vermerkt? Zum Februar 2013 bin ich vom Angestellten- ins Bemtenverhältnis auf Probe gewechselt, wie kann ich das denn angeben? Ich kann nur Angestellte oder Beamtin aus der vorgegebenen Liste anwählen.


    Gruß Jenny

  • Dann gib Beamtin an. Schliesslich bist du das ja zum 31.12.2013. Wenn das FA nachfragt, dann kannst du das immer noch erklären.

  • Na ja,


    mein Programm meckert die ganze Zeit, weil ich Sozial- und Rentenversicherungsbeiträge eingetragen habe und das nicht zum Beamtenstatus passt, ich hab den Statuswechsel nun in einer Notiz erwähnt, keine Ahnung inwieweit die Notizen ans Finanzamt mitübermittelt werden...


    Bisher ist das Ganze einfach nur eine frustrierende Angelegenheit, nach Prognose müsste ich bei einem Erfassungstand von 12% der Eingaben momentan 480 € nachzahlen, ist nicht gerade eine Granatenmotivation, zumal ich für diese 12% schon Tage lang immer mal wieder sitze, nebenbei lese und euch hier löchere... :autsch: :(


    Gruß Jenny

  • Bei den Fahrtkosten rechnest du dich arm - das Finanzamt würde das jedoch automatisch korrigieren.
    Bei den Fahrtkosten zur REGULÄREN Stammschule gibst du nur die Tage und die Entfernung, sowie Kennzeichen und Straße an. Das Finanzamt errechnet daraus die Fahrtkosten.


    Ich habe für das Kalenderjahr 2013 190 Arbeitstage errechnet (Ferien usw. abgezogen). Da ich einen Arbeitstag meine Arbeitsstätte überhaupt nicht anfahre, sondern gleich eine Abordnungsschule und dafür bereits eine Erstattung vom Arbeitgeber bekomme, habe ich diesen Tag rausgerechnet,


    Wie hoch ist die Erstattung vom Arbeitgeber? Falls die Erstattung unter 36*5*2*0,3€= 108 € lag, würde ich die Strecke mit angeben und die Erstattung des Arbeitgebers gegenrechnen.
    Beträgt die Strecke zur anderen Dienststelle wirklich ebenfalls 5 km von deiner Wohnung? Du rechnest hier nicht mit der Entfernung von deiner Stammschule, sondern vom Wohnort!
    Nimm zur Feststellung der Entfernung den Routenplaner von Google-Maps. Die angegebene Entfernung Tür zu Tür darfst du IMHO auf den nächsten Kilometer aufrunden. 5,2 km sind also 6 km. (Glaube ich gelesen zu haben - das Urteil hab' ich nicht zur Hand)



    bleiben noch 154 Arbeitstage übrig.
    An einem Tag der Woche bin ich nur an meiner Arbeitsstätte tätig, darf also für diesen Tag die normale Entfernungspauschale von 30 Cent ansetzen. Die einfache Entfernung zur Schule beträgt 5 km. Ich habe also gerechnet 38 Tage x 5 km x 0,30 Cent = 57 €.


    Soweit richtig - als Kontrollrechnung für dich, um festzustellen, ob du überhaupt auf 1000€ WK kommst.



    An drei Tagen der Woche fahre ich zuerst zur Schule und dann zur Auswärtstätigkeit, wofür ich nur die halbe Entfernungspauschale anrechnen darf. Ich habe also gerechnet: 116 Tage x 5 km x 0,15 Cent = 87 €.
    Zusammen also 144 €.


    Falsch. Die Auswärtstätigkeit zählt als Dienstreise - und du kannst JEDEN GEFAHRENEN Kilometer mit der Pauschale von 30 cent ansetzen.
    Damit liegst du bei
    116 Tage x 5 km x 2 * 30 ct = 348 €.



    Und wenn ich dann also an einem Tag erst zur Stammschule fahre und dann eine Auswärtstätigkeit aufnehme (Abordnungsschule), sieht mein Buch nur einen halben Kilometersatz vor, also Arbeitstage mal einfache Entfernung mal 15 Cent.


    Falsch. Du rechnest
    Arbeitstage mal GEFAHRENE KILOMETER mal 15 Cent, bzw - was auf dasselbe herausläuft:
    Arbeitstage mal Entfernungskilometer mal 0,30 €


    Pendlerpauschale gehört bei den Werbekosten eingetragen, richtig


    Wie oben ausgeführt, gibst du die Pendlerpauschale gar nicht an. Du gibst die Entfernung zur Dienststelle und die Entfernungskilo meter sowie die Anzahl der Tage an, die du dorthin gefahren bist.
    Zur Kontrolle kannst du dir ausrechnen, wie hoch die Werbungskosten für diesen Teil der Fahrtkosten ausfallen. Eintragen tust du den Betrag nirgendwo.


    Alle Fahrten zu anderen (dienstlich verursachten) Zielen gibst du mit der jeweiligen Gesamtzahl der gefahrenen Kilometer mal 0,30 € an.
    Da kommt ganz schön was zusammen, wenn man sich das notiert:
    Dienstliche Fahrten sind z.B.:
    - andere Schulen
    - Fortbildungsstätten
    - Erkundungsfahrten für Ausflüge
    - Fahrten zu Vorstellungsgesprächen/zum Schulamt/zu Eltern/zu Elternabenden/zu Schulfesten/zu Schulfesten anderer Schulen- wo du dich auf das eigene Schulfest vorbereitet hast ... etwas Fantasie und Erinnerungsvermögen bitte!
    - Fahrten zum Kreismedienzentrum
    - Fahrt zur Post, um den Beihilfeantrag abzugeben
    - Fahrt zum Finanzamt, um die Steuererklärung abzugeben... :D


    Ich habe eine zweijährige sehr kostenintensive Weiterqualifizierung gemacht, die im Februar endete, könnte ich die dann irgendwie anteilig angeben?


    Wenn es eine Weiterqualifizierung im ausgeübten Beruf war - nicht nur anteilig, sondern komplett. Wenn du im Jahr zuvor keine Steuererklärung abgegeben hattest, bittest du das Finanzamt um "Verlustrücktrag"


    Übermittelt es an ELSTER die Daten dann automatisch auch nur für das Jahr, in dem es rauskam? Was ein Schrott, wenn es denn so wäre


    Wenn du ein Programm kaufst, das dir die Steuererklärung für 2012 machen soll, dann darfst du dich nicht wundern, wenn es genau das tut :aufgepasst:
    Das meldet dann auch die Daten für 2012 ans Finanzamt.

    Ich kann nur Angestellte oder Beamtin aus der vorgegebenen Liste anwählen


    Dann ist das Programm Schrott.
    Es ist für die Steuerberechnung ENTSCHEIDEND, ob du Angestellte oder Beamtin bist - denn es liegen dann ganz andere Vorsorgepauschalen zu Grunde. Als Beamtin werden dir keine Arbeitslosen- und Rentenversicherung abgezogen und du musst dich privat krankenversichern.
    Es MUSS die Möglichkeit geben, zwei oder sogar mehr zeitlich nacheinander folgende Arbeitsverhältnisse anzugeben.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    2 Mal editiert, zuletzt von alias ()

  • Alias,


    vielen Dank erst einmal, aber ich bin mir gerade nicht sicher, ob wir bei meinen Berechnungen nicht verständnismäßig aneinander vorbei schreiben?


    Die Entfernung Wohnort zur Stammschule beträgt 5,2 Kilomter. Was laut meinen Recherchen (im Handbuch) allerdings abgerundet werden muss, nicht aufgerundet, also 5 km.



    "Falsch. Du rechnest Arbeitstage mal GEFAHRENE KILOMETER mal 15 Cent, bzw - was auf dasselbe herausläuft. "
    Hab ich doch gemacht? 116 Tage x 5 km x 0,15 Cent = 87 €. Oder meintest du, ich darf dann die volle Strecke, also 10 km abrechnen? Wo steht das denn geschrieben? Ich lese überall nur von der einfachen Strecke, die absetzbar ist, kannst du mir da mal einen entsprechenden Link geben?


    "Falsch. Die Auswärtstätigkeit zählt als Dienstreise - und du kannst JEDEN GEFAHRENEN Kilometer mit der Pauschale von 30 cent ansetzen."


    Die Entfernungen zu meinen einzelnen Abordnungsschulen können mir momentan völlig schnurz sein, denn die werden -ich wiederhole mich- vom Arbeitgeber bereits bezahlt. Und zwar sogar mit 35 Cent pro km, da komme ich übrigens lockerst auf 1000 € im Jahr. Das spielt aber doch hier, also für diese Steuererklärung, alles keine Rolle? Die Auswärtstätigkeit zählt zwar als Dienstreise, das habe ich inzwischen schon verstanden, so begriffsstutzig bin ich dann doch nicht, aber wie jetzt mehrfach schon gesagt: Der ARBEITGEBER bezahlt diese, ich kann sie doch schlecht doppelt abrechnen?


    Nicht bezahlt vom Arbeitgeber sind lediglich die ERSTE Anfahrt des Tages bzw. die Tage, an denen ich nur an der Stammschule bin. Meinem Verständnis nach kann ich daher auch nur diese Fahrten in der Steuererklärung absetzen, oder bin ich jetzt völlig kirre? Und da steht nun einmal in meinem schlauen Buch sowie Online geschrieben, dass nicht jeder km zählt, sondern nur der einfache, sprich 5 Km (statt der realen 10 für hin und zurück) und im Falle einer Auswärtstätigkeit nur der halbe Km-Preis bei der ersten Anfahrt zur Stammschule gerechnet werden
    darf, also 15 statt 30 Cent. Falls du also einen andersweitigen Infolink hast, bitte her damit! Danke :)


    "Wie oben ausgeführt, gibst du die Pendlerpauschale gar nicht an. Du gibst die Entfernung zur Dienststelle und die Entfernungskilo meter sowie die Anzahl der Tage an, die du dorthin gefahren bist."


    Warum soll ich das plötzlich nicht mehr selbst angeben, anfangs war doch sogar von der Führung eines Fahrtenbuches die Rede, um jede einzelne Fahrt zu belegen? Nochmals: Ich fahre einen Tag der Woche zur Stammschule (vom Arbeitgeber NICHT bezahlt), einmal die Woche nur an diverse Abordnungsschulen (vom Arbeitgeber bezahlt) und drei Tage erst zur Stammschule und von da aus zu diversen Abordnungsschulen (Fahrt zu den Abordnungschulen wird vom Arbeitgeber bezahlt, zur Stammschule nicht). Wenn ich das nicht selber durchrechne, zeigen die mir doch den Vogel auf dem Finanzamt? Ich seh das Problem dabei auch nicht, siehe meine Berechnung, damit ist der Käs doch gegessen, wenn ich es so angebe oder nicht?


    Entweder bin ich wirklich so schwer von Begriff, ich stell mich bei so was gerne doof oder wir verstehen uns gerade einfach falsch. bzw. ich in dem Fall dich :(


    Vielleicht liegt es teils daran, dass ich mich mit dem Programm Schritt für Schritt per roten Faden (Helferlein) durch die Bearbeitung wurstele und die Unterlagen nicht komplett vor mir liegen habe, mir fehlt noch etwas der Gesamtüberblick über sämtliche Dokumente und Bearbeitungsschritte...


    Hm, das mit dem Programm verstehe ich sowieso nicht, es ist schließlich extra auf Lehrer zugeschnitten, kostet auch ein wenig mehr, wurde mir im Forum hier damals ans Herz gelegt und hat durchweg gute Rezensionen. Falls jemand hier damit arbeitet, habe ich irgendwo einen Button übersehen, wo ich angeben kann, dass der Statuswechsel stattfand? Verstehe sowieso nicht warum hier plötzlich keine Socke mehr damit zu arbeiten scheint, als ich letztes Jahr gefragt habe, wurde es mir hier von allen Seiten ans Herz gelegt, mehrfach, deswegen habe ich mich ja genau dafür entschieden...


    Gruß Jenny

  • Bei der Steuer darfst du immer zu deinem Vorteil runden, also 6 km!



    Und doch die Fahrten zu den Schulen müssen auch in die Einkommenssteuererklärung, weil auch die Erstattung angegeben werden muss! Also ja, sie muss rien und dann muss die steuerfreie Erstattung dieser auch rein. Sonst musst du die Erstattung nachträglich noch versteuern, wenn du die Kilometer nicht angibst!


    Also ja, leider nichts wirklich verstanden ;)

  • Wo steht das mit dem aufrunden, in meinem Buch steht was von abrunden?


    Tja, dann bin ich wohl wirklich einfach zu blöd das alleine hinzubekommen. Wo genau trag ich denn das wiederrum ein was ich zurück bekommen habe? Mir wurde gesagt es sei steuerfrei, muss ich es jetzt wirklich noch nachversteuern? Ist aber doch keine Einnahme in dem Sinne, sondern die Erstattung einer Ausgabe, die ich hatte. Falls ich es unter dem Punkt Dienstfahrten angeben muss, die wollen dort auch den Tachostand Anfang und Ende des Jahres, was soll das denn, was gehen die denn meine Privatfahrten an bzw. woher soll ich das denn wissen? Oje... Ok, ich kapier es echt nicht, merk ich schon :daumenrunter: Langsam macht sich Frust breit und blöd komm ich mir langsam auch vor :rotwerd: Für jeden Scheiß gibt es in Uni und Ausbildung Kurse, gerade erst habe ich den ganzen Mist aussortiert der ohnehin rein gar nichts mit meiner Tätigkeit in der GS zu tun hat (Rolle der Frau im Kaiserreich, Mittelalterliche Liebesgedichte usw.) und wo bitte war die Einführung ins Steuerrecht für Lehrer, das wär doch mal ein Seminarblock der lohnt. Für solche Doofies wie mich... :sterne:


    Gruß Jenny

  • Wo steht das mit dem aufrunden, in meinem Buch steht was von abrunden?


    Tja, dann bin ich wohl wirklich einfach zu blöd das alleine hinzubekommen. Wo genau trag ich denn das wiederrum ein was ich zurück bekommen habe? Mir wurde gesagt es sei steuerfrei, muss ich es jetzt wirklich noch nachversteuern? Ist aber doch keine Einnahme in dem Sinne, sondern die Erstattung einer Ausgabe, die ich hatte. Falls ich es unter dem Punkt Dienstfahrten angeben muss, die wollen dort auch den Tachostand Anfang und Ende des Jahres, was soll das denn, was gehen die denn meine Privatfahrten an bzw. woher soll ich das denn wissen? Oje... Ok, ich kapier es echt nicht, merk ich schon :daumenrunter: Langsam macht sich Frust breit und blöd komm ich mir langsam auch vor :rotwerd: Für jeden Scheiß gibt es in Uni und Ausbildung Kurse, gerade erst habe ich den ganzen Mist aussortiert der ohnehin rein gar nichts mit meiner Tätigkeit in der GS zu tun hat (Rolle der Frau im Kaiserreich, Mittelalterliche Liebesgedichte usw.) und wo bitte war die Einführung ins Steuerrecht für Lehrer, das wär doch mal ein Seminarblock der lohnt. Für solche Doofies wie mich... :sterne:


    Gruß Jenny


    Wo das mit dem Aufrunden steht, habe ich mir nicht mehr rausgesucht, nachdem das Finanzamt mir das gesagt hat und das Programm es auch automatisch macht.


    Nein, du musst es eben nicht nachversteuern, aber die Ausgabe angeben, damit du das nicht musst!


    Das Schulamt hat die steuerfreie Erstattung doch an das Finanzamt gemeldet und will natürlich wissen, wofür.


    Wie gesagt, Kilometerstand musste ich noch nie angeben, lass es einfach frei!


    Nö, generell würde sich so ein Kurs lohne, genau wie auch Schulrecht usw. Aber das muss man dann auch spannend gestalten können ;)


  • Nö, generell würde sich so ein Kurs lohne, genau wie auch Schulrecht usw. Aber das muss man dann auch spannend gestalten können ;)

    Nö, spannend ist nun wirklich kein Muss, zumindest nicht wenn ich an mein Studium oder so manche Fortbildung denke ;) Ich kann mich zumindest nicht erinnern, dass es mich z.B. bei "Englische Balladen" (übrigens sind meine Fächter Deutsch und SU) vor Spannung kaum noch auf dem Sitz gehalten hätte oder den diversen Grammatikkursen *gähn* Und langweiliger als den ollen Steuer-Schincken alleine durchzuschmöckern, kann ein Vortrag auch kaum sein, ich bin auch eher der auditive Typ, erzähl mir was und ich werde es behalten, schreib es mir auf und ich werde vergessen... Möchte aber mal wissen, warum darin steht ich müsse abrunden und ihr alle das Gegenteil sagt, dann ist der Schmöcker doch auch für die Tonne... Mir langt es jetzt, hab mir noch die 100 legalen Steuertipps bei Amazon bestellt...


    Gruß Jenny

Werbung