Konferenzen

  • Wie wird das an eurer Schule geregelt: Wenn eine Klassenkonfernez ansteht (beispielsweise wg. Fehlverhalten eines Schülers), werdet ihr dann vom Unterricht freigestellt oder könnt ihr dann nicht als Fachlehrer an der Konferenz teilnehmen? Sagen wir, die Konferenz ist für 13.30 Uhr angesetzt, ihr habt aber noch Hausaufgabenbetreuung oder Förderunterricht, fällt diese(r) dann aus oder wird vertreten?
    Das Beispiel gilt natürlich für eine Schule ohne Ganztagsangebot und regulärem Schulschluss gegen 13 Uhr.
    Und müsst ihr als Klassenlehrer, der ja die Konferenz einberuft, den Stundenplan der betroffenen Fachkollegen "gegenchecken" oder reicht die Absprache mit der SL?
    Danke für eure Antworten!

    • Offizieller Beitrag

    wir sind ein kleines Kollegium und haben einen Tag in der Woche, an dem der Unterricht nach der 7.Stunde prinzipiell endet, damit dort Konferenzen anberaumt werden können. Auch Nachschreibertermine liegen dann. Fachkollegen können AG-Betreuung haben, die im Falle einer solchen Konferenz ausfallen müsste.

  • Wir sind ein sehr großes Kollegium (über 120 Lehrer). Bei solchen Konferenzen soll der Organisierende darauf achten, dass möglichst wenig Unterricht ausfällt. Er überprüft dann die Stundenpläne der Kollegen und sucht einen Kompromisstermin, der der Schulleitung mitgeteilt wird.

  • Danke für eure Antworten! Wenn ich alles richtig verstanden habe, darf die AG-Betreuung oder Ähnliches im konkreten Fall ausfallen, ihr dürft teilnehmen?
    Unser Schulbetrieb endet regulär gegen 13.00 Uhr. Es gibt jedoch vereinzelt AGs und Förderunterricht, anderen Unterricht gibt es nachmittags nicht. Wie definiert man da "nach Unterrichtsschluss"?
    Einen geblockten Tag für Konferenzen haben wir nicht (mehr).
    Also alles sehr schwierig! Bei uns dürfen Fachkollegen nicht teilnehmen, wenn sie Unterricht haben! Das ist für mich eben das Ungewöhnliche!Es ist ja nochmal etwas anderes, zu schauen, dass so wenig Unterricht wie möglich ausfällt. Das kann ich schon nachvollziehen.
    So eine Klassenkonfernz ist ja nun auch nicht dauernd, sondern eher eine Ausnahme. Da hätte ich als Klassnlehrer schon gerne alle Fachkollegen dabei und wie ich das bei euch sehe, gibt es da an euren Schulen wohl keine Probleme. Bei uns scheint das aber momentan nicht ausgereift.

    • Offizieller Beitrag

    Da hätte ich als Klassnlehrer schon gerne alle Fachkollegen dabei


    bei einer Klassenkonferenz müssen alle Fachlehrer anwesend sein


    ich verstehe nicht ganz, warum "nach Unterrichtsschluss" so schwer zu definieren ist. :ka:
    Kann man denn keinen Termin finden, an dem alle Lehrer keinen Unterricht mehr haben?


  • Bei uns dürfen Fachkollegen nicht teilnehmen, wenn sie Unterricht haben!


    Wer sagt das? Die Schulleitung?
    Die Ordnung für Lehrerkonferenzen (Rheinland-Pfalz sagt unter 1.15 anderes.
    Ggf. kann ein "Verbot" der Teilnahme Konferenzbeschlüsse anfechtbar machen oder die Beschlussunfähigkeit herbeiführen (Punkt 8.7).
    Auch den Verfassern der Konferenzordnung war klar: Es kann durch Konferenzen zu Unterrichtsausfall kommen. (Punkt 1.19 der Konferenzordnung).


    Gruß
    Nitram

    • Offizieller Beitrag

    bei einer Klassenkonferenz müssen alle Fachlehrer anwesend sein


    ich verstehe nicht ganz, warum "nach Unterrichtsschluss" so schwer zu definieren ist. :ka:
    Kann man denn keinen Termin finden, an dem alle Lehrer keinen Unterricht mehr haben?


    Kommt auf die Schule an, an meiner alten Schule wäre das nach 21.25 Uhr gewesen

  • Nein, im konkreten Fall wäre von Mo bis Fr immer ein Kollege wegen Unterricht nicht dabei gewesen.
    Die SL untersagt Kollegen die Teilnahme, damit sie ihren "Nachmittagsunterricht" halten können.
    Was nun? Ich bin mir sicher, dass das so nicht sein kann und gegebenfalls vertreten werden muss bzw. ausfällt.
    So wird es doch auch bei Dienstbesprechungen und Gesamtkonfernezen gamacht, deswegen ist mir die Vorgehensweise nicht einleuchtend. Auch wenn diese später anfangen ist es so, dass Kollegen ihren Nachmmittagsunterricht nicht zwangsläufig halten müssen, wenn dieser bis 14.45 Uhr geht und die Konfernz um 15.00 Uhr beginnt.
    Mir ist schon klar, dass formal gesehen eine Konferenz auch um 16.00 Uhr beginnen kann/muss, aber wo wird das in der Realität bei einer Schule ohne Ganztagsangebot praktiziert? Ich denke die "Dankbarkeit" der Kollegen würde sich in Grenzen halten ...
    Und das Gesetz schreibt ja auch, soweit ich das weiß, die Teilnahme vor. Ohne es abzuwerten, es ist ja lediglich Förderunterricht und Hausaufgabenbetreuung. Ich stelle mir eben die Frage, wie "Schlimm" es tatsächlich ist, wenn hier mal etwas wegen einer anderen Sache, die in diesem Moment auch sehr wichtig ist, ausfällt.

  • Bei relativ einfachen Erziehungskonflikten, die mit höchstens einem Schriftlichen Verweis geahndet werden, sind bei uns Klassenkonferenzen im Umlaufverfahren erlaubt und gängige Praxis. Dazu wird der Fall geschildert und eine Ordnungsmaßnahme durch den/die KL vorgeschlagen. Das ist dann auch gleichzeitig das Protokoll. Dazu kommt ein Anhang, in dem jeder Teilnehmer "Stimme zu / stimme nicht zu / enthalte mich/" ankreuzt, mit Datum abzeichnet und weiterleitet. Elternvertreter werden telefonisch informiert und nach ihrer Zustimmung gefragt, oder persönlich in die Schule gebeten. So kann eine Ordnungsmaßnahme auch mal recht zügig erfolgen.


    Wenn es aber um schwerwiegendere Dinge geht, die z. B. einen Unterrichtsausschluss auf Zeit verlangen, reicht unserer SL diese Form der Klassenkonferenz nicht aus. Wahrscheinlich wäre sie letztlich doch rechtlich anfechtbar, weil nicht jeder persönlich gehört wird.


    Vielleicht aber doch ein Möglichkeit für dich? Auch bei uns wird für Klassenkonferenzen kein Stundenausfall (auch nicht AG) akzeptiert. Die/der KL muss eine Zeit ansetzen, zu der alle können. Das kann dann auch mal bedeuten, dass eine Teilzeitkraft an ihrem freien Tag kommen muss (wenn sie nicht einen dringenden und unaufschiebbaren Termin hat).


    Gruß Angestellte

  • Nein, diese "schriftliche Konferenz" ist bei uns nicht zugelassen, auch ein Verweis, sofern er nicht direkt durch die SL selbst erteilt wird, weil der Verstoß für alle einsichtig in der Hausordnung benannt ist und auch die folgende Konsequenz (Schneeballwerfen, Rauchen auf dem Schulgelände...), muss durch eine Klassenkonferenz abgesegnet werden.
    Klar kommen Kollegen an ihrem freien Tag, das ist bei uns gängige Praxis. Letztlich wird es bei uns jedoch sehr schwer bis unmöglich, alle Kollegen an einen Tisch zu bekommen ohne dass Unterricht ausfällt, denn es gibt keinen geblockten Konferenztag mehr. Damit wären ja alle Probleme gelöst.
    Mich stört eben, dass bei einer Dienstbesprechung oder Gesamtkonferenz Unterricht ausfallen darf, bei einer Klassenkonferenz das plötzlich aber nicht mehr möglich ist.
    Bei uns werden AGs und Förderunterricht von den Lehrkräften selbst festgelegt, d. h. jeder bestimmt selbst, wann er seinen Unterricht hält, da wir ja keine Ganztagsschule sind.

  • Ich bin gerade erschrocken zu lesen, dass in solchen Fällen, in denen die Lehrkraft einen Verweis ausstellen möchte, eine Konferenz einberufen werden muss. Vor allem, wenn die Sache sie beim Rauchen auf dem Schulgelände so klar ist. Bei uns (Bayern) ist der Verweis die einzige Ordnungsmaßnahme, die die einzelne Lehrkraft selbst ausstellen kann (alle anderen der Schulleiter) und die Fachlehrer der Klasse würden sich bedanken, wenn sie immer wieder am Nachmittag zu einer Konferenz antreten müssen, weil ein Schüler einen Schneeball geworfen hat (und das gar nicht in böser Absicht, sondern weil er in dem Moment nicht daran gedacht hat, dass das Schneeballwerfen verboten ist und für eine Minue lang übermütig gewesen ist).


    Sarek

  • Da hast du etwas falsch verstanden: Rauchen, Schneeballwerfen etc bedürfen eben keiner Konferenz, werden durch SL ausgestellt bzw. von ihr unterschrieben, andere Dinge schon.

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