Hallöchen,
ich hab da vielleicht eine hirnrissige Frage, deren Antwort wahrscheinlich ganz einfach ist, aber ich hab leider irgendwie nichts dazu gefunden und hoffe daher bei euch eine Antwort zu finden.
Ich möchte wissen ob man, wenn man das Bundesland nach beispielsweise 10 Jahren wechselt, seine Stufe/sein Dienstalter im neuen Bundesland beibehält oder dann von vorn bei Stufe 1 anfangen muss? Wie verläuft das bei einem Wechsel von Angestelltenstatus zu Beamtenstatus? Und wie bei Angestelltenstatus zu Angestelltenstatus? Ist das wieder BL-abhängig? Man kann einem die Berufserfahrung ja nicht aberkennen oder?
Hintergrund der Frage ist folgender: Ich plane einen Teil meiner Lehrerlaufbahn in Berlin zu verbringen, weiß aber, dass ich da defintiv nicht alt werden möchte. Da man in Berlin gleich mit der höchsten Gehaltsstufe einsteigt, möchte ich nach 10 Jahren natürlich nicht plötzlich mit 500 Euro weniger dastehen.
Danke für eure Antworten
Lilith
EDIT: In welche Entgeltgruppe kommt man als Gymnasiallehrer denn nun eigentlich? E13, E13SR oder E13Ü?