Hallo Leuten,
seit ein paar Monaten geht meine Freundin zu einer psychotherapeutische Heilpraktikerin. Ihre Krankenkasse (DEBEKA) übernimmt diese Leistung,
aber die Beihilfe lehnt die Übernahme dieser psychotherapeutischen Behandlung eines Heilpraktikers (mit Verweis auf 1803) ab.
Wir würden gerne wissen, ob jemand von euch Erfahrung damit hat und uns nachfolgende Fragen beantworten kann:
1. Kann die Beihilfe diese Leistung einfach so ablehnen? Wenn nein, wie geht meine Freundin am besten vor?
2. Wenn die Beihilfe diese Leistung auf keinen Fall übernehmen muss, werden durch die DEBEKA die nichtbezahlten Leistungen der Beihilfe erstatte?
Es wäre super nett, wenn ihr uns einen Hinweis geben könntet und gegebenenfalls auch Quellen zum Nachlesen benennen könnt.
Gruß Moneleone