Hallo,
in NRW gibt es in mehreren Schulen zur Zeit die etwas ungewohnte Situation, dass nicht genügend BdU (Bedarfsdeckender Unterricht), d.h. Unterricht ohne Ausbildungslehrer, im Stundenplan verteilt werden kann. Das kommt wohl davon, dass zur Zeit außerordentlich viele Referendare da sind, durch den Wegfall des 13. Schuljahres es aber zum Teil nicht wirklich Bedarf in den Fächern der Referendare gibt.
Das wird nun oft so gelöst, dass die Referendare und ein regulärer Lehrer Teamteaching machen. Das wirft nun eine ganze Reihe von Fragen auf, die BezRegs halten sich hier mit belastbaren Aussagen vornehm zurück, daher mal eine Umfrage: Wie regelt eure Schule das?
- Wie wird die Note festgesetzt, wenn zwischen Referendar und Lehrer kein Konsens hergestellt werden kann? Laut OVP ist der BdU wirklich echter eigenverantwortlicher versetzungsrelevanter Unterricht, d.h. Ref und Kollege sind eigentlich gleichberechtigt.
- Wer korrigiert? Nach wessen Korrekturvorgaben?
- Wer ist Ansprechpartner bei einer Beschwerde, einem Widerspruch?
- Wie geht man damit um, wenn der Kollege völlig andere Vorstellungen von "gutem Unterricht" hat als die Fachleiter sehen wollen?
- Wenn der Bdu außerordentlich schlecht ist, wie geht der Schulleiter in der Langzeitbeurteilung damit um?
- Wie geht er damit um, wenn der BdU außerordentlich gut ist?
- Was passiert, wenn nur ein Teil der Referendare an der Schule in Tandems steckt, Stichwort Gleichbehandlung aller Referendare?
- Tipps, Anekdoten, Erfahrungsberichte, Best Practice Beispiele zu weiteren Punkten?
Für die Akzeptanz/ das Standing der Referendare bei den Schülern ist die Situation eher ungünstig, aus Ausbildungsperspektive natürlich (bei guten Kollegen) optimal. Allerdings wünschen sich die Referendare auch, mal unbeobachtet Sachen ausprobieren zu können.