Hallo zusammen,
bin mir nicht sicher, ob ich mit meiner bisherigen Annahme richtig liege:
Zur Situation:
Eine Lehrerin hat die Facultas für Sek 2 in NRW (für zwei Fächer ER/M).
Sie belegt einen Zertifikatskurs in Praktischer Philosophie (für Sek 1).
Sie unterrichtet aber fortan Philosophie in der Sek 2 (von 11-13, von EF bis Q2).
Hierzu meine Fragen:
1. Darf sie PL als Prüfungsfach bis zur Q2 unterrichten, obwohl sie keine Facultas für PL, sondern nur für ihre beiden anderen Fächer besitzt?
2. Könnte ein Schüler aufgrund der "fehlenden" Facultas ggf. eine Abiprüfung anfechten?
3. Sie hat PL-Kurse bereits in der Q1 und der Q2 unterrichtet, allerdings ohne Abiturprüfungen. Könnte sie es ablehnen Kurse mit Abi-Prüfungsfachschülern in der Q1 bzw. der Q2 zu unterrichten mit Berufung auf ihre fehlende Facultas? Klar gefragt: Könnte sie sich um Abiturprüfungen drücken?
Ich habe bisher angenommen: 1=Ja, 2=Nein, 3=Nein.
Vielen Dank für eure fachkundigen Einschätzungen
caherseveen