Benotung

  • Hallo und Guten Abend zusammen,


    Mich würde einmal interessieren, ob ihr bei der Notenvergabe z.B. auch die Persönlichkeit und die Grundvoraussetzungen der Schüler berücksichtigt, oder ob ihr ausschließlich nach der meßbaren Leistung benotet. Ich finde das ein sehr interessantes Thema. Gibt es da gesetzliche Vorgaben, welche Aspekte in die Notengebung einfließen müssen/dürfen?

  • Wandersmann, es gibt in jedem Bundesland Erlasse zur Leistungsbewertung, die im Internet veröffentlicht sind. Da musst du einfach mal nachlesen. Anbei der Leistungsbewertungserlass aus Sachsen-Anhalt.




    Leistungsbewertung und Beurteilung an allgemeinbildenden Schulen und Schulen des Zweiten Bildungsweges der Sekundarstufen I und II



    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    • 1. Grundsätzliche Bestimmungen für die Leistungsbewertung
    • 2. Information der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Erziehungsberechtigten
    • 3. Beschlüsse der schulischen Gremien
    • 4. Formen der Leistungserhebung und ihre Bewertung
    • 4.1 Klassenarbeiten, Klausuren und andere komplexe Leistungen
    • 4.2 Weitere Formen
    • 5. Bewertung von Sozialverhalten und Lernverhalten
    • 6. Bewertungssysteme
    • 7. Besondere Bestimmungen zur Leistungsbewertung
    • 7.1 Leistungsbewertung bei Schülerinnen und Schülern im gemeinsamen Unterricht und in Förderschulen
    • 7.3 Versäumnis, Verweigerung, Täuschung
    • 8. Bildung von Zeugnisnoten; Beurteilung auf Zeugnissen
    • 9. Überprüfung erteilter Bewertungen
    • 10. Inkrafttreten, Außerkrafttreten



    22311


    Leistungsbewertung und Beurteilung an allgemeinbildenden Schulen und Schulen des
    Zweiten Bildungsweges der Sekundarstufen I und II


    RdErl. des MK vom 26.6.2012 – 2-83200


    Fundstelle: SVBl. LSA 2012, S. 103


    Bezug:
    RdErl. des MK vom 1.7.2003 (SVBl. LSA S. 195), zuletzt geändert durch RdErl. vom 30.6.2010 (SVBl. LSA S. 208)



    1.Grundsätzliche Bestimmungen für die Leistungsbewertung


    1.1 Leistungsbewertung umfasst die Leistungsfeststellung, die Leistungsbeurteilung und die Mitteilung an die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Erziehungsberechtigten. Ziel ist die Ermittlung des Grades der Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler gemessen an den Vorgaben des Lehrplanes oder der Rahmenrichtlinien.


    1.2 Leistungsbewertung ist im Zusammenhang mit den schulinternen Planungen als bewusster und planmäßiger pädagogischer Prozess zu konzipieren. Leistungsbewertung muss lernprozessbegleitend und fördernd gestaltet werden sowie vergleichbar, nachvollziehbar und verständlich sein. Die Leistungsanforderungen und Bewertungskriterien sind transparent zu machen.


    1.3 Die Ergebnisse der Leistungsbewertung sind durch die Lehrkräfte auszuwerten. Leistungsbewertung dient der Information der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Erziehungsberechtigten über Leistungsstand und Stand der Kompetenzentwicklung. Die Auswertung dient als Grundlage für die Förderung der Schülerinnen und Schüler und für Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität.


    1.4 Leistungsbewertung umfasst mündliche, schriftliche und praktische Formen der Leistungsfeststellung, die Prozess, Produkt und Präsentation berücksichtigen. Die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zur Reflexion von Leistungen, insbesondere auch zur Selbsteinschätzung, ist zu fördern und gegebenenfalls auch entsprechend zu berücksichtigen.


    1.5 Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, leistungsbeeinträchtigenden chronischen Erkrankungen oder sonderpädagogischem Förderbedarf haben ein Recht auf Anwendung von Nachteilsausgleich.



    2.Information der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Erziehungsberechtigten


    2.1 Schülerinnen und Schüler sowie ihre Erziehungsberechtigten haben ein Recht auf Auskunft über den erreichten Leistungsstand und den Stand der Kompetenzentwicklung. Das Zustandekommen von Noten ist auf Wunsch der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Erziehungsberechtigten zu erläutern.


    2.2 Schülerinnen und Schüler sowie ihre Erziehungsberechtigten sind über die allgemeinen Anforderungen, die zu erbringenden Leistungen und Formen der Leistungsnachweise und deren Gewichtung zu informieren. Zu allen Formen ist den Schülerinnen und Schülern eine qualifizierte Rückmeldung zu geben. Die Lehrkräfte informieren im Verlauf eines Schuljahres die Schülerinnen und Schüler regelmäßig sowie auf Nachfrage über deren Kompetenzentwicklung und Leistungsstand.


    2.3 Die Lehrkräfte sind verpflichtet, eine Schülerin oder einen Schüler bei deutlicher Veränderung sowie im Falle einer zu erwartenden nicht ausreichenden Zeugnisnote zu informieren und mit ihr oder ihm Möglichkeiten der Leistungsverbesserung zu beraten sowie Fördermaßnahmen zu vereinbaren. Die Erziehungsberechtigten minderjähriger Schülerinnen und Schüler sind zu beteiligen. Lehrkräfte haben den Schülerinnen und Schülern zu den erbrachten Leistungen ausreichende Hinweise zu geben, um ihnen eine Zuordnung zu den Anforderungen, zum Leistungsstand der Lerngruppe und zu den eigenen Fähigkeiten zu ermöglichen und so zu einer angemessenen Selbsteinschätzung zu finden.



    3.Beschlüsse der schulischen Gremien


    3.1 Die Gesamtkonferenz beschließt gemäß § 28 Abs. 1 i. V. m. § 27 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt über die Grundsätze der Leistungsbewertung und Beurteilung, insbesondere über:


    a)
    fachübergreifende Rahmenvorgaben zu Anzahl und Gewichtung von Klassenarbeiten und Klausuren,
    b)
    das Verfahren zur Information der Schülerinnen und Schüler und ihrer Erziehungsberechtigten zur Kompetenzentwicklung und zum Leistungsstand,
    c)
    die Berücksichtigung von Prozess, Produkt und Präsentation bei der Leistungsbewertung in den einzelnen Schuljahrgängen und
    d)
    die Fächer, in denen die Klassenarbeiten gemäß Nummer 4.1.4 geschrieben werden.


    3.2 Die Fachkonferenzen beschließen gemäß den Nummern 4.1.3, 4.1.7, 4.1.8 und 4.1.10.



    4.Formen der Leistungserhebung und ihre Bewertung
    4.1Klassenarbeiten, Klausuren und andere komplexe Leistungen


    4.1.1 Klassenarbeiten und Klausuren sind mit Bezug auf Inhalt und Aufgabenstellung komplex angelegte schriftliche Leistungsnachweise. Sie repräsentieren die Anforderungsbereiche I (Reproduktionsleistungen), II (Reorganisationsleistungen, Transferleistungen) und III (eigenständige Problemlösungen) altersgerecht. Der Schwerpunkt liegt im Anforderungsbereich II. Eine Orientierung für die Aufgabenkonstruktion geben die niveaubestimmenden Aufgaben. Klassenarbeiten und Klausuren beziehen sich auf den vorausgegangenen Unterricht.


    4.1.2 Klassenarbeiten und Klausuren sind mindestens eine Woche vorher anzukündigen. Während einer Woche dürfen von einer Schülerin oder einem Schüler höchstens drei Klassenarbeiten oder Klausuren geschrieben werden. An einem Tag darf nicht mehr als eine Klassenarbeit oder Klausur geschrieben werden. Dies gilt auch für das Nachschreiben von Klassenarbeiten oder Klausuren.


    4.1.3 Die Fachkonferenzen beschließen unter folgenden Maßgaben: In den Schuljahrgängen 5 bis 10 und in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe werden in den Kernfächern mindestens zwei Klassenarbeiten im Schuljahr geschrieben. In den sonstigen versetzungsrelevanten Fächern mit Ausnahme des Faches Sport wird mindestens eine Klassenarbeit im Schuljahr geschrieben; weitere Ausnahmen sind möglich. Zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses wird in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im zweiten Schulhalbjahr des 10. Schuljahrgangs jeweils eine Klassenarbeit unter Prüfungsbedingungen geschrieben.
    n positiven Leistungen können ohne besondere Gewichtung berücksichtigt werden.


    http://www.bildung-lsa.de/index.php?KAT_ID=195#art21035

  • Ganz ehrlich: Du fängst jetzt grad ein bisschen an zu nerven. Würdest du schon ein paar Semester Lehramt studiert haben, wüsstest du sowas. Kannst du die Frage evtl. im Nachbarforum schulthemen.de stellen, da gehörst du als Noch-Nicht-Student nämlich eigentlich hin mit solchen Fragen?


    Trotzdem eine kurze Antwort: Da in Deutschland die Notenbildung objektiv, valide und reliabel sein muss und die schulische Notenbildung Grundlage schulischer Selektionsfunktion ist, wird die Schülerpersönlichkeit und der individuelle Lernfortschritt hierbei i.d.R. nicht berücksichtigt. Dafür stehen andere Ausdrucksformen ("Kopfnoten", Lernstandsberichte, o.ä.) zur Verfügung.


    Das Skript hier sieht auf den ersten Blick ganz brauchbar aus, falls du dich mal einlesen magst:
    http://www.studienseminar-kobl…iagnostik_Skript_2013.pdf

  • Ganz ehrlich: Du fängst jetzt grad ein bisschen an zu nerven. Würdest du schon ein paar Semester Lehramt studiert haben, wüsstest du sowas.


    Das mag sein. Wenn ich bereits Oberstudienrat mit 30 Jahren Berufserfahrung wäre, wüßte ich vermutlich noch viel mehr. Allerdings ist es nicht sehr freundlich, seine Diskussionspartner permanent abzuwerten, nur weil sie über weniger Berufserfahrung verfügen oder erst am Beginn ihrer Ausbildung stehen. Daß ich nun angehender Lehramststudent bin bedeutet doch wohl nicht, daß meine Diskussionsbeiträge deshalb weniger wert- oder gehaltvoll sind. Also bitte, ein wenig mehr Wertschätzung.


    Worauf ich eigentlich hinaus wollte ist die Frage nach der Gerechtigkeit der Benotung. Angenommen ich habe einen Schüler, der von seiner Persönlichkeit her einfach sehr introvertiert, schüchtern und zurückhaltend ist und der deshalb im Unterricht sehr wenig sagt, wäre es dann nicht angebracht die Persönlichkeit und den Charakter dieses Schülern bei der Vergabe von mündlichen Noten mit zu berücksichtigen? Wenn ich weiß, daß der Schüler nicht faul und desinteressiert ist, sondern seine mangelnde Mitarbeit im Unterricht das Resulatat seiner Persönlichkeit ist, wäre es doch irgendwie ungerecht ihn für seine Persönlichkeit mit einer schlechten Note abzustrafen.


    Oder wenn ich einen Schüler im Sportunterricht habe, der aufgrund einer elterlichen Fehlernährung übergewichtig und somit körperlich wenig leistungsfähig ist, muß ich dies dann nicht auch berücksichtigen? Wäre es nicht ungerecht, dem Schüler nun schlechte Noten zu geben, nur weil er eben dick ist und deshalb halt gar nicht mehr leisten kann? Wäre es dann nicht sinnvoller zu beurteilen, wie engagiert und bemüht der Schüler im Unterricht ist, um sich einfach zu verbessern?


  • Das mag sein. Wenn ich bereits Oberstudienrat mit 30 Jahren Berufserfahrung wäre, wüßte ich vermutlich noch viel mehr. Allerdings ist es nicht sehr freundlich, seine Diskussionspartner permanent abzuwerten, nur weil sie über weniger Berufserfahrung verfügen oder erst am Beginn ihrer Ausbildung stehen. Daß ich nun angehender Lehramststudent bin bedeutet doch wohl nicht, daß meine Diskussionsbeiträge deshalb weniger wert- oder gehaltvoll sind. Also bitte, ein wenig mehr Wertschätzung.


    Darum geht's nicht. Dieses Forum richtet sich an Lehramtsstudierende, Referendare und Lehrkräfte. Aber ist eh wurscht, das sollen die Mods entscheiden.


    Zitat

    Worauf ich eigentlich hinaus wollte ist die Frage nach der Gerechtigkeit der Benotung. Angenommen ich habe einen Schüler, der von seiner Persönlichkeit her einfach sehr introvertiert, schüchtern und zurückhaltend ist und der deshalb im Unterricht sehr wenig sagt, wäre es dann nicht angebracht die Persönlichkeit und den Charakter dieses Schülern bei der Vergabe von mündlichen Noten mit zu berücksichtigen? Wenn ich weiß, daß der Schüler nicht faul und desinteressiert ist, sondern seine mangelnde Mitarbeit im Unterricht das Resulatat seiner Persönlichkeit ist, wäre es doch irgendwie ungerecht ihn für seine Persönlichkeit mit einer schlechten Note abzustrafen.


    Siehst du, genau das mein ich; du denkst Schule ganz offensichtlich aus Schülersicht und deshalb muss man mit seinen Erklärungen immer bei Pontius und Pilatus anfangen (1): Bei mündlichen Noten zählt einzig die Qualität der Äußerung, nicht die Quantität. Die Quantität wird im Bereich der Kopfnoten unter "Mitarbeit" beurteilt. Hier haben dann verschiedene Ausprägungsformen, die auch in der Persönlichkeit angelegt sein können, ihren Platz. Wenn sich ein Schüler selten meldet, muss ich ihn halt gezielt aufrufen. Und wenn er wegen seiner Persönlichkeit Hemmungen hat, vor der ganzen Klasse zu sprechen, brauche ich eben eine Lernsituation, die ihn vor einer kleineren Gruppe sprechen lässt, um die inhaltliche Qualität seiner Äußerungen zu beurteilen. Unbenommen hat aber natürlich ein Schüler, der sich häufiger selbst meldet, statistisch bessere Chancen, sich dann einbringen zu können, wenn er Ahnung von dem hat, was gerade gefragt ist.


    Zitat

    Oder wenn ich einen Schüler im Sportunterricht habe, der aufgrund einer elterlichen Fehlernährung übergewichtig und somit körperlich wenig leistungsfähig ist, muß ich dies dann nicht auch berücksichtigen? Wäre es nicht ungerecht, dem Schüler nun schlechte Noten zu geben, nur weil er eben dick ist und deshalb halt gar nicht mehr leisten kann? Wäre es dann nicht sinnvoller zu beurteilen, wie engagiert und bemüht der Schüler im Unterricht ist, um sich einfach zu verbessern?


    Einsatzwille wird in der Wortbeurteilung gewürdigt. Noten müssen objektiv sein, d.h. dass die identische Leistung auch die identische Note ergibt. Das ist nicht immer schön und gerade im Sport würde ich mir das manchmal auch anders wünschen.


    --
    (1) Bin ja aber selber schuld, müsste mich ja nicht beteiligen. Aber alles, was vom Korrigieren ablenkt, ist willkommen ;)

  • Es gilt nur ein Prinzip: Transparenz mit Vergleichbarkeit.


    Ich benote mit den im KLP ausgewiesenen Maßstäben, bzw. Kompetenzen, somit gibt es Transparenz.
    Indem ich den gleichen Maßstab für alle benutze, ergibt sich Vergleichbarkeit.


    Einfach, oder?

  • Darum geht's nicht. Dieses Forum richtet sich an Lehramtsstudierende, Referendare und Lehrkräfte. Aber ist eh wurscht, das sollen die Mods entscheiden.


    Muss man hier erst eine Immatrikulationsbeschneidung nachweisen, damit man als Diskutant akzeptiert wird? Soll ich mich nun wieder abmelden und dann in einigen Wochen wieder anmelden, wenn ich offiziell immatrikuliert bin? Mal abgesehen davon bin ich dann gemessenen an deinen Maßstäben immer noch ein "unwissender" Erstsemester, der dich mit seiner mangelnden beruflichen Lehrerfahrung "nervt".


    Siehst du, genau das mein ich; du denkst Schule ganz offensichtlich aus Schülersicht und deshalb muss man mit seinen Erklärungen immer bei Pontius und Pilatus anfangen.


    Nein, ich stelle ganz einfach die Frage, wie man aus Sicht des Lehrers seine Schüler "gerecht" bewertet bzw. ich stelle die Frage in den Raum, was ihr bei der Notengebung für "gerecht" haltet und wie ihr mit verschiedenen Situationen umgeht.


    Ich habe hier sogar schon Fragen von fertigen Lehrern gelesen, die Rat zu ähnlichen Situationen suchten.


    Bei mündlichen Noten zählt einzig die Qualität der Äußerung, nicht die Quantität. Die Quantität wird im Bereich der Kopfnoten unter "Mitarbeit" beurteilt.


    Meines Wissens gibt es nicht in allen Bundesländern Kopfernoten, oder?
    In einem anderen Thread, in dem es ebenfalls um mündliche Noten ging, haben mehrere ausgebildete Lehrer geschrieben, daß der Schüle hinsichtlich der Mitarbeit eine Bringsschuld hätte. Wenn sich jemand nie von selbst am Unterricht beteilige, müsse dies auch negativ in die Note einfließen.


    Bei
    Einsatzwille wird in der Wortbeurteilung gewürdigt. Noten müssen objektiv sein, d.h. dass die identische Leistung auch die identische Note ergibt. Das ist nicht immer schön und gerade im Sport würde ich mir das manchmal auch anders wünschen.


    Das würde dann bedeuten, daß der übergewichtige Schüler, der sich im Sportunterricht richtig reinhängt und sich sogar eine Leistungsverbesserung erarbeitet, trotz allen Bemühens immer nur eine 4 bekommt, weil seine Ergebnisse halt verglichen mit den fitten Sportskanonen deutlich schlechter sind. De facto bestrafe ich damit doch den Schüler immer nur für dein Übergewicht mit schlechten Noten und demotiviere ihn damit vollends.


    In Fächern wie Musik oder Kunst ist das doch auch so ähnlich. Es gibt Kinder, die von ihren Eltern mit 5 Jahren zum Klavierunterricht angemeldet werden und es gibt Kinder, die noch nie ein instrument in der Hand hatten, weil sie Eltern sich das nicht leisten können oder halt keinen Wert darauf gelegt haben.

  • Das würde dann bedeuten, daß der übergewichtige Schüler, der sich im Sportunterricht richtig reinhängt und sich sogar eine Leistungsverbesserung erarbeitet, trotz allen Bemühens immer nur eine 4 bekommt, weil seine Ergebnisse halt verglichen mit den fitten Sportskanonen deutlich schlechter sind. De facto bestrafe ich damit doch den Schüler immer nur für dein Übergewicht mit schlechten Noten und demotiviere ihn damit vollends.

    Exakt, so funktioniert das deutsche Bildungssystem. Wir benoten Leistungen und nicht Bemühungen. Jedoch soll der Lernprozess in die Benotung einfliessen. Aber wer eben 1.000 m nicht einer bestimmten Zeit laufen kann, der bekommt eine 4, 5 oder 6.
    Schließlich ist dieses Leistungssystem in unserer Gesellschaft tief verankert. Sieh dir doch die Olympischen Spiele an. Hier gewinnen nur die besten Drei und auch nicht derjenige, der länger und intensiver trainiert und geübt habt.


    Aber dieses Forum ist nicht dafür da, dieses System der Leistungsbewertung philosophisch zu diskutieren. Schüler erwarten von mir in der Schule auch eine Bewertung ihrer Leistung unter objektiven Gesichtspunkten. Vor allem Kinder wollen fair und nachvollziehbar behandelt werden.


    Jedoch bin ich auch kein Freund der üblichen Zensurenskala von 1 bis 6. Da hier die Prozente der Leistungserbringung in eine Note umgerechnet werden. Viel besser gefällt mir das System der Punkte wie in den Abiturjahrgängen.

  • Aber dieses Forum ist nicht dafür da, dieses System der Leistungsbewertung philosophisch zu diskutieren.


    Nein? Warum nicht? Müsste ich dafür in ein Philosophie-Forum? Da diskutieren dann immer Leute, die wirklich keine Ahnung von Unterricht haben.


    Also, bei uns wurde das in der Ausbildung durchaus und auch sehr gründlich diskutiert.


    Ich habe durchaus nicht den Eindruck, dass einzig die Qualität mündlicher Beiträge zählt - viele Lehrer bewerten die pure Präsenz und das "Melden" allein schon positiv.


    Man könnte da ein sehr großes Fass aufmachen. Das mit der Sportnote ist ja nur ein Punkt, eher sogar unwichtig, weil es in Sport außer bei Leistungsverweigerung wohl kaum mal eine 5 gibt. Was unterscheidet aber die Begabung für Sport, Kunst, Musik von der für Mathe oder Deutsch?


    Und bei der Inklusion ist es auch ein großes Thema.


    Nun gut. Ich habe hier auch einen vollen Schreibtisch ... :computerrache:

  • In der Grundschule ist das auch nicht so einfach, da hier durchaus prozessbezogene Kompetenzen mit einbezogen werden dürfen. So habe ich das zumindest in HH und NS erlebt und gelernt.

    • Offizieller Beitrag

    Kann es sein, dass Scooby in einem Bundesland ist, das es mit den mündlichen Beiträgen rein qualitativ regelt, andere Bundesländer es wiederum anders machen können?


    In NDS habe ich es im Ref (Gym) so gelernt, dass wir Lehrer eine Holschuld haben, die Schüler aber eindeutig auch eine Bringschuld. Wer sich nie beteiligt (Faulheit, Schüchternheit, ...), kann einfach keine 1 bekommen. Ob das in der Realität so ist, wage ich zu bezweifeln. Aber ich habe schon sehr oft "gute bis sehr gute" Schülerinnen gehabt, denen ich immer mehr warnen musste, dass sie sich aktiv beteiligen müssen.
    In NRW wurde mir das genauso gesagt. Das war keine offizielle Stelle, aber auch in größeren Runden von Lehrern, sogar mit Schulleitungsmitgliedern dabei.
    Ich glaube hier imd auf referendarforum.de gelesen zu haben, dass es zb in Bayern ganz anders ist, weil dort auch mündliche Abfragen vorgeschrieben sind.


    Chili

  • Ganz ehrlich: Du fängst jetzt grad ein bisschen an zu nerven. Würdest du schon ein paar Semester Lehramt studiert haben, wüsstest du sowas. Kannst du die Frage evtl. im Nachbarforum schulthemen.de stellen, da gehörst du als Noch-Nicht-Student nämlich eigentlich hin mit solchen Fragen?


    Hey Wandersmann,


    muss man sich leider nur für entschuldigen. Eigentlich ist dieses Forum sehr drauf bemüht gute Hilfestellungen für alle Anfragen zu liefern. Klappt leider nicht immer. Es zeigt doch nur dass du dir vorher Gedanken machst und das ist immer ein gutes Zeichen. Lass dich nicht entmutigen hier weiter Fragen zu stellen, es zwingt ja keinen der Nutzer darauf zu antworten ;)


    Liebe Grüße und viel Erfolg bei deinem Studium

  • Die Leistungsbewertung ist (in NRW) in ihren Grundsätzen im Schulgesetz ( http://www.schulministerium.nr…hulgesetz/Schulgesetz.pdf ) und im Detail in den Kernlehrplänen festgeschrieben. In letzteren steht auch, welche Elemente in die Bewertung mit einbezogen werden müssen.
    Die sogenannten "sonstigen Leistungen im Unterricht" gehen über die reine mündliche Beteiligung im Unterrichtsgespräch hinaus. Sie umfassen eben alle sonstigen Leistungen, wie Heftführung, Mitarbeit in Arbeitsphasen, Ergebnisse von Projekt-, Gruppen- oder Einzelarbeiten und Tests, sowohl qualitativ als auch quantitativ. (Wenn der Hochbegabte nur einmal im Halbjahr etwas zu Papier bringt und sich nur einmal meldet, damit schon seinen brillianten Genius demonstriert, ist das kein Grund dafür, ihm eine 1 zu geben, denn er bringt die Leistung ja eben nicht.) Ich versuche, dieses Spektrum möglichst breit zu berücksichtigen, eben damit sich auch für schüchterne Schüler die Möglichkeit einer guten Note ergibt. Das handhaben aber erfahrungsgemäß längst nicht alle Kollegen so.

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Jap, mir geht es so wie Jule. Ich habe z.B. eine Schülerin, die türkischer Herkunft ist und der von klein auf eingebläut wurde, dass sie still zu sein hat. Sie ist in Englisch bemüht und hat fachlich viel drauf, aber diese Eigenschaft stört meines Erachtens für eine faire Benotung. Ich habe sie zum Halbjahr hin mal rausgenommen und mit ihr ein Gespräch über ein Thema ihrer Wahl auf Englisch gemacht (quasi, eien kleine mündl. Prüfung). So hatte ich einen objektiven Maßstab an der Hand (Vokabeltests macht man ja auch in Fremdsprachen, das kommt ja nocn hinzu).


    Aber so benoten wie Scooby tut keiner bei uns. So haben wir das auch nicht gelernt. Wenn sich ein Schüler bemüht, dann wird er auch dementsprechend gewürdigt von mir und meinen Kollegen. Wir sidn auch nicht bei Olympia. Sowieso hinkt der Vergleich, weil es nicht um drei Leute geht, sondern darum eine Masse an Schülern schulisch zu bilden. Da muss ich also ganz anders rangehen als bei einer Oylmpiade, sonst geht das Land vor die Hunde irgendwann.

  • Aber so benoten wie Scooby tut keiner bei uns. So haben wir das auch nicht gelernt. Wenn sich ein Schüler bemüht, dann wird er auch dementsprechend gewürdigt von mir und meinen Kollegen.


    Das heißt also, dass es in eurem Bundesland legitim ist, das Gütekriterium der Objektivität für die Benotung außer Acht zu lassen und individuelle Bewertungsmaßstäbe für einzelne Schüler zu erstellen? Gibt es das irgendwo schriftlich zum Nachlesen?


    Und dabei geht es nicht um Schüler, die wegen objektiver Nachteile (Migrationshintergrund, Krisensituation, LRS/Leg, ...) einen anderen Bewertungsmaßstab erhalten, sondern schlicht um unterschiedlich ausgeprägte Begabungen.


    Das, was du in Bezug auf die türkische Schülerin beschreibst, entspricht im Übrigen genau dem, was ich geschrieben habe: Wenn ein Schüler aufgrund seiner Hemmungen vor der Klasse keinen bewertbaren Beitrag bringt, muss ich eben einen anderen unterrichtlichen Rahmen finden, um die Qualität seiner mündlichen Leistung zu bestimmen.

  • Wenn sich ein Schüler bemüht, dann wird er auch dementsprechend gewürdigt von mir und meinen Kollegen. Wir sidn auch nicht bei Olympia. Sowieso hinkt der Vergleich, weil es nicht um drei Leute geht, sondern darum eine Masse an Schülern schulisch zu bilden. Da muss ich also ganz anders rangehen als bei einer Oylmpiade, sonst geht das Land vor die Hunde irgendwann.


    Tja, das ist genau der Punkt.


    Ich kann nicht eine Masse von bemühten, aber mathematisch leider unbegabten Schülern mit einer 2 in eine Welt entsenden, in der Stromnetze ausfallen und Flugzeuge abstürzen können, weil jemand sein Handwerk nicht versteht. Die Ausbildung wird von solchen Noten entwertet. Wir bekommen ans Berufskolleg regelmäßig Schüler, die meinen, dass sie gut in Mathe, Deutsch und Englisch sind, die keine Grundlagen mitbringen, nur wohlwollende Noten und ein falsches Selbstbild.


    Da eine für alle gleiche Messlatte anzulegen ist der Sinn von zentralen Abschlussprüfungen.


    Die sonstige Mitarbeit ist natürlich auch wichtig, aber so wirklich objektiv kriegt man das doch nie hin.


    Was macht ihr mit Schülern, die eigentlich gut sind, aber in Prüfungen regelmäßig versagen?


    "Ich kann das eigentlich" - damit kann man nicht nur nicht bei Olympia antreten. Mit so einer Entschuldigung bekommt man noch nicht einmal einen Nagel in die Wand.

  • Das ist ein Problem, das ich eigentlich ständig vor Augen habe. Wenn ich nur das Ergebnis beurteile ohne Rücksicht auf die Mühe, den Einsatz und das individuelle Fortkommen, das der Schüler gezeigt hat, dann erhalte ich natürlich eine völlig objektive Note. Aber auch viel Frust und Resignation und damit langfristig noch schlechtere Noten.
    Daher berücksichtige ich doch immer auch diese "weichen" Kriterien, denn die Leistung, die ein Schüler erbracht hat, wenn er von unterdurchschnittlichen mit viel Einsatz schließlich zu durchschnittlichen Ergbnissen kommt, ist doch irgendwie höher als die Leistung, die ein Schüler erbringt, der aufgrund seiner Begabung alles mühelos und stets überdurchschnittlich hinbekommt. Dass die Ergebnisse des letzteren natürlich immer noch qualitativ höher sind, ist klar und schlägt sich natürlich auch in der Endnote nieder!

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • In NRW ist es (zumindest in der Grundschule) tatsächlich unsere Pflicht nicht nur den Leistungsstand sondern auch den Lernfortschritt mit zu bewerten (was meines Erachtens nach auch Sinn macht).
    Es gibt ja drei verschiedenen Bezugsnormen: die soziale (würde heißen, die besten x Prozent der Schüler bekommen eine 1, die nächsten x Prozent eine 2 etc. - macht aber wenig Sinn, denn es gibt ja nun mal leistungsstärkere und - schwächere Klassen), die sachliche (das ist das, was den "rational" denkenden Gym.leuten am ehesten liegt, also rein nach Punktzahl) und die individuelle Bezugsnorm (wie hat das Kind sich für seine Verhältnisse verbessert, was hat es dazu gelernt?).
    In der Grundschule bewerten wir anfangs noch mehr individuell als sachorientiert, bis zum Ende der Klasse 4 verschiebt sich das dann.
    Aber so oder so: Niemand (auch kein noch so rationsal denkender Gym.lehrer) kann immer zu objektiv 100 % nach "messbaren", "objektiven" Kriterien bewerten.

    • Offizieller Beitrag

    und die individuelle Bezugsnorm (wie hat das Kind sich für seine Verhältnisse verbessert, was hat es dazu gelernt?).


    heißt das dann, dass ein Kind, das schon viel kann, das kognitive Kompetenzen mitbringt, schlecht abschneidet?
    Eines, dem der Lenrstoff "zufliegt", das sich also kaum anstrengen muss, bekommt schlechtere Noten?


    Ich tue mich schwer damit, diese individuelle Bezugsnorm für die stärkeren Schüler mir vorzustellen.


    Und nein, 100% objektiv können Leistungsmessungen nie sein. Vielleicht bei Zeiten und Weiten im Sport??

  • Hey Wandersmann,


    muss man sich leider nur für entschuldigen. Eigentlich ist dieses Forum sehr drauf bemüht gute Hilfestellungen für alle Anfragen zu liefern. Klappt leider nicht immer. Es zeigt doch nur dass du dir vorher Gedanken machst und das ist immer ein gutes Zeichen. Lass dich nicht entmutigen hier weiter Fragen zu stellen, es zwingt ja keinen der Nutzer darauf zu antworten ;)


    Liebe Grüße und viel Erfolg bei deinem Studium


    Vielen Dank. Dein ermunternder Kommentar hat mich sehr gefreut. :)


    Es freut mich auch die Entwicklung dieser Diskussion. Offenbar gibt es in den verschiedenen Bundesländern ganz andere Vorgaben dazu, wie z.B. die mündlichen Noten zu erstellen sind. Auch zwischen den Lehrern scheint es da Unterschiede zu geben, wie sie das mit der Notengebung handhaben. Und genau diesen Austausch finde ich sehr interessant.


    In meiner eigenen Schulzeit ist mir immer aufgefallen, daß es Lehrer gab, welche die volle Bandbreite der Notengebung ausgeschöpft und von 1 bis 6 alles vergeben haben. Andere Lehrer haben aber z.B. grundsätzlich keine 5 oder 6 gegeben und alle Schüler immer irgendwo zwischen 2 und 4 benotet.


    Ich hatte mal eine Mitschülerin, die wirklich sehr schüchtern war und im Unterricht nie etwas gesagt hat, sondern höchstens auf Nachfrage der Lehrer mal eine Antwort gegeben hat. Schriftlich war sie überall gut. Nun hatten wir einen Lehrer, der ihr knallhart in der mündlichen Note eine 5 gegeben und damit ihre Zeugnisnote extrem runtergezogen hat. Ein anderer Lehrer hat ihr mündlich immer eine 3 gegeben, obwohl sie sich bei ihm genauso wenig im Unterricht beteiligt hat. Ich habe mal vermutet, er wollte ihr nicht das Zeugnis verderben, nur weil sie eben einfach schüchtern ist.


    Ich finde diese Frage der Benotung sehr interessant.


    Noch eine Anmerkung zu dem Beispiel mit dem Sportunterricht:


    Mich bewegte dabei vorallem die Frage, wie man es als Lehrer vermeidet einen Schüler durch die Notengebung in die Resignation zu treiben. Solange ein Schüler das Gefühl hat, daß er er mit Fleiß und Ehrgeiz im nächsten Zeugnis seine Note zu verbessern kann, ist ja alles in Ordnung. Aber wenn sich einem Schüler der Eindruck ergibt, daß es sowieso egal ist wie sehr er sich anstrengt, weil er sowieso niemals über eine 4 hinauskommen kann, dann gibt der Schüler sich in diesem Fach vermutlich auf und hat weder Motivation noch Freude am Unterricht. Darum habe ich dieses Beispiel mal so in den Raum gestellt, weil mich Eure Meinung dazu interessiert.

Werbung