Moin,
Wir werden nach den Sommerferien Ganztagsschule und haben heute in einer Dienstbesprechung ein Modell vorgestellt bekommen, wie so ein Schultag dann strukturiert sein kann. Dabei fiel folgendes auf:
1) Neben dem "normalen" Unterricht gibt es "unterrichtsbegleitende Angebote", die auch von Lehrern durchgeführt werden - nicht nur nachmittags, sondern auch in den Vormittag integriert. Diese Stunden werden nur halb bezahlt. Ein Lehrer, der also das Pech hat, in diesen Stunden eingesetzt zu werden, muss also statt einer zwei Stunden geben.
2) Nun könnte man ja sagen, dass dieses eben reine Betreuungsstunden sind, die keine Vor- und Nachbereitung erfordern. Rechnet man aber nach, dann merkt man, dass eine dritte bzw vierte Klasse pro Tag nur noch auf vier Stunden "normalen" Unterricht kommt. Zur Bewältigung des Stoffes ist es also notwendig, dass auch in den "unterrichtsbegleitenden Angeboten" "normaler" Unterricht statt findet, welcher dann aber nur halb bezahlt wird.
Wir haben es hier also mit unbezahlter Mehrarbeit bzw einer Lohnkürzung zu tun. Meine Frage: Kennt jemand den Erlass, nach dem dieses Verfahren legal ist? Im Gegensatz zu den Gymnasiallehrern wird ja offiziell unserer Stundenzahl nicht erhöht, dafür werden - ohne erkennbare Begründung - bestimmte Unterrichtsstunden nur noch halb bezahlt.
Jedes Statement ist interessant.
Viele Grüße,
Frank