Ich habe heute ein interessantes Gespräch mit einer Mutter der 6. Klasse zum Thema Aufsichtspflicht der Lehrer. Da die Mutter sich vom Vater getrennt hat, sollen wir darauf achten, dass der Vater das Kind nicht mehr von der Schule abholt!!! Ich dachte, ich falle vom Stuhl!
Als ich ihr klar machte, dass sich die Aufsichtspflicht nicht auf den Schulweg erschreckt, meinte sie, dass sie die Schule anzeigt, wenn der Vater dann das Kind entführt. Auf meine konkrete Nachfrage hin, hat sie aber auch zugegeben, dass sie noch nicht geschieden sind und beide immer noch Erziehungsberechtigte sind. Es war auch keine Rede von körperlicher Gewalt durch den Vater.
Kann die ja dann mal versuchen, die Schule oder mich als Klassenlehrerin anzuzeigen, weil ich es nicht verhindert habe, dass ein 11 jähriges Mädchen mit dem Vater heimgegangen ist. Kennt irgendjemand einen Fall, wo die Schule zwecks Aufsichtspflichtverletzung angezeigt wurde, wenn das Kind auf dem Schulweg durch den noch sorgeberechtigten Vater entführt wurde?
Ganz ehrlich, danke für die Info, dass die Eltern jetzt einen Scheidungskrieg haben, aber bitte, worum soll mich als Lehrerin noch alles kümmern? Scheidungskrieg ist doch wohl Sache der Eltern. Da muss die Mutter eben ihr Kind selbst abholen! So lange in meinen Schulakten immer noch steht, dass beide erziehungsberechtigt sind, werde ich dem Vater auch jede Info über sein Kind geben und auch jede Unterschrift vom Vater unter Tests akzeptieren.