Urlaubsanspruch / Mutterschutz

  • Hallo,
    ich habe mal eine Frage: Ich gehe im April in Mutterschutz. So langsam stelle ich fest, dass alle anderen "Mitschwangeren"-Nicht-Lehrerinnen wesentlich früher gehen, da sie noch Urlaubsanspruch haben.
    Wie ist das eigentlich bei Lehrern geregelt bzw. wo könnte ich dazu Auskunft erhalten (Hessen).
    Bei angestellten im nicht-öffentlichen Dienst rechnet man im schlechtesten (!) Fall mit 2 Urlaubstagen je begonnenem Kalendermonat bis zur Geburt, wären bei mir 10 Urlaubstage.
    Würde ich so bei mir rechnen, müsste ich eigentlich ja noch "Resturlaubsanspruch" von 3 Tagen haben (wenn ich Zahlen vom öffentlichen Dienst zugrunde lege noch viel mehr). Kennt ihr Regelungen o.ä. dazu?


    (Mir gehts hier grad nur um die theoretische, offizielle Regelung da ich heute doch ein wenig schräg geschaut habe, als von mir seitens des Schulleiters erwartet wurde, dass ich an meinem letzten Arbeitstag vor Mutterschutzbeginn tatsächlich noch an einer größeren Abendveranstaltung teilnehme - das war dann in der Tat das erste Mal, dass ich mal auf die Mutterschutzrichtlinien bzgl. Arbeiten nach 20.00 Uhr hingewiesen habe :daumenrunter: . DAS fand ich schon dreist. Für mich ist es aktuell selbstverständlich, dass ich meinen Elternabend auch so "elternverträglichen" Zeiten abends noch mache obwohl ich das nicht müsste, aber soviel Dreistigkeit fand ich dann schon stark... )

  • Ganz ehrlich, du tust deinem Schulleiter keinen gefallen, wenn du Elternabende nach 20 Uhr machst, denn er wird dafür bestraft, wenn es rauskommt.


    Also ich habe mir mal Urlaub auszahlen lassen, weiß also deshalb, dass im Schuldienst genauso der Urlaub berechnet wird, wie sonst im öffentlichen Dienst.


    Wieviel Tage Urlaub habt ihr im Jahr?
    Pro Monat, den du nicht komplett in Elternzeit bist steht dir 1/12 zu. Also nicht nur bis zur Geburt, sondern bis zum Mutterschutzende und auch wenn der Mutterschutz nur bis zum 3. geht, dann hast diu Anspruch auf Urlaub für den ganzen Moant.
    Du musst dann die Ferientage und unterrichtsfreien Tage komplett abziehen, die bis zum Mutterschutzbeginn lagen.


    Wenn dann noch etwas übrig bleibt, kannst du eigentlich darauf bestehen, die zu nehmen.

  • Danke Susannea. Den Gefallen mit dem Elternabend tue ich weniger meinem Schulleiter sondern mehr mir und den Eltern. ;) Solange es mir gut geht habe ich keine Probleme, einen Elternabend von 19-21 Uhr durchzuführen. Früher komme ich eh nicht ins Bett...


    Urlaubstage:
    Bei dem Urlaubsanspruch ist ja gerade das Problem: Soweit ich informiert bin (ha! und das ist nicht besonders gut!) haben wir in Hessen keinen explizit genannten Urlaubsanspruch, bei uns sind tatsächlich die Ferien frei (außer die letzte Woche in den Sommerferien, die kann für schulische Dinge verplant werden). Das mit Ende MuSchu ist trotzdem gut zu wissen!


    Edit: Google (schnelle Suche, ohne Gewähr!) sagt, das hessische Beamte 30 Tage Urlaub haben - bei 7 Kalendermonaten macht das 17,5 Urlaubstage, das wären mal krasse 2 Wochen, die mir "fehlen" würden. :ohh:

  • Edit: Google (schnelle Suche, ohne Gewähr!) sagt, das hessische Beamte 30 Tage Urlaub haben - bei 7 Kalendermonaten macht das 17,5 Urlaubstage, das wären mal krasse 2 Wochen, die mir "fehlen" würden. :ohh:


    18 Urlaubstage, es wird aufgerundet nach dem BUrlG ;)


    Das sind doch aber nur dreieinhalb Wochen. Wie sieht das mit Weihnachten, Winter, Frühjahrs-, Pfingst- und Osterferien aus? Habt ihr die alle nicht?
    Und evtl. freie Brückentage?


    Edit: Alleine in den Weihnachtsferien sind ja schon 7 Tage weg. Bleiben noch elf Tage.
    Dann ist natürlich die Frage, wann dein Mutterschutz beginnt, da ja Ostern diesmal so spät liegt. Denn ansonsten wären es in den Osterferien auch wieder 8 Tage, die schon weg sind.

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