Hallo,
ich habe mal eine Frage: Ich gehe im April in Mutterschutz. So langsam stelle ich fest, dass alle anderen "Mitschwangeren"-Nicht-Lehrerinnen wesentlich früher gehen, da sie noch Urlaubsanspruch haben.
Wie ist das eigentlich bei Lehrern geregelt bzw. wo könnte ich dazu Auskunft erhalten (Hessen).
Bei angestellten im nicht-öffentlichen Dienst rechnet man im schlechtesten (!) Fall mit 2 Urlaubstagen je begonnenem Kalendermonat bis zur Geburt, wären bei mir 10 Urlaubstage.
Würde ich so bei mir rechnen, müsste ich eigentlich ja noch "Resturlaubsanspruch" von 3 Tagen haben (wenn ich Zahlen vom öffentlichen Dienst zugrunde lege noch viel mehr). Kennt ihr Regelungen o.ä. dazu?
(Mir gehts hier grad nur um die theoretische, offizielle Regelung da ich heute doch ein wenig schräg geschaut habe, als von mir seitens des Schulleiters erwartet wurde, dass ich an meinem letzten Arbeitstag vor Mutterschutzbeginn tatsächlich noch an einer größeren Abendveranstaltung teilnehme - das war dann in der Tat das erste Mal, dass ich mal auf die Mutterschutzrichtlinien bzgl. Arbeiten nach 20.00 Uhr hingewiesen habe . DAS fand ich schon dreist. Für mich ist es aktuell selbstverständlich, dass ich meinen Elternabend auch so "elternverträglichen" Zeiten abends noch mache obwohl ich das nicht müsste, aber soviel Dreistigkeit fand ich dann schon stark... )