Solaranlage leasen?

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,



    wie Ihr wisst, sind wir Lehrer bei Dienstleistern und Handwerken nach den Juristen die unbeliebtesten Kunden - wir sind gut informiert, misstrauisch und neugierig. Genau das möchte ich nun ausnutzen, wenn ich Euch um Eure Meinung frage zu einem Angebot, das uns seit kurzem vorliegt (den Anbieter nenne ich gern auf Anfrage per PM, möchte ja keine Werbung machen).


    Es geht darum, eine Photovoltaik-Anlage zur Stromerzeugung nicht zu kaufen, sondern sozusagen zu leasen. Die Konditionen klingen sehr gut:


    - Die Anlage (16 Quadratmeter) kostet 49 Euro im Monat; nach 20 Jahren kann sie für einen Euro erworben werden


    - Es fällt außerdem eine einmalige Einrichtungs- und Montagegebühr in Höhe von 699 Euro an


    - Sämtliche Wartungskosten sind in den 49 Euro enthalten; außerdem ein Mal in zehn Jahren die Abnahme und Neumontage (z.B. bei Dachneudeckung)


    - Die Qualität und Leistung der Solarmodule ist vertraglich festgeschrieben


    - Der Vertrag kann jederzeit gekündigt werden.



    Der so erzeugte Strom ist nicht zum Verkaufen gedacht, sondern in erster Linie zum Selbstverbrauch; Überschüsse werden aber ins Netz eingespeist und mit den derzeit geltenden 15 Cent pro kwh vergütet.



    So - und jetzt frage ich in die Runde, ob Euch spontan noch Fragen, Bedenken oder sonstige Anmerkungen einfallen, über die ich mir mal Gedanken machen sollte. Ich suche nämlich die ganze Zeit den Haken, finde aber keinen.


    Danke für Eure Mithilfe!



    Viele Grüße
    Fossi

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Danke für Eure Anmerkungen.


    - Ja, was ist eigentlich, wenn die Firma pleite geht? Ich vermute, dann passiert auch nichts anderes, als wenn ich kündige: Jemand kommt und montiert die Anlage ab. Ein vernünftiger Insolvenzverwalter würde möglicherweise versuchen, die Anlagen zu einem vernünftigen Preis an die Kunden zu verkaufen.


    - Und was die Leistung der Anlage angeht: die wird wie gesagt im Vertrag festgeschrieben.



    Aber ich denke, angesichts der steigenden Strompreise ist das Ganze keine schlechte Idee. Ich werds wohl machen.



    Viele Grüße
    Fossi

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  • - Und was die Leistung der Anlage angeht: die wird wie gesagt im Vertrag festgeschrieben.


    Die Nennleistung der Anlage oder die reale (durchschnitts-)Leistung im späteren Betrieb?
    Du müsstest erstere schon nennen, damit man beurteilen kann, ob der Preis angemessen ist. Wenn nur die Nennleistung garantiert ist, kannst du dir natürlich hinterher möglicherweise in den A**** beißen, denn die hat die Anlage auch, wenn man sie dir in den Keller montiert, es müsste also zusätzlich sichergestellt sein, dass die Bedingungen bei dir auch so sind (Dachausrichtung, Neigung, Lage, etc.), dass die Anlage auch wirtschaftlich arbeitet.


    Mit 16 qm dürfte die Anlage knapp unter 2 kWp liegen. Das ist ziemlich klein, damit dürfte man so um die 40 € bis 50 € an Stromkosten einsparen, bei aktuellen Strompreisen könntest du am Anfang also möglicherweise draufzahlen.
    Du zahlst bei dem Leasingmodell ca. 12 500 € über die Laufzeit.
    Eine entsprechende Anlage zu kaufen kostet ca. 5000 €, da kommen dann noch Wartungskosten dazu und du hast ein höheres Risiko. (Wobei ich beim letzten Punkt sehr vorsichtig wäre, in Leasingverträgen tauchen hinterher auch gerne mal Dinge auf, die man vorher übersehen hat.)
    Ich pesönlich würde nicht zu einem Leasingmodell greifen. So groß sind die Investitionskosten für so eine Anlage nicht und beim Leasing verdient grundsätzlioch eine Partei mehr mit, als beim Kauf. Die theoretische Neumantage bei Dachdeckung zahlst du bei dem Modell zum Beispiel auch mit, wenn du sie am Ende gar nciht brauchst.

  • Hm, alles doch bedenkenswerte Punkte. Vielleicht ist es ganz gut, dass sich die Sache eh erledigt hat, weil (angeblich) unsere Dachkonstruktion die Montage nicht ohne Merhaufwand zulässt. Vielleicht schaue ich doch mal nach den Kaufpreisen für eine solche Anlage - bei 100 Quadratmeter verfügbarer Dachfläche mitt 50° Neigung (ohne ein einziges Fenster oder den Schornstein unterbrochen) in exakter Südausrichtung sollte sich das trotz erheblich gesunkener Einspeisevergütung doch rechnen. Außerdem sollte ich die Firma nochmal löchern, was die Leistung der Anlage angeht. Der Vertreter hatte gemeint, dass die Anlage locker unseren ca. 1,5-fachen Jahresverbrauch decken würde (das würde wohl auch garantiert) und das einzige Problem die derzeit fehlende Speichermöglichkeit sei, wegen der man trotzdem Kunde beim lokalen Stromversorger bleiben müsse.


    Danke nochmal für Deine Mühe.



    Viele Grüße
    Fossi

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  • Wer übernimmt den Abbau der Anlage nach Ende der Lebensdauer, wie hoch sind die Kosten für Entsorgung des Sondermülls?

  • Wer übernimmt den Abbau der Anlage nach Ende der Lebensdauer, wie hoch sind die Kosten für Entsorgung des Sondermülls?


    Dafür wird's zu gegebener Zeit sicherlich eine "Sonderumlage Solaranlagen-Müll" auf den Strompreis geben. Ich kann mir gut vorstellen, dass in 20 Jahren nur noch wenige der Firmen existieren, die jetzt eine "lebenslange Garantie" versprechen. Und der politische Aufschrei der Millionen Solaranlangen-Profteure wird entsprechend groß sein. Ist ja schließlich alles für die "gute und gerechte Sache".


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Zitat Mikael :

    Zitat

    Ist ja schließlich alles für die "gute und gerechte Sache".

    Kann es sein, dass wir uns sowieso, zumindest in Deutschland, z.Zt. in einer Inflation von guten und gerechten Sachen befinden, die sich in der Realität mittelfristig als Täuschung und Flop erweisen ?


    Ich sehe am o.g. Beispiel eine Parallele zur rotgründiktierten Bildungspolitik. Hinter beiden Bereichen verbirgt sich der moralische Zeigefinger, der stets an die Weltrettung und Engagement für das (angeblich) Gute und Gerechte ermahnt.


    Der Solarinvestor/Leaser steht letzendlich finanziell und allein im Regen, wenn sich die Investition nachher doch nicht amortisiert (Die Glanzprospekte werden nicht die Nachteile präsentieren). Die Umwelt wird nachhaltig durch den Sondermüll beeinträchtigt. Im Schulbereich wird durch die rotgründiktierte Kaputtreformiererei eine ganze Generation von Lehrern und Schülern verheitzt.-Immer für die gute und gerechte Sache ! 8_o_)

    Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !

  • hallo,
    ich kann mich da noch dunkel an etwas erinnern, das mit solchen anlagen und der angabe als nebeneinkunft/nebentätigkeit zu tun hat.....bin mir da nicht zu 100% sicher, vllt. nochmal nachschauen. :)

    Die Einnahmen aus dem Betrieb der Anlage müssen natürlich versteuert werden, klar. Dafür muss man ab einer bestimmten Anlagengröße auch ein Gewerbe anmelden.


    Mit dem Beamtenrecht (Genehmigungspflicht von Nebentätigkeiten) hat das aber nichts zu tun - so leibeigen sind die Beamten nicht (mehr), als dass der Dienstherr vorschreiben könnte, was der Beamte sich aufs Dach hängt.



    Viele Grüße
    Fossi

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Wer übernimmt den Abbau der Anlage nach Ende der Lebensdauer, wie hoch sind die Kosten für Entsorgung des Sondermülls?

    Auch das ist ein bedenkenswerter Punkt. So lange ich die Anlage nicht ablöse, ist die Firma dafür in der Pflicht... Wenn die Firma pleite ist, könnte ich darauf sitzenbleiben.


    Ich muss mich wirklich nochmal gründlich schlau machen. Bei ebay gibt es Komplettpakete in etwa der hier in Frage stehenden Größe für ca. 4000 Euro. Dafür ist die Anlage aber noch nicht montiert, und die Wartung wäre bei dem Leasingmodell ebenfalls enthalten. Auch die im Preis enthaltene Abnahme und Neumontage ( einmal in zehn Jahren) ist nicht uninteressant, weil wir das Dach in spätestens acht, neun Jahren auf jeden Fall neu machen müssen. Ach, diese Entscheidungen heutzutage... Was war es doch früher einfach, als das Telefon von der Bundespost, der Strom vom örtlichen Überlandwerk und das Auto von VW kam . :)


    Viele Grüße
    Fossi

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  • Mit dem Beamtenrecht (Genehmigungspflicht von Nebentätigkeiten) hat das aber nichts zu tun - so leibeigen sind die Beamten nicht (mehr), als dass der Dienstherr vorschreiben könnte, was der Beamte sich aufs Dach hängt.


    Für Brandenburg gab es aber tatsächlich erst unlängst ein Infoschreiben, dass es sehr wohl mitgeteilt werden muss. Habe allerdings nicht mehr den genauen Wortlaut im Hinterkopf. Könnte man nachgucken.

  • Für Brandenburg gab es aber tatsächlich erst unlängst ein Infoschreiben, dass es sehr wohl mitgeteilt werden muss. Habe allerdings nicht mehr den genauen Wortlaut im Hinterkopf. Könnte man nachgucken.

    Ich hätte demnächst die Möglichkeit, mich verbeamten zu lassen. Manchmal habe ich das Gefühl, das sollte ich mir noch wesentlich gründlicher überlegen als das Leasing von irgendwelchen Solaranlagen.



    Viele Grüße
    Fossi

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