Angestellter Lehrer - einmal gekündigt, für immer raus?

  • was auch immer der Grund für deine unglückliche Lage ist,
    mich wundert, dass du die Fürsorgepflicht eines Sl (ist das nicht eigentlich ein beamtenrechtlicher Begriff?) verwechselst mit der Eigenverantwortung eines erwachsenen Arbeitnehmers.
    Und was eine Probezeit bdeutet, weißt du doch sicher auch.

    Tut mir leid, aber soviel Erfahrung mit Arbeitsverträgen habe ich noch nicht. Dasselbe gilt für Probezeiten! Von mir aus ist der Unterricht in der Probezeit gut verlaufen, somit hatte keinerlei Bedenken diese unbeschadet zu überstehen. Ein Gespräch darüber, dass das sich die Probezeit nicht überstehen könnte, hat mit mir keiner geführt.

    Ich will deine schlechte Lage nicht schönreden und rate dir auch unbedingt zu einem guten Fachanwalt. Aber mir persönlich stößt ein bisschen unangenehm auf, dass du die Schuld daran, auch an der nicht bestandenen Probezeit, ausschließlich bei Anderen suchst.

    Natürlich trifft mich eine gewisse Mitschuld, aber wie oben bereits beschrieben kann solch ein Verhalten eines SE wohl nicht korrekt sein. Und Fakt ist ich bin Berufsanfänger, nicht mehr und nicht weniger!

  • Hättest du "vergessen" das Kreuzchen zu setzen und es wäre rausgekommen, hättest du ähnliche Probleme bekommen, wie du sie jetzt hast. Aber das nur am Rande.


    Aber irgendwie hab ich bei dem ganzen Thema ein komisches Gefühl, dass da was nicht stimmt... (bzw. "vergessen" wurde zu erwähnen...)


    Nachtrag: Selbst Berufsanfängern ist es zuzumuten, sich zu informieren. In unserem Beruf solltest du ein gewisses Maß an Selbstständigkeit an den Tag legen, ohne dass man dir alles abnehmen muss, bzw. dich an die Hand nimmt.

  • Wären mir diese Umgangs- u. Verfahrensformen bekannt gewesen, hätte ich von vornherein niemals einen Lehramtsstudium aufgenommen. In der freien Wirtschaft gibt es sowas nämlich nicht.


    Natürlich gibt es das dort auch! Wenn dein Vorgesetzter dich während der Probezeit als für den Job nicht geeignet erachtet, dann schmeißt er dich raus. Nichts anderes bedeutet die Nicht-Bewährung.

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • naja, das kreuzchen "an der richtigen stelle" hätte auch nichts geändert, denn auch beamte sind zuerst verbeamtet auf probe.
    auch beamte müssen zur revision (das war nämlich das was man mit dir gemacht hat).
    ich habe bis jetzt allerdings auch noch nicht gehört, dass da jemand durchgefallen ist..
    und wenn man dich 4!! x im unterricht besucht hat.. dann wär ich schon vorher hellhörig geworden.
    normal sind pro revision 2 besuche ( 1 pro fach).


    wobei ich dir allerdings uneigeschränkt zustimme ist dass ich es auch unmöglich finde, dass ein einzelner (nämlich der schulleiter) entscheidet, ob du unterrichten darfst (trotz bestandenem examens).

  • Ich muss jetzt aber doch mal fragen: wenn man das 2. Staatsexamen besteht und dann eine Stelle an einer Schule erhält und man- aus welchen Gründen auch immer- während der Probezeit gehen muss (oder selbst kündigt): dann darf man nirgends mehr in Deutschland unterrichten?


    Das klingt doch irgendwie nicht richtig.

  • Mimimaus, das hatte ich mich auch gefragt. Allerdings geht es wohl schwerwiegend um die (wissentlich oder naiv unwissentlich) getätigte Falschaussage des Threaderstellers, wenn ich alles richtig verstanden habe. Sofern dies einen Strafbestand darstellt, könnte es in der Tat schwierig werden. Allerdings beschleicht mich der Verdacht, dass hier was nicht ganz koscher ist. Nur so ein Bauchgefühl.

  • Der Hammer fiel etwas subtiler: Wenn man gekündigt wird und sich dann in einem anderen Bundesland eine Anstellung "erschleicht", z.B. dadurch indem man verheimlicht, dass man schon einmal gekündigt wurde, heißt das nicht, dass man nirgendwo mehr in Deutschland unterrichten darf. Man hat nur gerade einen guten Grund geliefert und auch dokumentiert, in Zukunft überall abgelehnt zu werden.


    Edit meint, Siobhan war schneller.

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Hättest du "vergessen", das Kreuzchen zu machen, hättest du wieder "gelogen"


    Du hast dir den Vertrag nicht durchgelesen, du bist erwachsen. Wenn ich eine Spülmaschine bestelle, ein Zeitschriftenabo abschließe, was auch immer - ich lese mir das Geschriebene durch.
    Wenn ich irgendwo anfange zu arbeiten, insbesondere wenn es bekannt ist, dass man sich bei einer Verbeamtungsstelle bewähren muss, gebe ich mir Mühe. Da sage ich nicht hinterher "Ach, hättense mir doch mal gesagt, wie wichtig das ist! Daaaaaaaann hätte ich mir ja Mühe gegeben!" Die Mühe gebe ich mir auch so.

  • Das Beamtengesetz schreibt vor, dass du drei Jahre Probezeit vor dir hast. Probezeit sagt ja bereits deutlich, dass du nur auf Probe dort arbeitest und bei mangelhafter Arbeit entlassen werden kannst. Dieser Vertrag für eine Beamtenstelle wurde dir doch nicht zwischen Tür und Angel übergeben? Du musstest doch auch einen Eid ablegen.. du musst sogar quitieren, dass du diesen Eid abgelegt hast. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Schulleiter einen solchen Vertrag einfach mal unterschreiben lässt. Weiterhin musstest du dort angeben, wie viele Stunden du in Zukunft arbeiten wirst und deine Revisionen werden kurz besprochen (2). Nach der ersten Revision findet ein Gespräch statt. Dort wird über deinen Unterricht und dein Verhalten im Kollegium gesprochen etc. Also wirst du dort doch eine Rückmeldung erhalten haben?


    Wegen deines aktuellen Problems kannst du dich hier einlesen:


    http://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/entl01.htm


    Hast du diese Schritte in deinem alten Bundesland unternommen?

  • Hallo,
    während meiner Probezeit als Angestellter, hat die Schulleitung mich informiert, dass sie 2 Stunden in 2 meiner studierten Fächer sehen möchte (plus Unterrichtsentwurf). Die Stunden wurden besprochen und sie hat anschließend ein Gutachten zur Bezirksregierung geschickt, dass ich vorher lesen durfte bzw. ich habe eine Kopie erhalten. Alles ganz offen.
    LG M.

  • Ich muss jetzt aber doch mal fragen: wenn man das 2. Staatsexamen besteht und dann eine Stelle an einer Schule erhält und man- aus welchen Gründen auch immer- während der Probezeit gehen muss (oder selbst kündigt): dann darf man nirgends mehr in Deutschland unterrichten?


    Das klingt doch irgendwie nicht richtig.


    Sehe ich genauso. Und wenn man nicht grad in die "Kasse" gegriffen hat oder einen Schüler angegriffen hat, hat eigentlich auch ein während der Probezeit gekündigter Lehrer eine 2. Chance verdient. Wieso wird nach einem solchen Rausschmiss überhaupt gefragt? Das kann man doch am Lebenslauf erkennen, dass da eine Stelle beendet wurde. Oder braucht man keinen Lebenslauf für eine Bewerbung als Lehrer?

  • Zitat

    Wofür sollte denn die Probezeit sein, wenn es außer Frage steht, dass sich jemand bewährt, weil er ja ein Staatsexamen hat?


    :autsch: Bitte? Wofür sollte denn die Probezeit in der freien Wirtschaft sein, wenn es außer Frage steht, dass sich jemand bewährt, weil er ja ein Diplom/einen Magister/seinen Meisterabschluss.... hat?


    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Bei allem Bedauern für das, was dir passiert ist.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    während meiner Probezeit als Angestellter, hat die Schulleitung mich informiert, dass sie 2 Stunden in 2 meiner studierten Fächer sehen möchte (plus Unterrichtsentwurf). Die Stunden wurden besprochen und sie hat anschließend ein Gutachten zur Bezirksregierung geschickt, dass ich vorher lesen durfte bzw. ich habe eine Kopie erhalten. Alles ganz offen.
    LG M.


    war bei mir auch so. An beiden Schulen.

  • In der freien Wirtschaft interessiert es aber keinen, warum du bei einem früheren Arbeitgeber gekündigt hast, oder gekündigt wurdest. Bei uns ist es übrigens auch durchaus üblich, dass die Schulleiter einen etwas zwischen Tür und Angel unterschreiben lassen...

  • In der freien Wirtschaft interessiert es keinen, warum man beim früheren Arbeitgeber gekündigt wurde? ... Da hatte ich bisher aber ganz andere Vorstellungen.

  • blanco: Du hast aber immer noch die Möglichkeit an privaten Schulen zu unterrichten. Es gibt inzwischen ja einige Privatschulen. Wenn du dort mit offenen Karten spielst, kannst du sicherlich eine gute Stelle finden.

  • naja der vergleich mit der freien wirtschaft hinkt..


    in der freien wirtschaft magst du zwar eine probezeit haben und kannst natürlich auch gekündigt werden, aber danach steht es dir frei dich überall neu zu bewerben.
    dein uniabschluss zählt.


    eine nicht bestandene probezeit kommt bei einem lehrer allerdings schon fast einem berufsverbot nahe, denn er kann ja an keinen staatlichen schulen mehr arbeiten.
    und das finde ich persönlich völlig abstrus.
    da hat der TE völlig recht.
    es kann nicht sein, dass man sein 2tes examen schafft und dann durch eine einzelmeinung für immer raus ist.
    würde ja verstehen, wenn er an dieser schule nicht mehr arbeiten kann, aber dann nirgends mehr... finde ich völlig daneben..


    versuch es an privatschulen. die können dich einstellen. und leute mit 2tem examen werden gerne genommen.

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