Angestellter Lehrer - einmal gekündigt, für immer raus?

  • Hallo!


    Im Referendariat habe ich mal kurz die Hilfe eines Psychotherapeuten in Anspruch genommen. Vorher habe ich den Referendariatsleiter gefragt ob das Konsequenzen hätte für meine weitere Laufbahn, welches dieser verneinte.


    Ich habe mich dann auf eine Beamtenstelle beworben, und in dem ärztlichen Fragebogen angekreuzt, dass ich bis vor einem Jahr beim Psychotherapeuten in Behandlung war. Daraufhin wurde mir die Verbeamtung erst einmal verwehrt. Statt jetzt Beamter auf Probe zu sein, wurde ich nur angestellter Lehrer mit Probezeit von sechs Monaten.



    Innerhalb der Probezeit bin ich dann gekündigt worden. Die Bewährung hätte ich fachlich nicht bestanden. Wobei sich mein Schulleiter nur auf das Fach Deutsch bezog. Mein Anwalt riet mir, nur eine Stellungnahme zu der Bewährung abzugeben und keine Kündigungsschutzklage vorzunehmen. Damit war die Sache für mich abgeschlossen. Anschließend habe ich mich in NRW an einer Hauptschule beworben und wurde auch angenommen. (Feuerwehrstelle). Den Arbeitsvertrag hat mir mein Schulleiter zwischen Tür und Angel zur Unterschrift vorgelegt und habe diesen, ohne den Vertrag vollständig zu lesen, unterschrieben.


    Nach zwei Wochen meldet sich bei mir mein Schulleiter und teilt mir mit, dass ich unterschrieben hätte, in einem anderen Bundesland noch nicht gekündigt worden zu sein! laut Schulamt habe ich mich sogar strafbar gemacht. Dieses Schriftstück wurde mir allerdings mit dem Vertrag nicht ausgehändigt.


    Kann ich mich jetzt in keinem Bundesland mehr als Lehrer bewerben? Kann ich die Unterschrift anfechten? Was kann ich tun? Anscheinend haben weder die Gewerkschaft noch die Anwälte mich richtig beraten, ich bin am Ende!


    Vielen Dank für eure Hilfe! :autsch:

    • Offizieller Beitrag

    Bist du Mitglied einer Gewerkschaft? Das würde ich dir raten - dann dort Rechtsberatung / Gewerkschaftliche Rechtsvertretung.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Ärgerlich. Merke - niemals Verträge zwischen Tür und Angel unterschreiben. :(


    Du brauchst eine solide Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht. An so einen solltest du dich wenden.


    Nele

  • Hallo,
    diese amtsärztliche Untersuchung wird ja anscheinend unterschiedlich bewertet. Ich habe gehört, dass welche mit höherem BMI, welche mit mehreren Operationen am Knie und jemand mit zurückliegender Depression die Bewilligung bekommen haben. Deshalb frage ich mich warum man mit kurzzeitigem Therapiebesuch nicht verbeamtet wird.
    Na ja, vielleicht hättest du die Probezeit trotzdem nicht geschafft. Die Kündigung finde ich komisch, warum wurde dir die Möglichkeit der Überprüfung genommen.
    Ich kenne einen Fall, wo eine Kollegin längere Zeit auf Probe verbeamtet wurde und von Schule zu Schule versetzt wurde, ohne dass jemand mal gesagt hätte, dass sie für den Beruf nicht geeignet sei.
    Viel Glück
    M.

  • Ist ja ein Dingen!! Habe keine Ahnung, aber es interessiert mich, wie es weitergeht.
    Unverschämt ist es allemal: Jemand, der sein 2. Staatsexamen hat, kann nicht 6 Monate später als "nicht bewährt" beurteilt werden! Oder was war das Argument für die Nichtbewährung??

  • Ist ja ein Dingen!! Habe keine Ahnung, aber es interessiert mich, wie es weitergeht.
    Unverschämt ist es allemal: Jemand, der sein 2. Staatsexamen hat, kann nicht 6 Monate später als "nicht bewährt" beurteilt werden! Oder was war das Argument für die Nichtbewährung??



    Wofür sollte denn die Probezeit sein, wenn es außer Frage steht, dass sich jemand bewährt, weil er ja ein Staatsexamen hat?

  • Zitat

    diese amtsärztliche Untersuchung wird ja anscheinend unterschiedlich bewertet.


    Ist jetzt OT aber habe ich gerade erlebt. Gleiches Gesundheitsamt, zwei verschiedene Ärzte, die eine mit "Therapieerfahrung" wird durchgewunken, die andere hat massive Probleme und noch keine Entscheidung (beides liegt gleich lange zurück) :sauer:

  • Den Hinweis vom Meike kann ich nur unterstreichen. Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht mag ja durchaus firm sein - ein Fachanwalt der Lehrergewerkschaft kennt sich jedoch in den Feinheiten der Schulgesetze und Verordnungen sowie bislang getroffener (und durchgefochtener) Entscheidungen besser aus.


    Slightly off-topic:
    Mir sind therapierte Kollegen bei Weitem lieber als untherapierte :pfeifen:

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • ein Fachanwalt der Lehrergewerkschaft kennt sich jedoch in den Feinheiten der Schulgesetze und Verordnungen sowie bislang getroffener (und durchgefochtener) Entscheidungen besser aus.


    Ein Garantiemerkmal ist das( leider) auch nicht.


    Man sollte sich schon auch ein wenig auf den berühmten ersten Eindruck verlassen, wenn man denn in solch einer Situation dazu fähig ist. Auf alle Fälle sollte der Gang zum Anwalt recht bald erfolgen.

  • Slightly off-topic:
    Mir sind therapierte Kollegen bei Weitem lieber als untherapierte :pfeifen:

    Noch mehr OT: Zustimmung! Jemand der erfolgreich eine Therapie gemacht hat sollte gerade als "geeignet" eingestuft werden. Der kennt nämlich seine Grenzen und Stärken.


    Jedenfalls kann deine Fragen nur ein Anwalt beantworten. Und zwar ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der kennt sich mit Arbeitsverträgen aus. Bei der Gewerkschaft sitzen oft ziemliche Nasen, da würde ich mich vorher möglichst umhören.


    Kann dir jemand jemanden empfehlen?

  • Danke erstmal für eure Antworten!
    Ich wurde nun vom Schulamt in NRW aufgefordert einen Aufhebungsvertrag zum 28. Februar zu schließen. Außerdem soll ich eine schriftliche Stellungnahme wegen meiner Falschaussage, dass ich in einem anderen Bundesland noch nicht gekündigt wurde bzw. die Bewährung nicht bestanden habe, abgeben. Man werde dann gegeben falls von einer strafrechtlichen Verfolgung absehen.


    Somit ist meine Lehrerlaufbahn in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen und wahrscheinlich bundesweit beendet :sterne: Das ganze Lehramtsstudium für die Katz!


    Für mich ist das faktisch ein Berufsverbot, da ich bei zukünftigen Bewerbungen wohl sofort im Schulamt aussortiert werde!


    Warum hat ein Schulleiter solche Macht, dass er mit einer Nicht Bewährung, ein ganze berufliche Existenz zerstören kann?! Eine einzelne Meinung einer Person ist hier maßgebend? Jeder Lehrer hat doch einen anderen Unterrichtsstil, was der eine gut findet, findet der andere eben schlecht!


    Meine Kollegin, Fachleiterin Deutsch, fand meinen Deutsch Unterricht völlig o.k.! Ich war in dem Kollegium und von der Schülerschaft voll integriert und anerkannt. Nur der Schulleiter, der mich selbst eingestellt hat, schlägt mit dem Knüppel drauf! Mein Fach Sport wurde in der Bewährung auch gar nicht erwähnt. Alle anderen Punkte in der Bewährung habe ich anstandslos bestanden. Meine Bereitschaft, zusätzlich Stunden bzw. Aufsichten und meine freiwillige Teilnahme an einer Klassenfahrt, als Aufsichtsperson, wurde gar nicht erwähnt. Nur halt Deutsch wäre fachlich und didaktisch (aus seiner Sicht) mangelhaft und deswegen muss mir gekündigt werden.! Seltsam war auch, dass er die so genannte Bewährungszeit von Anfang an nie erwähnt hat und welch grundlegende Bedeutung diese für meine gesamte berufliche Zukunft hat. Er sagte nur, dass er mal einen Unterrichtsbesuch machen würde. Anschließend sagte er mir zwar, dass er den Unterricht nicht so gut fand, aber eine Hilfestellung erfolgte nie. Es folgten nur 4 zusätzliche Unterrichtsbesuche. Wenn er mir einmal gesagt hätte, Junge der nächste Besuch muss hundertprozentig sein, ansonsten muss ich dir kündigen, hätte ich wenigstens gewusst woran ich bin. Aber Nix! Von einer Fürsorgepflicht bzw. Hilfestellung war nichts zu merken. Ich wurde einfach vor vollendete Tatsachen gestellt. Die Bewährung wurde noch nicht einmal mit mir besprochen bzw. ausgehändigt, obwohl er das in dem Formular schriftlich durch seine Unterschrift bestätigt hatte. Das Bewährungsformular musste ich erst durch meinen Anwalt schriftlich vom Schulamt anfordern. Da war das Kind aber schon in den Brunnen gefallen.


    Ich könnte nie Schulleiter werden, wenn ich durch eine solche Entscheidung ein Leben zerstören könnte! Ich könnte das mit meinem Gewissen nicht vereinbaren. Wenn ich doch als Schulleiter merke, dass der neue Junglehrer noch fachliche Defizite hat, aber ansonsten ins Kollegium passt, würde ich doch versuchen Ihm die bestmögliche Hilfestellung zu geben. Die Berufserfahrung kommt doch mit der Zeit und nicht nach 3 Monaten.


    Heute habe ich ein Gespräch mit der VBE, mal schauen ob die mir weiterhelfen können. Mein mir empfohlener Anwalt (angeblich eine Koryphäe) hat mich jedenfalls wohl schlecht beraten!


    Jetzt muss ich wohl Taxi fahren oder Wagenschieben bei Marktkauf :tot:

  • Wie kommst du darauf, dass die Schuld bei deinem Schulleiter liegt? Du hast bei der Unterschrift zum Vertrag eine Falschaussage geleistet - nämlich dass kein Anstellungsverhältnis in einem anderen Bundesland besteht, bzw. bestanden hat. Durch diese Falschaussage wird der Vertrag nichtig. Dazu muss man auch keine Belehrungen erhalten, das sollte man als geschäftsfähiger Erwachsener selber wissen.


    Die Verantwortung liegt bei dir. Du hast eine rechtsverbindliche Unterschrift geleistet, ohne zur Kenntnis zu nehmen, was du da unterschreibst. Leider wirst du dafür nun die Konsequenzen tragen müssen. Andere sind nicht schuld.


    Nele

    Einmal editiert, zuletzt von neleabels ()

  • Ich meine als Schulleitung habe ich eine gewisse Fürsorgepflicht für meine Kollegen. D.h. wenn ein Arbeitsvertrag unterschrieben werden soll, nehme ich mir auch die Zeit und gehe diesen mit dem neuen Kollegen Punkt für Punkt durch, und frage ob er etwas nicht verstanden hat. Noch besser wäre es natürlich, wenn man den Vertrag mit nachhause nehmen könnte und diesen dort zu prüfen und anschließend in der Schule seine Fragen dazu stellen kann.


    Natürlich hätte ich den Vertrag nicht zwischen Tür und Angel unterschreiben dürfen. Dieses wird mir wahrscheinlich auch nie wieder im Leben passieren. Als angestellter Lehrer bin ich jedoch in einem Abhängigkeitsverhältnis zu der Schulleitung und mache kein Aufstand wenn dieser meint, unterschreibt mal eben, das es alles nur Formsache!


    Ein Formular wo drin steht, dass dieser Arbeitsvertrag nicht zustande kommt, wenn ich bereits in einem anderen Bundesland gekündigt wurde aufgrund einer Nicht Bewährung, halte ich allerdings auch für sittenwidrig, da es faktisch einem Berufsverbot nahe kommt. Man wird behandelt als ob man ein Straftäter wäre und wird vorverurteilt obwohl der Hintergrund der Nicht Bewährung in keinster Weise hinterfragt wird. Hier könnten ja persönliche Animositäten eine Rolle spielen, der passt mir nicht, den Mob ich raus. Warum sagt die Fachleiterin Deutsch der Unterricht sei in Ordnung und die Schulleitung behauptet das Gegenteil. Verwunderlich auch, das die Landesschulbehörde eine solche Bewährung einfach zu den Akten nimmt, mit dem Wissen welche Konsequenzen diese Nicht Bewährung für die betroffene Person hat.


    Warum wurde ich beim Antritt der Stelle nicht auf die existenzielle Wichtigkeit der Bewährung hingewiesen? Warum hat die Schulleitung den Bewährungsbogen weder mit mir besprochen noch mir ausgehändigt? Dass er dieses getan hat, bezeugt er allerdings Fälschlicherweise mit seiner Unterschrift! (Urkundenfälschung?) Stattdessen sendet die Schulleitung den Bogen stillschweigend an die Lande Schulbehörde.


    Ist das Verhalten korrekt und nachvollziehbar? Ich glaube nein!


    Bin auf eure Meinung gespannt. Danke!

  • Ich denke, wenn wir jetzt hier den Schuldigen suchen, dann sind die Energien an falscher Stelle eingesetzt. Wichtig für Dich ist doch, dass Du möglichst gut aus der Sache heraus kommst!


    Besteht nicht die Möglichkeit, das Bewährungsverfahren nochmal genauer unter die Lupe zu nehmen mit Hilfe eines Anwaltes, wenn Du dort schon erste Fehler siehst? Was ist mit dem Personalrat? Muss er in soche Entscheidungen nicht miteinbezogen werden?

  • Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen und dir dringend raten, dich von einem qualifizierten Anwalt beraten zu lassen. Geh zur Gewerkschaft, zum Personalrat, zieh alle Register.
    Wir können dir keine Rechtsberatung bieten und leider änderteine persönliche Meinung (die du dir im letzten Beitrag gewünscht hast) nichts an deiner misslichen Lage.


    Darüber hinaus kann sehr wohl von dir erwartet werden, dass du dir das, was du unterschreibst selbst durchliest. Niemand ist verpflichtet, einem erwachsenen Menschein einen Vetrag zu erklären.

    • Offizieller Beitrag

    was auch immer der Grund für deine unglückliche Lage ist,
    mich wundert, dass du die Fürsorgepflicht eines Sl (ist das nicht eigentlich ein beamtenrechtlicher Begriff?) verwechselst mit der Eigenverantwortung eines erwachsenen Arbeitnehmers.
    Niemand wird gezwungen, einen Vertrag zwischen Tür und Angel mal eben zu unterzeichnen. Wenn man es dennoch macht, sollte man die Verantwortung dafür nicht auf jemand Anderen schieben.
    Und was eine Probezeit bdeutet, weißt du doch sicher auch.


    Mich würde mal interessieren, was du anders gemacht hättest, wenn du gewusst hättest, dass eine nicht bestandene Probezeit zum Rauswurf führt.


    Ich will deine schlechte Lage nicht schönreden und rate dir auch unbedingt zu einem guten Fachanwalt. Aber mir persönlich stößt ein bisschen unangenehm auf, dass du die Schuld daran, auch an der nicht bestandenen Probezeit, ausschließlich bei Anderen suchst.

  • Mein Anwalt sagt, dass die Bewährung nicht mehr aus der Akte zu entfernen ist. Das einzige was mir bleibt ist eine Stellungnahme, diese liegt bereits in meiner Akte.


    Aber ich musste das alles mal loswerden, da ich nicht verstehen kann, warum man so behandelt wird. Was habe ich denn verbrochen, außer vielleicht ein paar Schulstunden verbockt. Man hat einen langes Studium hinter sich und dann wird man raus geworfen wegen einer einzelnen Meinung. Wo bleibt der Respekt vor meiner Person, den ich schließlich auch anderen zukommen lasse.


    Wären mir diese Umgangs- u. Verfahrensformen bekannt gewesen, hätte ich von vornherein niemals ein Lehramtsstudium aufgenommen. In der freien Wirtschaft gibt es sowas nämlich nicht.


    Hätte ich bloß vergessen, in dem ärztlichen Fragebogen, das Kreuzchen zu setzen! Dann wäre heute alles o.k.! Aber hinterher ist man immer schlauer, nicht wahr?

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