Hm, kann man sehen wie man will. Wenn man ohne Vertrag bereits unterrichtet, hat man (falls man das vorhat ;-)) gute Chancen sich in den Beruf FEST einzuklagen. Darum steht bei uns Feuer und Tod darauf irgendjemanden ohne Vertrag unterrichten zu lassen.
Zu Recht - Arbeitsverträge bedürfen nicht der Schriftform, Befristungen sehr wohl. Wer also mit Billigung des Arbeitgebers eine Arbeit aufnimmt, ohne dass ein schriftlicher Vertrag vorliegt, hat in diesem Moment ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet. Die Arbeitsgerichte sind da auch erstaunlich humorlos, wie schon mancher Schulleiter und manche Bezirksregierung schafsblickig feststellen musste.
Das Fiese (für den Staat) ist natürlich, dass nicht die einzelne Schule als Betriebsstätte gilt, sondern alle gleichartigen Schulen eines Landes. Sämtliche Kündigungsschutzbestimmungen schlagen also voll durch - und irgendwo im Land gibt es immer einen, der noch kürzer dabei ist, weniger Kinder hat, etc. pp.
Viele Grüße
Fossi