Bayern, GS: Wie läuft Verbeamtung ab? Dauer? Etc.

  • Hallo,


    ist bei mir leider nicht zu geradlinig, mein Lebenslauf.


    Habe 2004 mein 2.Examen gemacht, und stand dann erstmal gut 1,5 Jahre auf der Warteliste, bis ich eine Planstelle gekam.


    Da 2004 die Lehrersituation nicht so rosig war, nutzte ich die Warterei auf eine Planstelle erstmal zur Familienplanung. Ich war also im Erziehungsurlaub als ich die Planstelle bekam.


    Zwischenzeitig habe ich 3 Kinder (2,6, 8 ) und bin 36 Jahre alt.


    2015 läuft die ERziehungszeit aus und ich will nun endlich wieder in den Beruf zurück! Hier in Bayern, GS:


    Meine Fragen:


    - wie sieht mein Unterrichts/ Lehreralltag aus bis ich verbeamtet bin?


    - wie oft und wie und was wird beurteilt durch wen?


    - Wieviele Wochenstunden muss ich mind. arbeiten? Wird unterhäftig angerechnet? Kann man überhaupt weniger als 14 Stunden arbeiten, um den Beamtenstatus zu erreichen?


    - wie viele Jahre dauert es bis ich Beamtin wäre?


    - wird diese Zeit auch so stressig wie das Ref. ?


    - kann man eigentlich auch "durchfallen"?


    Ich würde mich freuen, wenn ihr mir von dieser Zeit berichten könntet.




    LG XXX

  • Zitat

    Zwischenzeitig habe ich 3 Kinder (2,6, 8 ) und bin 36 Jahre alt.


    Gratulation. (Zum Rest kann ich dir nichts sagen, leider)

  • Alle Fragen kann ich dir nicht beantworten, aber vielleicht hilft ja auch ein Teil weiter.


    Gleich mal vorneweg; Durchfallen kannst du nicht. Das Schlimmste was passieren kann ist, dass sie dich für "noch nicht geeignet" halten und deine Probezeit um einige Monate verlängern. Wenn der Amtsarzt keine Einwände hat, dann wirst du früher oder später auf jeden Fall verbeamtet- allerdings musst du jünger als 42 sein. Ist aber locker zu schaffen ;)


    Ob die Zeit stressig wird, hängt von vielen Dingen ab (deiner Klasse, Jahrgangstufe, Teamwork mit den Kollegen, Stimmung im Kollegium, Anspruch der Schulleitung, Anspruch der Eltern, deine Ansprüche an dich usw.). Sicher wird es ruhiger als Im Ref, man muss sich an das "andere" arbeiten- mehr Stunden, andere Planung, mehr Termine( Konferenzen, Fortbildungen, Elterngespräche, Absprachen mit Kollegen, MSD usw. ) gewöhnen. Insgesamt ist es weniger stressig, da du viel mehr dein eigener Herr bist, und für dich und deine Klasse arbeitest- nicht auf eine Prüfung hin.



    Wie lange es bis zur Verbeamtung dauert, hängt davon ab, ob die die Wartezeit vorher angerechnet wird. Da kann dir dein Schulleiter bzw das Schulamt Auskunft geben.


    Dein Unterichstalltag sieht genauso aus, wie bei allen verbeamteten und nicht- verbeamteten Lehrern auch. Du unterrichtest deine Klasse (evtl auch andere Klassen im Fachunterricht) mit so vielen Wochenstunden, wie du beantragst. Dein Schulleiter vergibt den Stundenplan.


    Beurteilt wird 1x im Jahr. Da kommt dann dein Schulleiter (bei uns immer unangekündigt) und sieht sich eine Stunde bei dir und deiner Klasse an. Er begutachtet auch dein Schriftwesen und bespricht das hinterher mit dir. Gibt Tipps, lobt und bespricht deine Anliegen. Bei uns kommt zu Beginn ( innerhalb der ersten Monate an einer neuen Schule) auch der Schulrat um seine Lehrer kennenzulernen und sich ein Bild zu machen. Auch er meldet sich nicht an, schaut Schriftwesen und eine Stunde an und bespricht das ganz nach. Zudem beobachtet der Schulleiter natürlich deinen Alltag: Zusammenarbeit mit den Kollegen, Engagement im Schulleben, erzieherisches Wirken, Pünktlichkeit Pflichtbewusstsein usw- ganz alltägliches einfach um das man sich normalerweise keinen Kopf machen muss. Klingt jetzt stressig, ist aber eigentlich recht entspannt. Dadurch dass die Besuche unangekündigt sind, kannst du keine "showstunden" mehr zeigen- das wird auch nicht erwartet. Sondern das was du im Alltag machst. Das ist mal besser und mal nur was ganz einfaches. ´



    Also freue dich auf die Zeit (die sicher mit 3 kleinen Kindern zu Hause nicht ganz einfach wird)- es ist ganz anders und viel schöner als das Ref!!!!


    Viel Spaß dabei
    primrose

  • Hallo,


    ich habe vor kurzem gehört, das man seinen beamtenstatus verliert bzw kein Anspruch darauf hat wenn man 6 Jahre im Ausland war.
    Ist das richtig?


    Danke für eure hilfe im voraus

  • Von wem hast du das gehört und in welchem Zusammenhang? Das klingt alles nach einem Mischmasch aus 3.234 verschiedenen Informationen.


    Es ist ein deutlicher Unterschied ob du deinen Status als Beamter verlierst (was nur schwer möglich ist) oder ob du den Anspruch darauf verlierst je verbeamtet zu werden.

  • Wie bist du länger im Ausland? Über ein Programm? Elternzeit? Einfach so im Urlaub? Finde die Frage immer noch ungenau?


    Verbeamtet wirst du im Normalfall nicht, wenn gesundheitliche Gründe vorliegen oder du zu alt bist. Oder du die Voraussetzungen nicht erfüllst.

  • Durchfallen kannst du nicht. Das Schlimmste was passieren kann ist, dass sie dich für "noch nicht geeignet" halten und deine Probezeit um einige Monate verlängern. Wenn der Amtsarzt keine Einwände hat, dann wirst du früher oder später auf jeden Fall verbeamtet- allerdings musst du jünger als 42 sein.

    Auch wenn dieser Hinweis schon sehr alt ist, möchte ich ihn so nicht stehen lassen. Natürlich kann das Ergebnis der Probezeit auch "nicht geeignet" sein, was dann endgültig wäre. Sonst könnte man sich ja die Probezeit schenken.
    Das kommt meiner Meinung nach aber nur extrem selten vor. Wenn du keine Schüler verprügelst oder mutwillig Gelder unterschlägst oder so, dürfte das kein Problem werden.

    ich habe vor kurzem gehört, das man seinen beamtenstatus verliert bzw kein Anspruch darauf hat wenn man 6 Jahre im Ausland war

    Nein, das stimmt so nicht. Prinzipiell hän gt es davon ab, "wie" du ins Ausland gehst. Stellen als BPLK/ADLK sind auf bis zu 6 (im Einzelfall sogar 8) Jahre ausgelegt. Auch wenn man "privat" ins Ausland geht, hat man ja eine Beurlaubung, die, glaube ich, durchaus sechs Jahre oder länger andauern kann. Wichtig ist halt, dass man die offiziellen Wege einhält. Wenn du die Beurlaubung nicht bekommst, dann muss du halt hier bleiben oder eben wirklich deinen Beamtenstatus ablegen bzw. deine Entlassung aus dem Dienst beantragen.

  • es geht mir halt nur darum ob die Aussage stimmt. Das man nach 6 jahren Auslandsaufenthalt keinen Anspruch mehr hat auf Beatmung. Es geht um eine Freundin die 14 Jahre in den USA gelebt hat. Dort geheiratet hat und auch an einer Schule gearbeitet hat. Sie lebt seit ein paar jahren wieder in Deutschland und sie sagt das sie keinen Anspruch mehr auf Beatmung hat, da sie über 6 Jahre in den USA war. Wobei das land an sich keine rolle spielt. Es geht um diese 6 Jahre die nicht überschritten werden dürfen. Für mich ist es wichtig ob ihre Aussage stimmt.

  • Was war denn ihr Status vor den 14 Jahren, währenddessen und danach?
    Und meinst du mit Beamtung Verbeamtung oder weiterhin Beamte sein?
    Wer 4 Kinder bekommt kann ja auch theoretisch 3x4 Jahre am Stück in EZ sein und ist trotzdem weiterhin Verbeamtet.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • vor den 14 jahren war sie gerade fertig mit dem Studium und dann ab in die Staaten. Sie hat dort geheiratet, ist nun geschieden und ohne Kinder. Beamtin ist sie nie gewesen. Und sie sagt halt das sie es auch nicht werden konnte und kann, weil halt über 6 Jahre in den Staaten

  • Also im Allgemeinen ist es doch so, dass ein Abschluss erstmal seinen "Wert" behält. Wenn ich dich richtig verstanden habe, hat besagte Freundin kein Ref gemacht. Das wird sie vermutlich noch machen müssen und dazu kann eine vorherige Prüfung notwendig sein.
    Das eine Verbeamtung ausser aus med. oder Altersgründen abgelehnt wird kann ich mir sonst fast nicht vorstellen.

  • Mein Schwager ist in Thailand aufgewachsen und verbeamtet. Warum sollte das denn nicht gehen, wenn man im Ausland gelebt hat? Höchstens wenn man die formalen Kriterien für die Verbeamtung nicht erfüllt, aber das hat nichts mit dem Leben im Ausland zu tun.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Es klingt so, als wäre sie direkt nach dem Studium in die USA gegangen, dann kann es höchstens aus gesundheitlichen Gründen oder Altersgründen abgelehnt werden. In manchen Bundesländern muss man, wenn zwischen Examen und Ref zu viel Zeit verstrichen ist, noch einmal eine Prüfung machen. Vielleicht meint sie das.


    Falls sie erst nach dem Ref gegangen ist, könnte sie auch meinen, dass sie keinen Anspruch mehr auf einen Wartelistenplatz hat. Als freier Bewerber kann sie sich aber immer noch bewerben.

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