Elternzeit vorzeitig beenden- Bezüge Mutterschutz

  • Hallo,


    vielleicht weiß einer von euch Bescheid. Habe gerade bei der Landesschulbehörde angerufen, die konnte es mir nicht sagen, soll mich nächste Woche
    noch mal melden.
    Kann man als Beamter die Elternzeit vorzeitig beenden um erneut in Mutterschutz zu gehen?
    Und wenn ja, welche Bezüge werden dann für den Mutterschutz zugrundegelegt, wenn man a) in der Elternzeit nicht gearbeitet hat (kriegt man dann nichts, oder das von vor der ersten Schwangerschaft) oder b) in der Elternzeit Teilzeit gearbeitet hat?
    Ich hoffe ihr versteht was ich meine :)


    Viele Grüße!

  • Ja, ist in der Regel in den meisten Budnesländern inzwischen auch möglich, weil den Beamten ja kein NAchteil zu den Angestellten entstehen dürfen und das europäisches Recht ist.


    Bekommen müsstest du dann das, was dein Vertrag sagt, wenn der also Vollzeit ist, dann Vollzeitbezüge. Denn das MuSchG gilt ja auch für Beamten. danach erhält man dann das in Kraft tretende Entgelt.

  • So, falls es wen anders auch interessiert, ich habe heute mit jemanden von der Landesschulbehörde gesprochen. Es ist wohl immer eine Einzelfallentscheidung. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Elternzeit vorzeitig zu beenden, um in Mutterschutz zu gehen. Die nicht genutzten Monate kann man dann aufsparen (aber max. ein Jahr). Wenn man in der Elternzeit gearbeitet hat, laufen die Bezüge im Mutterschutz normal weiter. Wenn man nichtsgearbeitet hat, bekommt man im Mutterschutz entsprechend keine Bezüge.

  • ich habe meine elternzeit vorzeitig beendet, um in mutterschutz zu gehen.
    war überhaupt kein problem, da beamte den angestellten nicht schlechter gestellt werden dürfen.
    da ich noch elterngeld bezog wurden alle monate in denen ich elterngeld bekommen hatte durch monate ausgetauscht in denen ich "normal" verdient habe.
    ich erhielt also 1800€ + 10% bonus (da mein 1. kind unter 3 war).

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