Hallo,
vielleicht weiß einer von euch Bescheid. Habe gerade bei der Landesschulbehörde angerufen, die konnte es mir nicht sagen, soll mich nächste Woche
noch mal melden.
Kann man als Beamter die Elternzeit vorzeitig beenden um erneut in Mutterschutz zu gehen?
Und wenn ja, welche Bezüge werden dann für den Mutterschutz zugrundegelegt, wenn man a) in der Elternzeit nicht gearbeitet hat (kriegt man dann nichts, oder das von vor der ersten Schwangerschaft) oder b) in der Elternzeit Teilzeit gearbeitet hat?
Ich hoffe ihr versteht was ich meine
Viele Grüße!