Verbeamtung Privatschule

  • Hallo zusammen,


    ich hätte eine Frage zur Verbeamtung an einer Privatschule in BW. Ich weiss, dass es möglich ist und wie man es anstellen muss.
    Was mir aber unklar ist, ist das Gehalt. Wird es vom Staat bezahlt oder von der Schule?
    Falls es von der Schule bezahlt wird, müssten sie sich dann auch an A13 wie an einer staatlichen Schule halten oder können sie es frei verhandeln.


    Danke schonmal

  • Du kriegst dein Gehalt von der Schule überwiesen, die wiederum das Geld vom Staat für dich bekommt. Und wenn du verbeamtet bist, bekommst du auch das gleiche wie beim Staat.


    Bedeutet in meinem Beispiel (Privatschule in kirchlicher Trägerschaft):
    - an einer Privatschule beworben, angenommen worden, Antrag auf Verbeamtung und gleichzeitig Beurlaubung gestellt
    - verbeamtet worden
    - seitdem krieg ich von der der Stiftung mein Gehalt überwiesen (heißt zwar L 13 Stufe 3 statt A 13 Stufe 5, Höhe ist aber gleich)
    - Stiftung überweist auch die entsprechenden Extrazahlungen (Familienzuschlag, Kinderbonus, Amtszulage Höherer Dienst, zieht aber auch die entsprechende Absenkung für neueingestellte Beamte ab (bei mir noch 4%, mittlerweile 8%)
    - Ausnahme: ich kriege keine vermögenswirksamen Leistungen


    Gruß
    camel

  • Du wirst an staatlich anerkannten Privatschulen (der Status ist wichtig) ohnehin vom Land bezahlt bzw. "refinanziert". Als Beamter musst du dann bei vielen Trägern auf die Beihilfe verzichten, bekommst ansonsten aber das gleiche Geld wie an einer staatlichen Schule. Mein Arbeitgeber z.B. ist nicht als großzügig bekannt, reicht das Lehrergehalt aber 1:1 weiter, inklusive aller Sonderzahlungen, Tariferhöhungen usw. Bei (ja ohnehin nur abgeordneten) Beamten dürfte da auch nichts verhandelbar sein; ich glaube nicht, dass das RP mittels der Lehrergehälter den Schuletat finanzieren mag.



    Viele Grüße
    Fossi

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Vermögenswirksame Leistungen wurden eh gestrichen.

  • scheint unterschiedlich gehandhabt zu werden.
    "meine" kirchliche Privatschule verbeamtet nicht.

    Ich spreche auch nur für B-W. Verbeamten tut (hm, grässliches Deutsch!) auch nicht die Schule, sondern das Land, unter gleichzeitiger Beurlaubung bzw. Abordnung an die betreffende Privatschule.



    Viele Grüße
    Fossi



    PS. Ich sehe gerade, dass ich endlich "Fortgeschrittener" bin - wow! Endlich mal eine Stelle, wo noch nach Leistung befördert wird...:-)

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • PS. Ich sehe gerade, dass ich endlich "Fortgeschrittener" bin - wow! Endlich mal eine Stelle, wo noch nach Leistung befördert wird...:-)


    Jeder Beitrag zählt! Auch wenn er nichts zum Thema beiträgt. So wie meiner hier...


    Gruß !


    ps: Und wieder en Beitrag näher an der nächsten Stufe...

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Du wirst an staatlich anerkannten Privatschulen (der Status ist wichtig) ohnehin vom Land bezahlt bzw. "refinanziert". Als Beamter musst du dann bei vielen Trägern auf die Beihilfe verzichten, [...]

    Für BaWü:
    Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber wenn du staatlich verbeamtet bist und an einer staatlich anerkannten Privatschule tätig bist, gibt es auch normal Beihilfe. Nur kommt die halt nicht aus Fellbach, sondern z.B. von der KVBW aus Stuttgart oder Karlsruhe ...

  • Meine Privatschule ist staatlich anerkannt, dort bin ich verbeamtet mit gleichzeitiger Beurlaubung an die Privatschule. Ich bekomme mein Gehalt von Träger, der wieder erhält dafür eine Unterstützung vom Land. Wir bekommen im Jahresschnitt etwa dasselbe Gehalt wie beim Land, es verteilt sich nur anders.
    Beihilfe bekommen wir ebenfalls, bei meiner Schule über die Debeka, das ist aber eine Sonderregelung.

  • Für BaWü:
    Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber wenn du staatlich verbeamtet bist und an einer staatlich anerkannten Privatschule tätig bist, gibt es auch normal Beihilfe. Nur kommt die halt nicht aus Fellbach, sondern z.B. von der KVBW aus Stuttgart oder Karlsruhe ...

    Eine Kollegin von mir ist staatlich verbeamtet und wir sind eine staatlich anerkannte Privatschule. Sie bekommt keine Beihilfe. Könnte aber am Träger liegen - mich betriffts nicht, deshalb hier: k.A.




    Viele Grüße
    Fossi

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Hallo zusammen,


    ich krame den Thread nochmal hervor, da mich die Frage sehr interessiert. Kürzlich habe ich von einer (staatl. anerkannten) Privatschule eine Stellenzusage bekommen. Per Mail wurde mir der Vertrag zur Durchsicht zugeschickt. Der Vertrag ist auf ein Jahr befristet. Meines Wissens kann ich mich aber nur auf die Liste mit gleichzeitiger Beurlaubung setzen lassen, wenn ich einen unbefristeten Vertrag an der Privatschule habe. Die Schulleitung hatte mir auch geraten mich gleichzeitig verbeamten zu lassen.
    Wie kann ich denn aber mit unbefristetem Vertrag jetzt trotzdem verbeamtet werden? Bei der Schule unterschreiben und mich "ganz normal" auf die Liste setzen lassen? (Hab versucht in der Schule anzurufen, aber die machen wohl grade alle wohlverdiente Ferien.) Habt ihr ähnliche Erfahrungen?


    Würde mich sehr freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet!

  • Leider konnte ich in der Schule immer noch niemand erreichen. :(
    Ich bin grade hin und hergerissen, ob ich mich nun auf den befristeten Vertrag an der Privatschule einlassen soll, oder ob ich doch lieber die Liste für die staatl. Schulen abwarte. Was meint ihr?


    Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit befristeten Verträgen an Privatschulen? Ist es gängige Praxis, dass dort erst mal befristet eingestellt wird?


    Über eure Antworten würde ich mich sehr freuen!

  • Hast du Zeitdruck mit der Unterschrift des Vertrages?
    Am Montag sind sicher die Ferien vorbei und du kannst in der Schule jemanden erreichen. Ich bin leider nicht fit mit eurem Einstellungsverfahren. Auf Anhieb kann ich mir nicht vorstellen, dass ein befristeter Vertrag an einer Privatschule das Listenverfahren ausschließt. Frag am Montag bei der entsprechenden Behörde nach. Ich fände es gut, beide Optionen zu behalten.
    Viel Glück!

  • Wie kann ich denn aber mit unbefristetem Vertrag jetzt trotzdem verbeamtet werden? Bei der Schule unterschreiben und mich "ganz normal" auf die Liste setzen lassen?

    Du kannst NUR mit unbefristetem Vertrag unter gleichzeitiger Abordnung verbeamtet werden.



    Viele Grüße
    Fossi

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Hallo Simgirl,


    ich war zunächst nur für ein Schuljahr befristet angestellt, innerhalb dieses Schuljahres wurde der Vertrag in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt. Damit konnte ich mich dann auf die Verbeamtung mit gleichzeitiger Beurlaubung in den Privatschuldienst bewerben.

  • vielen Dank für eure Antworten.


    Hab letzte Woche bei der Schule und dem entsprechenden RP nachgefragt. Man braucht in BW in jedem Fall einen unbefristeten Vertrag um sich beurlauben und gleichzeitig verbeamten zu lassen.


    Hat man nur einen befristeten Vertrag, der ggf. in einen unbefristeten umgewandelt werden kann, so darf man sich beim Land eigentlich noch nicht beurlauben und verbeamten lassen! Manche Schulen handhaben das zwar so, aber das sollte man laut Aussage des RPs nicht tun. Ansonsten geht das im Prinzip schon in Richtung Betrug.


    Oh man, ich dachte wirklich nicht, dass das Ganze so kompliziert ist!!! :-/


    Bin mir auch nicht mehr so ganz sicher, ob ich nun doch bei der Privatschule unterschreiben soll (befr.) oder doch lieber auf das reguläre Listenverfahren warten soll...

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