Folgendes Problem:
Ich habe eine Schülerin in meiner Klasse, bei der vieles nicht so läuft wie es sollte. Neben fehlenden Materialien, Hausaufgaben ist inzwischen auch der Leistungsstand problematisch. Ein weiteres Problem ist mangelnde Körperhygiene.
Mitteilungen im Schulheft werden abgezeichnet, ohne jegliche Reaktion.
Vergangene Woche wurde das 1. Gespräch über den Sohn "abgesagt" (ich tippe eher darauf, dass Sohnemann sich selbst aus Scham eine Ausrede hat einfallen lsasen). Daraufhin telefonierte ich mit dem Vater, welcher mir nun wiederum eine andere Ausrede nannte. Daraufhin vereinbarten wir einen erneuten Termin, welchen er heute (ihr ahnt es....) selbstverständlich auch nicht wahr nahm, dieses Mal ohne jegliche Rückmeldung.
Wir kennen das Prozedere bereits vond er großen Schwester, wo nicht mal das verpflichtende (?) Gespräch für den Übergang Klasse 5 stattfand und das Kind auch mal direkt auf dem Gymnasium angemeldet wurde (trotz RS-Empfehlung) - aber gut, ist halt Elternwille und eine andere Geschichte.
Nun zu meiner Frage: Gibt es für HESSEN irgendwelche Paragraphen, Erlasse, Verordnungen wie man damit umzugehen hat? Kann ja auch mal z.B. Förderplangespräche betreffen. Eltern haben doch nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten...
Im schlimmsten Falle (für das Kind!) könnte das bedeuten, dass man ihn bis Ende der 2. Klasse mitschleppt um ihn dann sitzen zu lassen.