Zusammenarbeit mit Eltern - rechtliche Frage Hessen

  • Folgendes Problem:
    Ich habe eine Schülerin in meiner Klasse, bei der vieles nicht so läuft wie es sollte. Neben fehlenden Materialien, Hausaufgaben ist inzwischen auch der Leistungsstand problematisch. Ein weiteres Problem ist mangelnde Körperhygiene.
    Mitteilungen im Schulheft werden abgezeichnet, ohne jegliche Reaktion.
    Vergangene Woche wurde das 1. Gespräch über den Sohn "abgesagt" (ich tippe eher darauf, dass Sohnemann sich selbst aus Scham eine Ausrede hat einfallen lsasen). Daraufhin telefonierte ich mit dem Vater, welcher mir nun wiederum eine andere Ausrede nannte. Daraufhin vereinbarten wir einen erneuten Termin, welchen er heute (ihr ahnt es....) selbstverständlich auch nicht wahr nahm, dieses Mal ohne jegliche Rückmeldung.
    Wir kennen das Prozedere bereits vond er großen Schwester, wo nicht mal das verpflichtende (?) Gespräch für den Übergang Klasse 5 stattfand und das Kind auch mal direkt auf dem Gymnasium angemeldet wurde (trotz RS-Empfehlung) - aber gut, ist halt Elternwille und eine andere Geschichte.


    Nun zu meiner Frage: Gibt es für HESSEN irgendwelche Paragraphen, Erlasse, Verordnungen wie man damit umzugehen hat? Kann ja auch mal z.B. Förderplangespräche betreffen. Eltern haben doch nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten...
    Im schlimmsten Falle (für das Kind!) könnte das bedeuten, dass man ihn bis Ende der 2. Klasse mitschleppt um ihn dann sitzen zu lassen.

  • Zitat

    Mitteilungen im Schulheft werden abgezeichnet, ohne jegliche Reaktion.

    In wie weit soll dann ein Gespräch mehr Veränderungen bringen, jetzt mal platt gefragt. Dieser Vater wird ja wohl kaum eine Förderung bzw. Übungen zu Hause einleiten?


    Noch einmal kurz und knackig dem Vater einen allerletzten Terminvorschlag (per Schulpost) machen und dann gleich mit Konsequenzen drohen. Das Wort Kindeswohl kannst du dabei sicher auch mit einbringen...und dann mit dem Jugendamt drohen.


    Deine Schulleitung sollte dir da aber rechtliche Auskunft geben können. Das finde ich echt schwach.

  • Nunja, ich denke, dass man in einem Gespräch die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen und eben auch den Ausblick auf die Zukunft klarer darstellen kann, als in einem "Hausaufgaben fehlen"-Eintrag.
    Ja, offizielle Gesprächseinladung über die Schulleitung ist geplant - aber ich vermute, dass dort auch niemand kommen wird. Darum ja meine Frage, ob es eine rechtliche Verpflichtung der Eltern zur Zusammenarbeit gibt.


    Konsequenzen: Ja WAS denn für Konsequenzen? DAS ist ja mein Problem. Wegen fehlender Hausaufgaben/mangelnder Unterstützung und Gestank wird kein Jugendamt IRGENDWAS machen, da haben wir schon in weitaus schlimmeren Fällen das JA informiert ohne das etwas passierte. Von daher eine Drohung mit Jugendamt zwar denkbar, aber letztlich garantiert folgenlos. Aktuell vermute ich ja, dass die erste Konsequenz frühestens in 1,5 Jahren greifen würde, mit dem Sitzenbleiben des Schülers! :staun: Darum frage ich ja danach, ob es rein rechtlich gesehen, auch noch andere Möglichkeiten gibt.


    Auskunft über die Schulleitung wäre nett, aber meist habe ich mehr Ahnung in Bezug auf Erlasse und Schulrecht wie mein SL, traurig, aber wahr.

  • Alles genau dokumentieren, im Zweifelsfall die Einladung über die Schulleitung als Einschreiben schicken. Ansonsten ist es so, wie du schreibst, das Kind wird bestenfalls mitgeschleppt, bis es auf der Strecke bleibt. Du kannst den Vater nicht zwingen, erzieherisch tätig zu werden, solange keine rechtsrelevante Vernachlässigung für das Jugendamt erfolgt. Traurig aber wahr. Letztlich tust du, was du kannst, und es ist immer schmerzlich zu sehen, dass man in einigen Fällen einfach nicht weiterkommt. Gibt es denn bei euch Schulsozialarbeit?


    LG Eugenia

  • Dass der Vater das Telefon abnimmt, ist ja schonmal was. Ich finds garnicht so verkehrt, mit dem Jugendamt zu "drohen". Schriftliche Einladung zum Gespräch und ein paar handfeste Punkte, warum du Kindeswohlgefährdung vermutest und um Mithilfe des Jugendamtes bitten würdest, wenn er nicht kommt. (Verweigerung der Förderung behinderter Kinder wäre so ein Punkt- auch wenn das Kind noch nicht behindert ist). Fehlt ab und an das Pausenbrot? schlechte Zähne? plötzliche Änderung im Verhalten? unentschuldigtes Fehlen? Das Jugendamt muss dem zumindest nachgehen.
    Und möglicherweise rafft sich der Vater dann auf.


    Allerdings das dann mit der SL absprechen.



    Unabhängig davon wüsste ich keine Verordnung, die Eltern zum Gespräch mit dem Lehrer zwingt. Nur ein weiterer Punkt in deiner Liste ans Jugendamt.

  • Soweit ich weiß, ist eine Ladung durch die Schulleitung ein so hochoffizieller Akt, dass man die Eltern sogar von der Polizei anschleppen lassen könnte bei Nichterscheinen. Keine Ahnung, ob das wirklich stimmt... Müsste der SL aber wissen.


    /edit: Also ich meine damit eine bestimmte Form der Gesrpächseinladung, kein: Kommen Sie doch mal vorbei. ;)

    Quiet brain, or I'll stab you with a Q-Tip!

  • Ich hatte letztens einen ähnlichen Fall. Jeder Kontaktversuch wurde von mir in die Akte aufgenommen und mit dem passenden Schulgesetztext "Rechte und Pflichten von Eltern" (NRW) versehen. Der Weg den du noch gehen kannst, wie schon genannt, ist eine offizielle Einladung über den Schulleiter. Wenn kein Elternteil reagiert, würde ich da allerdings auch nicht mehr viel Arbeit investieren. Selbst wenn diese Eltern erscheinen, werden sie ja nicht handeln. Du hattest nur einen Termin mehr und kannst dich später ärgern, dass nix passiert. Die Eltern sind verantwortlich für ihre Kinder, wenn sie ihnen nicht beibringen ihre Arbeit zu erledigen und zu duschen, haben wir keine Chance.
    Hast du bereits das Gespräch mit der Schülerin gesucht? Habt ihr vielleicht Sozialarbeiter an eurer Schule, die sich mit dem Mädchen auseinandersetzen können? Bei solchen Verhältnissen, so meine Erfahrung, arbeitet man lieber mit den Kindern und macht bei den Eltern nur noch Dienst nach Vorschrift.

  • @Gespräch mit Schülerin: Ja, natürlich. Wobei da in Klasse 1 natürlich wenig zu machen ist, sie schafft es halt alleine einfach noch nicht... Wenn unsere Schulinspektion vorbei ist, werde ich mich nochmal in Ruhe mit meinem Schulleiter absprechen...
    Ich finde es halt einfach echt hart, dass man da scheinbar nicht wirklich etwas machen kann wenn die Eltern nicht mitarbeiten und man zusehen muss, wie das Kind, schulisch betrachtet, vor sich hinkrepelt... Zum Glück sind bei uns solche Vorfälle mehr als selten, darum vermutlicht auch die Unsicherheit, wie nun damit umzugehen ist (von der emotionalen Verbundenheit mal abgesehen).

  • Zitat

    Wobei da in Klasse 1 natürlich wenig zu machen ist, sie schafft es halt alleine einfach noch nicht...

    Sorry, habe nicht gewusst, dass es um eine Erstklässlerin geht. Oh je... Dann würde ich tatsächlich das JA einschalten mit Nennung des betreffenden Pragraphen.
    Zum Thema Körperhygiene:
    Ich hatte immer das Gefühl, dass quasi jedes Kind dreckige Nägel hat, jedes 3. Kind fettige Haare, jedes 5. Kind dreckige Klamotten und jedes 10. stark nach Zigarettenqualm riecht. Schlimm fand ich immer, wenn die Kids schon mit dreckigem Gesicht in die Schule gekommen sind :tot: Und die Ergebnisse der zahnärztlichen Vorsorge... :staun: Dreckige Kids habe ich übrigens immer ans Waschbecken geschickt: Wasch dir bitte jetzt das Gesicht, die Hände, die Arme... Besonders toll waren dann immer so Erkenntnisse wie: "Boah, was da alles runter kommt!" Ein Jahrgang Einser war der bisher schlimmste, da hatten bereits 8 Kids schwarze Zähne.


    Hab bei mir im 5. Schuljahr auch momentan so einige Ekelkids. Aber wie will man einer zahnlosen Mutter erklären, dass ihr Kind sich häufiger waschen sollte...? Übrigens habe ich letztens auch mit dem JA Kontakt aufgenommen, da eine Mutter total damit überfordert ist, ihren Kids auf irgendeine Art zu helfen. Das JA klärt nun, ob eine Familienbetreuung stattfinden soll. Das geschieht natürlich nur unter Zustimmung der Eltern. Ansonsten würd ich trotzdem die Sozialarbeiter ins Boot holen und die mal einen Termin ausmachen lassen. Die wurden bei uns häufig zu seelischen Mülleimern für die Eltern.

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