Eine Frage, die bei uns heute aufgekommen ist:
Wie sieht es eigentlich mit der Aufsichtspflicht und Verantwortung aus, wenn einE SchülerIn aus dem Unterricht hinausläuft und ankündigt, überhaupt nach Hause gehen zu wollen? Konkret geht es um eine 6. Klasse, also noch kleine SuS an einer Gesamtschule in NDS.
Hinterherlaufen? Dann bleiben 25 Kinder unbeaufsichtigt. Laufen lassen und im Sekretariat anrufen? Da ist niemand da, der sich kümmern würde. Eltern anrufen? Die SuS laufen meistens doch nicht weg, sondern verstecken sich auf dem Schulhof o.ä. (ist bei uns ein aktuelles echtes Problem). Mitschüler hinterherschicken? Gängige Praxis, aber rechtlich m.E. ganz grenzwertig. Was tun? Wie sind die rechtlichen Regelungen?
Wie geht ihr da heran?