SchülerIn läuft weg - Aufsichtspflicht?

  • Eine Frage, die bei uns heute aufgekommen ist:


    Wie sieht es eigentlich mit der Aufsichtspflicht und Verantwortung aus, wenn einE SchülerIn aus dem Unterricht hinausläuft und ankündigt, überhaupt nach Hause gehen zu wollen? Konkret geht es um eine 6. Klasse, also noch kleine SuS an einer Gesamtschule in NDS.


    Hinterherlaufen? Dann bleiben 25 Kinder unbeaufsichtigt. Laufen lassen und im Sekretariat anrufen? Da ist niemand da, der sich kümmern würde. Eltern anrufen? Die SuS laufen meistens doch nicht weg, sondern verstecken sich auf dem Schulhof o.ä. (ist bei uns ein aktuelles echtes Problem). Mitschüler hinterherschicken? Gängige Praxis, aber rechtlich m.E. ganz grenzwertig. Was tun? Wie sind die rechtlichen Regelungen?




    Wie geht ihr da heran?

  • Ich würde die Eltern informieren, dass du in diesem Falle keine Aufsicht übernehmen kannst und sie dann gegebenenfalls informierst.
    Das so auch der Schülerin mitteilen und hoffen, dass die Eltern ein ernstes Wort mit ihrer Tochter reden.
    Notfalls dem Mädel mitteilen, dass du ansonsten gegebenenfalls die Polizei rufen musst, wenn sie sich unerlaubt entfernt.

  • Bisher so gehandhabt: An der Nachbarklasse klopfen und bitten eine Auge auf die Truppe zu haben und hinterher laufen, danach Eltern anrufen und Kind abholen lassen. Ist es schon so weit weg, dass man es nicht mehr einfangen kann, im Sekretariat Bescheid geben und Eltern anrufen lassen, ist keiner zu Hause --> ??? So weit ist es bei mir bisher zum Glück noch nie gekommen, sprich das eine Mal als ein Kind wirklich abrückte (in der Pause) waren die Eltern zu Hause und haben das Kind abgefangen. Was im Fall das es noch überlegt zu gehen wirklich hilft, ist ein Urschrei das die Wände wackeln, das schockt das Kind derart, dass es in Schockstarre fällt ;) Hab ich schon gebracht und wenn man normalerweise in einem vernünftigen Ton mit den Kids redet und einem weglaufen Kind dann plötzlich derart laut hinterherbrüllt: "Wag es ja nicht auch nur noch einen Schritt zu gehen!", kann es klappen, wenn man dann sofort hinterher sprintet (bisher ca. 5 Mal erprobt).


    Gruß Jenny

  • Das wäre zumindest mal eine neue Qualifikationsstufe! :D


    Ich renne keinem Kind hinterher, dass das Schulgelände verlässt, nicht in Klasse 1 und nicht in Klasse 4. Soweit müssen sich Kinder an Schulregeln halten können. Tun sie dies nicht, ist dies nicht nur mein Problem. In so einem Fall informiere ich die Parallelklasse, um die Aufsicht über die Klasse zu gewährleisten und gehe anschließend zur Sekretärin/Hausmeister und lasse die Eltern informieren. Die Eltern wissen, dass wir sie jederzeit erreichen müssen. Können wir dies (trotz Festnetz und meist 2-3 anderer Telefonnummern) nicht, so sehe ich mich dafür nicht verantwortlich, ganz ehrlich.
    Selbst Kindergartenkinder wissen, dass sie das Gelände nicht verlassen dürfen.

  • Der Schülerin sofort sagen: bleib hier, wenn du jetzt gehst, entfernst du dich unerlaubt vom Unterricht (Belehrung). Eintrag im Klassenbuch mit Uhrzeit. In der Pause ins Sekretariat gehen und Eltern anrufen. -> Aufsichtspflicht bei allen gewährleistet.


    Für einen Sechstklässler schon ein spezielles Verhalten. Laufen da sonst noch Maßnahmen?

  • Wir haben das Problem gerade in Klasse 5. Dabei handelt es sich aber um ein Inklusionskind. Das hat dann wenigstens einen I-Helfer....

    Waaaas? Ich beneide euch!!! Bei uns machen I-Kinder das auch bisweilen, aber I-Helfer gibt es bei uns keinen (und im Übrigen auch keine Doppelsteckungen)!
    Aber das ist ja ein anderes Thema, also bin ich auch schon wieder still!

  • Der Schülerin sofort sagen: bleib hier, wenn du jetzt gehst, entfernst du dich unerlaubt vom Unterricht (Belehrung). Eintrag im Klassenbuch mit Uhrzeit. In der Pause ins Sekretariat gehen und Eltern anrufen. -> Aufsichtspflicht bei allen gewährleistet.


    Für einen Sechstklässler schon ein spezielles Verhalten. Laufen da sonst noch Maßnahmen?


    Der Schüler rennt davon, weil jemand mit dem Zirkel nach ihm geworfen hat/ jemand ihn H*rensohn genannt hat / er vor Wut am ganzen Körper zittert, weil ich ihm das Handy weggenommen habe, wobei er mich als F*tze bezeichnet hat und achtkantig rausgeworfen wurde (alles Beispiele aus der letzten Woche), rennt raus, direkt vor ein Auto/ fällt von der Treppe / rutscht aus und bricht sich was (zum Glück alles noch NICHT passiert) ...


    Und schon stehen die Eltern mit dem Anwalt da. Klassenbucheintrag machen und bis zur Pause warten, um dann zu melden/ zu telefonieren ist keine Option, meine ich, schon gerade bei den kleinen Sechtsklässlern nicht.


    Nein, es läuft noch nichts, weil die Eltern total sperren.



    Und BTW nein, ich interrichte in keiner Großstadt, sondern in einem beschaulichen ländlichen Kuhkaff...

    • Offizieller Beitrag

    Was die Aufsichtspflicht angeht, so geht es darum, dass sich das Kind zum einen beaufsichtigt fühlt (sic!) und zum anderen um konkrete Gefahrenabwehr, aber auch das Befolgen von konkreten Anweisungen.


    Wenn ein Kind ganz konkret meine Anweisungen im Raum zu bleiben missachtet, ist dies zunächst einmal ein klares Fehlverhalten des Kindes. Wenn es sich dann noch bewusst aus meinem Aufsichtsbereich entfernt, ist die mir übertragene Aufsichtspflicht nicht mehr in dem gewohnten Maß durchführbar. Ein Kind, das z.B. auf dem Weg zur Toilette woanders abbiegt und sich dort aus welchem Grund auch immer verletzt, kann mit nicht als mangelnde Aufsicht angelastet werden, weil es konkrete Absprachen und Vertrauen verletzt hat.
    Ein völlig unberechenbares Kind ist unter solchen Umständen in einer solchen Situation nicht mehr beschulbar, weil ich so meinen Pflichten ALLEN Schülern gegenüber nicht mehr nachkommen kann. Ich würde es in diesem Fall mit zwei Mitschülern ins Sekretariat schicken und es abholen lassen. (Alles schon so erfolgt...)


    Wenn ein Kind bewusst wegläuft und den Anweisungen der Lehrkraft nicht folgt - hier also der Verbleib im Aufsichtsbereich der Lehrkraft - endet die Aufsichtspflicht.


    Gruß
    Bolzbold

    • Offizieller Beitrag

    Der Schüler rennt davon, weil jemand mit dem Zirkel nach ihm geworfen hat/ jemand ihn H*rensohn genannt hat / er vor Wut am ganzen Körper zittert, weil ich ihm das Handy weggenommen habe, wobei er mich als F*tze bezeichnet hat und achtkantig rausgeworfen wurde (alles Beispiele aus der letzten Woche), rennt raus, direkt vor ein Auto/ fällt von der Treppe / rutscht aus und bricht sich was (zum Glück alles noch NICHT passiert) ...



    jetzt bin ich verwirrt: was ist denn nun tatsächlich vorgefallen?


    Und nein, ich würde nicht, nie, hinter einem Schüler herrennend eine Verfogungsjagd durchs Schulgelände machen. Die Idee käme mir gar nicht :neenee: habe wohl kaum Sportgene in mir. Könnte ich auch gar nicht, konditionsmäßig (Asthma).
    Hinterher und den Namen brüllen, dass er /sie stehenbleibt: ja.


    Aber mehr auch nicht. Tut mir Leid.
    Ein 6t Klässler ist so klein nicht mehr. Die wissen ganz genau, was ein absolutes NoGo ist. Und glaub mir, auch bei uns an der Schule gibt es etliche Zorngiggel, die gerne auch mal ausrasten. Aber irgendwann ist auch meine Kompetenz beendet, und das ist u.a. beim Wettrennen.


    Hätte ich das gewollt, hätte ich mich bei der Polizei beworben.

  • Super!! Action im Schulhaus!!! *Ironie aus*

    Verstehe dein Problem damit nicht, es ist bei uns kein Thema eben mal schnell beim Nachbarraum zu klopfen (die Türen sind ohnehin meist offen) und den Kollegen zu bitten, mal kurz ein Ohr auf die eigene Truppe zu haben (das klappt normalerweise wunderbar, weil sich die Kinder beaufsichtig FÜHLEN und darum geht es doch nur, der Kollege rennt sicher nicht hin und her) und ich sagte auch hinterher "laufen" und nicht sprinten. Es ist doch oft so, dass die Kids eingefangen werden wollen und sich irgendwo in einer Ecke rumdrücken oder in den Jacken vergraben, meist ist das doch nur ein Hilfeschrei nach Aufmerksamkeit und wirklich gehen? Das würden nur die wenigsten. Ohne Konsequenzen darf so ein Verhalten dann natürlich nicht bleiben, sonst kommt das Kind auf den Geschmack.


    "Und schon stehen die Eltern mit dem Anwalt da. Klassenbucheintrag machen
    und bis zur Pause warten, um dann zu melden/ zu telefonieren ist keine
    Option, meine ich, schon gerade bei den kleinen Sechtsklässlern nicht."


    Sehe ich auch so, rechtlich ist das dann auch sehr glattes Eis, man MUSS meiner Meinung nach (und wir hatten das Thema schon in Konferenzen) SOFORT im Sekretariat Bescheid geben, bis zur Pause kann das Kind schon im Fluss liegen oder vor ein Auto gelaufen sein. Das kann es natürlich auch wenn man Bescheid sagt, aber ich würde mich hüten da einfach locker weiter zu unterrichten, wenn ein Schüler wirklich wegrennt, dann doch nur weil er sehr wütend ist und dann auch kopflos. Ich jedenfalls würde mir das, ganz abgesehen vom rechtlichen Hintergrund, nicht auf mein Gewissen laden wollen. Es kann einen wohl zwar wirklich keiner zwingen dem Kind nachzulaufen, weil die Gesamtklasse mehr zählt, aber sofortige Info der Sekretärin und/oder Schulleitung MUSS soweit ich informiert bin sein, da kann man dann doch auch ein Kind hinschicken und Bescheid geben lassen, wo ist das Problem?


    Gruß Jenny, ganz ohne Ironie :sterne:

  • Passenderweise lese ich gerade die neue Verordnung (Dezember 2013) zur Aufsicht in Hessen, darin ist ausdrücklich geregelt "Eine Aufsichtspflicht besteht nicht, wenn sich eine Schülerin oder ein Schüler ohne Zustimmung einer Aufsichtsperson von der Klasse oder Gruppe entfernt. [...] Die Gesamtkonferenz legt eine geeignete Vorgehensweise fest für den Fall, dass eine Schülerin oder ein Schüler den Unterrichtsraum oder den außerschulischen Unterrichtsort unerlaubt verlässt, wobei insbesondere Schulform, Alter und Verständigkeit der Schülerin oder des Schülers zu berücksichtigen sind".


    Also ganz klar keine Aufsichtspflicht, aber die GK muss ein gemeinsames weiteres Vorgehen festlegen.



    [Edit: ansonsten bin ich grad ein klein wenig geschockt von dem neuen Erlass. Vorsicht ist ja schön und gut, aber ALLES grundsätzlich verbieten finde ich ganz schön krass]

  • Mir laufen die Schüler regelmäßig weg... manche nur auf den Flur (die lasse ich da stehen)... manche (wobei mittlerweile eher selten) komplett. Ich rufe die Eltern dann auf dem Handy an und sage "Kevin ist weggelaufen", Schulleitung wird informert, es gibt eine Aktennotiz und das wars. Sollte es aus einer seltsamen Situationen geschehen und ich könnte die Eltern nicht erreichen, würde ich evtl. sogar Polizei informieren. So weit ist es aber noch nie gekommen.

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