Überstunden vor Pension - wie wird verfahren?

  • Keine Angst, ich muss noch ein bisschen, aber aus einem gegebenen Anlass suche ich Antwort auf folgendes Frage: Ein Kollege geht Ende dieses Schuljahres in Pension. Er hat noch Überstunden/Plusstunden. Was passiert damit? Kann er sie "abhängen", d.h. fällt dann gegen Schuljahresende sein Unterricht im Umfang der Überstunden aus? Und wird das dann entsprechend von anderen Kollegen vertreten? Oder kann man sich diese Stunden in Geld verrechnen lassen?


    Vielleicht kann mir ja hier jemand mit Informationen weiterhelfen. Bundesland: NDS.


    Danke
    Raket-O-Katz

  • Wenn damit die schulinternen "Nebenarbeitszeitkonten" gemeint sind, in denen +/- Halbjahresstunden gesammelt werden, falls der Unterrichtseinsatz von der Pflichtstundenzahl abweicht, ist das schwierig. Für die gibt es in Niedersachsen nämlich eigentlich keine hinreichende Rechtsgrundlage. Eigentlich sollte die Schulleitung dafür sorgen, dass da am Ende eine 0 steht.

  • Mit einer Rechtslage kann ich nicht dienen. Ich weiß allerdings, dass meine Mutter sich vor einigen Jahren sehr geärgert hat als bei ihr über 40 Plusstunden bei der Pensionierung verfallen sind, zumal sie immer wieder darauf hingewiesen hat, dass sie in der Altersteilzeit nicht ständig für Vertretungen herhalten wollte! Aber alles Beschwere half nichts, letztlich blieb es mal wieder unbezahlte Mehrarbeit!

  • Hallo,


    ich hatte vor meinem Ländertausch noch viele Überstunden. Das waren Vorgriffsstunden, die wir in S-H mal leisten mussten und angeblich nach und nach wieder abbummeln durften. Es waren knapp über 100. Einen kleinen Teil (etwa 30) habe ich ausgezahlt bekommen durch eine Aufstockung meines Gehalts über drei Wochen. Ging aber nur, weil ich auch nicht Vollzeit arbeite. Den Rest durfte ich dann in den Ferien abbummlen. Mit anderen Worten, sie sind einfach verfallen. :(


    LG Sonja

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