Hausordnung

  • Kann gerade keine allgemeingültige Antwort finden...


    Wer weiß auf Anhieb, welche "rechtliche Stellung" eine Hausordnung für die Schule hat? Ist es nötig, dass dort Dinge drinstehen, die an anderer Stelle im Gesetz geregelt sind (z.B. Aufsichtspflicht betreffend oder dass Waffen verboten sind). Ist das notwendig, um sich abzusichern oder eher Spielerei, damit mans mal gesagt hat?

  • Schau mal hier: http://www.lehrerforen.de/boar…pro-contra-und-umsetzung/
    In diesem Thread wurde das für und wider eines Handyverbotes in der Hausordnung ausführlich diskutiert und auch, ob bereits gesetzlich geregelte Dinge ineiner Hausordnung festgeschrieben gehören.


    Grüße
    Steffen

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Hallo "Steffen",


    danke für den Link. "Matula" hat ja eine wunderbare Zusammenfassung zur Handynutzung geschrieben, prima Idee, da diese Diskussionen sicher an allen Schulen der Welt geführt werden... Jedoch konnte ich in der Zusammenfassung nichts zur (bundeseinheitlichen) Rechtslage von Hausordnungen finden und wollte auch nicht alle 7 Seiten des Für und Wider von Handys lesen.


    Wichtig ist, ob sich die Schule damit absichert in irgendeiner Form, ob die Hausordnung z.B. wie eine Belehrung zählt oder so.


    Weiß das jemand?

    • Offizieller Beitrag

    wir (Thüringen) müssen zusätzlich zur Hausordnung Belehrungen halten und die auch im Klassenbuch dokumentieren. Das passiert am Schuljahresnafnag, aus aktuellem Anlass wird z.B. über das Schneeballwurfverbot noch einmal neu belehrt.

  • Jedoch konnte ich in der Zusammenfassung nichts zur (bundeseinheitlichen) Rechtslage von Hausordnungen finden und wollte auch nicht alle 7 Seiten des Für und Wider von Handys lesen.


    Achsoooooooooo.... in dem Handythread wurde auch diskutiert, ob es sinnvoll ist bereits gesetzlich geregelte Dinge in eine Hausordnung aufzunehmen. Mir warnicht klar, dass du nach einer verbindlichen Rechtslage suchst.

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  • Aus aktuellem Anlass: ich suche immer noch Antwort auf die Frage, welche rechtliche Stellung die Hausordnung einer Schule hat. Darf die Hausordnung etwas rechtsverbindlich verbieten, was andernorts erlaubt ist?


    Vielleicht ist noch jemand dazugestoßen, der das weiß :)

    • Offizieller Beitrag

    Was deine erste Frage betrifft: Eine Hausordnung darf natürlich auf keinen Fall etwas erlauben, was anderorts per Gesetz verboten ist. Das muss in der Hausordnung auch nicht extra erwähnt werden- z.B. Waffen etc. Im Zweifelsfall steht immer das Gesetz über der Hausordnung.
    Andersherum ist die Sachlage wohl nicht ganz so einfach.

  • Darf die Hausordnung etwas rechtsverbindlich verbieten, was andernorts erlaubt ist?


    Ich denke ja, der Hausherr bestimmt (z.B. in seiner Hausordnung) was in seinem Hause geschieht.

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  • Was deine erste Frage betrifft: Eine Hausordnung darf natürlich auf keinen Fall etwas erlauben, was anderorts per Gesetz verboten ist.


    Das ist das eine.


    Das andere ist, dass Hausordnungen ganz sicher viele Dinge nicht einfach regeln können. Sie dürfen im Mietrecht z. B. nicht die Persönlichkeitsrechte einschränken, und die reichen durchaus weit. S. etwa hier:


    http://news.immowelt.de/tipps-…n-darf-und-was-nicht.html


    Was das genau heißt, wäre dann ggf. im Einzelnen (gerichtlich?) zu klären. Aber man wird vermutlich nicht durch eine Hausordnung verbieten können, dass muslimische Mädchen Kopftücher tragen, und man wird nicht durch eine Hausordnung festlegen können, dass SuS ihre Lehrer grüßen oder ihnen die Tasche tragen müssen. Oder älteren SuS die Schuhe putzen müssen (a la Enid Blyton ;-)).


    Darüber hinaus können natürlich geltende Bestimmungen nicht einfach durch Hausordnungen ausgehebelt werden. Z. B. wird eine Hausordnung, die festlegt, dass an Schule X von den Lehrern keine Aufsicht übernommen wird, diesbezüglich ganz sicher nicht gültig sein. Man kann auch nicht per Hausordnung festlegen, das eine 17-stufige Notenskala verwendet wird.

  • In der Schule werden ja so manche Rechte der Schüler (und deren Eltern) eingeschränkt. Jeden Morgen wieder zwingen wir Schüler, sich im 45-Minuten-Takt in einem bestimmten Raum aufzuhalten und gestatten ihnen (außer in Ausnahmefällen) nicht, den Raum wieder zu verlassen (Freiheitsberaubung?). Und die Eltern dürfen auch nicht jederzeit mit ihren Sprösslingen in den Urlaub fahren.
    So viel zum Thema Grundrechte in der Schule. (Ist also nicht vergleichbar mit dem Mietrecht...)


    Schön wäre es, zu wissen, um welches Bundesland es sich handelt, denn beim Thema Hausordnungen (die in manchen Bundesländern Schulordnungen heißen - was wieder in anderen gleichbedeutend ist mit Schulgesetz) gibt es wohl hier und da Unterschiede.


    Grundsätzlich zu dieser Frage:

    Zitat

    Darf die Hausordnung etwas rechtsverbindlich verbieten, was andernorts erlaubt ist?


    Ja. An sehr vielen anderen Orten darf ich auf dem Gelände Fahrrad fahren, Schneebälle werfen, ... Das ist auf dem Schulgelände im Allgemeinen verboten, da das Verletzungsrisiko zu hoch wäre.
    Ebenso könnte ich, wenn der Schulfrieden gefährdet ist, das Tragen bestimmter Kleidungsstücke verbieten (z.B. Symbole verschiedener krimineller Gruppierungen). Und falls ein Schüler eines dieser berüchtigten T-Shirts trägt, die eigentlich eine "nichtssagende" Aufschrift haben, aber diese Aufschrift halb verdeckt, bei halb geschlossener Jacke, volksverhetzendes Gedankengut zeigt, muss ich den Schüler auffordern, die Jacke zu schließen.

  • Schul- und Hausordnungen sind Regelwerke, die ein "Hausherr" für die Nutzung seines Gebäudes und seiner Einrichtungen verfasst. Grundlage ist das "Hausrecht".
    In allen Schulgesetzen ist als Aufgabe der Schulkonferenz die Verabschiedung einer Schul- und Hausordnung zu finden, daher liegt eine gesetzliche Grundlage vor, z.B.
    http://www.nds-voris.de/jporta…bsvorisprod.psml&max=true


    Sind bestimmte Verhaltensweisen der "Hausbenutzer" nicht durch schriftliche Bestimmungen untersagt, können bei diesen Verhaltensweisen auch keine schulischen Ordnungsmaßnahmen verhängt werden.
    So z.B. bei Schneeball werfen, Handynutzung, (einvernehmlichen) Raufereien, Mobbing oder Internetmobbing. Dann könnten nur straf- und zivilrechtliche Verfahren greifen, falls es zu Verletzungen oder Beleidigungen kommt. Eine Hausordnung kann hier eine Rechtsgrundlage für niederschwelligere Interventionsmöglichkeiten bieten.


    Links zu Schulordnungen findest du hier:
    http://www.autenrieths.de/links/linkdiagnose.htm


    Dass in Schulordnungen bestimmte Dinge stehen, hat besonders den Grund, dass man Eltern unter die Nase halten kann, dass die Regeln beschlossen wurden und nicht gerade auf deinem Mist gewachsen sind. Die Frage kommt oft genug: "Wo steht, dass das verboten ist?" Wenn du dann sagen kannst: "Hier!" hast du's leichter. :pfeifen:

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • In der Schule werden ja so manche Rechte der Schüler (und deren Eltern) eingeschränkt. Jeden Morgen wieder zwingen wir Schüler, sich im 45-Minuten-Takt in einem bestimmten Raum aufzuhalten und gestatten ihnen (außer in Ausnahmefällen) nicht, den Raum wieder zu verlassen (Freiheitsberaubung?). Und die Eltern dürfen auch nicht jederzeit mit ihren Sprösslingen in den Urlaub fahren.
    So viel zum Thema Grundrechte in der Schule. (Ist also nicht vergleichbar mit dem Mietrecht...)


    Die Grundrechtseinschränkungen müssen aber verhältnismäßig sein und bedürfen außerdem einer gesetzlichen (!) Grundlage. Sie können nicht einfach per Hausordnung festgelegt werden. Insofern dürfte das eine oder andere, das Lehrer gerne in in Hausordnungen festhalten wollen oder auch festhalten, auch in Schulen rechtlich anfechtbar sein.


    Zumindest seit 1972.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Sonderrechtsverh%C3%A4ltnis

  • In der Schule werden ja so manche Rechte der Schüler (und deren Eltern) eingeschränkt. Jeden Morgen wieder zwingen wir Schüler, sich im 45-Minuten-Takt in einem bestimmten Raum aufzuhalten und gestatten ihnen (außer in Ausnahmefällen) nicht, den Raum wieder zu verlassen (Freiheitsberaubung?). Und die Eltern dürfen auch nicht jederzeit mit ihren Sprösslingen in den Urlaub fahren.
    So viel zum Thema Grundrechte in der Schule. (Ist also nicht vergleichbar mit dem Mietrecht...)


    Jein...
    Natürlich haben Schüler die Möglichkeiit jederzeit den Raum verlassen oder gar nicht erst aufsuchen oder Eltern jederzeit mit ihren Sprösslingen in Urlaub zu fahren. Allerdings haben wir dann auch die Möglichkeit entsprechende Konsequenzen geltend zu machen.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Ebenso könnte ich, wenn der Schulfrieden gefährdet ist, das Tragen bestimmter Kleidungsstücke verbieten (z.B. Symbole verschiedener krimineller Gruppierungen). Und falls ein Schüler eines dieser berüchtigten T-Shirts trägt, die eigentlich eine "nichtssagende" Aufschrift haben, aber diese Aufschrift halb verdeckt, bei halb geschlossener Jacke, volksverhetzendes Gedankengut zeigt, muss ich den Schüler auffordern, die Jacke zu schließen.

    Das ist der aktuelle Streitpunkt. Wenn eine Bekleidungsmarke offiziell als Marke anerkannt wird, solange sie keine verfassungsfeindlichen Symbole zeigt, darf eine Hausordnung dann das Tragen dieser Klamotten verbieten? Die Schule müsste dann auch die Eltern des Hauses verweisen, die diese Marke tragen. Und da könnten die zu Recht sagen, dass sie eine Marke tragen und kein Gedankengut.


    Schließlich könnte die Schule dann auch das Tragen von KIK-Klamotten verbeiten, weil arme Kinder in Bangladesh sie herstellen und das den ethischen Grundsätzen der Schule widerspreche. Oder eben Kopftücher verbieten, weil das den Schulfrieden störe etc.


    alias, das einzige, was ich im Schulgesetz dazu finde, ist, dass der Schulleiter die Hausordnung durchzusetzen hat und das Hausrecht ausüben darf. Das hieße, der SL könnte einen rauswerfen, der gegen die Hausordnung verstößt und wenn dieser sich in seinen Persönlichkeitsrechten eingeschränkt sieht, kann er dagegen klagen. Womit wir wieder am Anfang wären, also die Verhältnismäßigkeit...

  • Zitat

    Wenn eine Bekleidungsmarke offiziell als Marke anerkannt wird, solange sie keine verfassungsfeindlichen Symbole zeigt, darf eine Hausordnung dann das Tragen dieser Klamotten verbieten?

    Nein, darf sie nicht.


    Es sei denn,

    • die Bekleidung (oder nur die Aufschrift) verstößt z.B. gegen § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) oder das Sittengesetz
    • die Bekleidung ist eine konkrete Gefährdung oder Störung des Schulfriedens (der wurde oben schon einmal erwähnt, z.B. "wenn Mitschüler (...) derart bedrängt werden, dass damit erhebliche Belästigungen und Konfrontationen verbunden sind", dass es "zur Aufrechterhaltung eines geordneten Schulbetriebes unerlässlich (ist), dem Schutzanspruch der Mitschüler den Vorrang einzuräumen.")
    • die Bekleidung ist sonst irgendwie geeignet, ernsthafte Störungen bzw. Belästigungen hervorzurufen (z.B. Übertragung von Krankheitserregern oder Geruchsbelästigung bei Ungepflegtheit)

    Beispiele zur Rechtssprechung in einigen Bundesländern:
    Berlin: https://www.jurion.de/Urteile/…lin/2001-04-26/3-A-443_01
    Hessen: http://starweb.hessen.de/cache/DRS/16/6/05306.pdf (dort auch zitiert: Bayern)

  • Danke Bear, für die konkreten Zitate, das war nämlich auch mein Gedanke. Bei aller Empörung über rechtes Assiauftreten sollte man nicht noch eine Klage provozieren, die solchen Prols auch noch Recht gibt. Und ihre Rechte kennen unsere Familien, wahrscheinlich weil sie ausreichend Zeit haben, Gerichtsshows anzugucken :stumm:

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