Teilzeitstelle: Kann man zur Übernahme einer Fachkonferenzleitung dienstverpflichtet werden?

  • Meine Frage steht ja schon oben....
    Es findet sich keiner, der das Amt freiwillig übernimmt so dass der Direktor jemanden bestimmen wird/muss.


    Nun meine Frage: Kann man auch mit einer halben stelle diesntverpflichtet werden dazu?
    Ich muss dazu sagen, dass das bei uns mit diversen Nachmttagsaktionen verbunden sit, die für mich - neben meinem besch... Stundenplan noch eine zusätzliche Schwierigkeit darstellen (Grundschulkind 1. Klasse, keine Nachmittagsbetreuung in der Schule).


    Ich finde, man ist als Teilzeitkraft eh schon über Gebühr belastet durch die Sachen, die man alle unabhängig vom Deputat mitmachen "darf".Und wir haben einge nicht mit Zusatzamt belastet A 14-Vollzeitkräfte (ich halbes A 13)


    Nur das ist ja sicher keine gute Argumentation.
    Daher.... hat jemand Tipps für mich oder gar eine Rechtsgrundlage?


    Es geht um Rheinland-Pfalz.


    Danke

  • Ich finde, man ist als Teilzeitkraft eh schon über Gebühr belastet durch die Sachen, die man alle unabhängig vom Deputat mitmachen "darf".Und wir haben einge nicht mit Zusatzamt belastet A 14-Vollzeitkräfte (ich halbes A 13)


    Nur das ist ja sicher keine gute Argumentation.


    Doch. Ist es. Würde ich haargenau so ins Feld führen.


    Nele

    • Offizieller Beitrag

    Die Leute vergessen immer, dass man ja nicht Teilzeit zur Entspannung fährt, sondern aus organisatorischen Zwängen und dann man auch nur das halbe Geld kriegt. Für ein halbes Gehalt mit Zusatzbelastung wegen der nicht teilbaren Dienstpflichten machst du nicht auch noch die Fachkonferenz.


    Wir haben ein, zwei Fächer ohne Fachsprecher/konferenzleitung. Die machen ihren Kram halt in lose strukturierter Anarchie. Geht auch gut in Zeiten der elektronischen Abstimmungsmöglichkeiten.

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  • ...dass man ja nicht Teilzeit zur Entspannung fährt, sondern aus organisatorischen Zwängen...


    Das ist doch m.E. völlig irrelevant. Man hat eine geringere Arbeitszeit vereinbart mit entsprechend anteiliger Entlohnung.
    Deshalb kann auch nur ein Arbeitsvolumen (und damit meine ich nicht nur die Stundenverpflichtung, Lehrerarbeitszeit umfasst ja bekanntlich mehr) entsprechend dieser geringeren Arbeitszeit eingefordert werden.


    Grüße
    Steffen

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

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    • Offizieller Beitrag

    Eben, das meine ich auch. Aber der Druck aus dem Kollegium, die oftmal das von mir Beschriebene implizit unterstellen, ist oft erheblich. Weswegen Telzeitkräfte sich gerne mal selbst ausbeuten. Weswegen ich daran erinnere, dass Teilzeit nicht "mehr Freizeit" bedeutet, sondern "weniger Geld". Und man sich nicht ohne Not was Zusätzliches aufhalsen lassen soll.

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