Suspendierung und Klassenarbeit

  • Hallo zusammen,


    wie wird damit umgegangen, wenn ein Schüler auf Grund einer zeitweisen Suspendierung Klassenarbeiten/Referate etc. versäumt, bzw. wenn in den Zeitraum der Suspendierung Klassenarbeiten fallen? Muss er für diese Leistungen in der Schule erscheinen? Werden sie nachgeholt? Entfallen sie einfach? Ich finde dazu im Schulgesetz keine Stellungname (§53 erklärt nur, wann welche Ordnungsmaßnahme angebracht ist).
    Geht um NRW.


    Vielen Dank!!!

  • Soweit ich weiß, werden die betreffenden Leistungen als "nicht erbracht", d.h. mit "ungenügend" bewertet. Immerhin hat der Schüler den Grund für die Nicht-Erbringung selbst zu vertreten (sonst gäbe es ja keine Ordnungsmaßnahme).


    Alles andere wäre wohl auch unsinning, sonst könnte der betreffende Schüler sogar noch einen Nachteilsausgleich beantragen, da er an dem vorbereitenden Unterricht zur Klassenarbeit ja nicht teilnehmen durfte...


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Man kann den Schüler/die Schülerin auch dazu verpflichten jeden Morgen zum Sekretariat zu kommen und sich die Aufgaben des Tages abzuholen und am nächsten Morgen wieder in der Schule abzugeben. So ist siche rgestellt, dass er/sie der Verpflichtung nachkommt, den versäumten Stoff selbst nachzuarbeiten. Zu den Arbeiten kann er/sie dann ja kommen. So habe ich das in NRW kennen gelernt und die Maßnahme zeigte allen auf, dass eine Suspendierung keine Ferien sind.

  • Danke euch für eure Antworten.


    Einen Erlass oder ähnliches gibt es nicht dazu?


    In naher Zukunft wird es wohl einen meiner Schüler erwischen und ich würde gerne genau Bescheid wissen, da die Eltern sich bestimmt furchtbar aufregen werden. (Wir haben quasi alles durch: Anrufe, Briefe, Einladung der Eltern zum Gespräch, Nachsitzen, kurzzeitige Versetzung in andere Lerngruppe). Demnächst wird eine Anhörung mit einem Teil der Schulleitung stattfinden.


    Es werden in der Regel wöchentlich irgendwelche Tests geschrieben oder Referate gehalten oder Arbeiten geschrieben. Deswegen wird es wohl keinen Zeitraum geben, an dem er keine Leistung verpassen würde. Ich finde die Idee allerdings gut, dass er sich morgens die Materialien abholen muss/bzw. für Arbeiten an der Schule teilnehmen darf.

  • Ist zwar das falsche Bundesland, aber vielleicht eine Orientierung?


    Gerichtsurteil aus Niedersachsen:

    Zitat

    27Dass der Antragsteller in Folge des Unterrichtsausschlusses in gewissem Umfang Nachteile hinsichtlich der Erarbeitung des Unterrichtsstoffes erleiden und möglicherweise auch nicht zum vorgesehenen Termin an Klassenarbeiten teilnehmen kann, hat er sich selbst zuzuschreiben. Diese Nachteile sind jedoch nicht von solchem Gewicht, als dass sie die Maßnahme als unverhältnismäßig erscheinen lassen könnten, zumal der Antragsteller versäumten Unterrichtsstoff mit Hilfe von Lehrkräften und Mitschülern zu Hause nacharbeiten und ggf. versäumte Klassenarbeiten zu einem späteren Zeitpunkt nachschreiben kann, was ihm seitens der Antragsgegnerin allerdings ermöglicht werden muss.

  • Ah, danke dir! Also müsste ich den Schüler zumindest in Niedersachsen nachschreiben lassen. Vielleicht hat ja noch jemand aus NRW was parat... :gruss:

    Könntest du den Schüler nicht täglich die Aufgaben im Sekretariat abholen lassen und wenn dann ein Test ansteht muss er den ggf. unter Beobachtung im Sekretariat schreiben?

  • Zitat von Mikael

    Kuscheljustiz meets Kuschelpädagogik...


    Das war auch (so ungefähr) mein Gedanke. Ein Schüler fällt so unangenehm bei Mitschülern und/oder Lehrern auf, dass er bis zu 3 Monate suspendiert werden kann - und dann wird erwartet, dass die Opfer des Fehlverhaltens (möglichst wohl noch täglich) zu Besuch kommen und helfen...
    (Langfristig erkrankte Schüler haben wesentlich weniger Rechte auf Unterricht/Unterstützung...)


  • Kuscheljustiz meets Kuschelpädagogik...


    Gruß !

    Mit Hilfe der Lehrkraft: Ich helfe bereits, wenn ich die Aufgaben/Blätter/kurze inhaltliche Notiz (whatever) morgens ins Sekretariat gebe und am Tag (das würde ich aber tatsächlich begrenzen - nix von wegen 1x die Woche erscheinen und alles abholen! Ist ja kein Urlaub) vom Schüler abgeholt werden kann. Dazu ein Hinweis (meinetwegen sogar noch mit kopierter Telefonliste), dass er sich für Tafelabschriften etc. gerne an einen Mitschüler wenden kann, um diesen bei ihm abzuschreiben. Just my two cents!

  • So wie Schmeili ist beschreibt, habe ich es auch verstanden. Ich unterstütze, in dem ich für ihn kopiere, obwohl er gar nicht da ist.



    Falls noch jemand einen Erlass aus NRW findet, bin ich sehr interessiert!!!

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