Hallo zusammen,
wie wird damit umgegangen, wenn ein Schüler auf Grund einer zeitweisen Suspendierung Klassenarbeiten/Referate etc. versäumt, bzw. wenn in den Zeitraum der Suspendierung Klassenarbeiten fallen? Muss er für diese Leistungen in der Schule erscheinen? Werden sie nachgeholt? Entfallen sie einfach? Ich finde dazu im Schulgesetz keine Stellungname (§53 erklärt nur, wann welche Ordnungsmaßnahme angebracht ist).
Geht um NRW.
Vielen Dank!!!