Hallo zusammen,
ich habe schon im Forum und auch auf externen Seiten gesucht, aber leider nichts gefunden.
Daher hoffe ich, dass mir jemand von euch weiterhelfen kann.
Mich würde interessieren ob es im Referendariat (Ausbildung) eine Art Obergrenze gibt, wie oft man insgesamt (entschuldigt) fehlen darf (Krankheit)? Dabei beziehe ich mich konkret auf das Aufaddieren der Fehlzeiten (Tage) im gesamten Referendariat (z.B. 2 Tage im Juli, 3 Tage im Dezember etc.).
Referendariat in NRW.
Folgender Paragraph lässt sich für mich nur Deuten in meiner Position:
"§7 (3) Der Vorbereitungsdienst kann auf Antrag aus besonderen Gründen in
der Regel um bis zu sechs Monate verlängert werden. Besondere Gründe
sind insbesondere Beurlaubung, Krankheit oder Schwangerschaft, soweit
Ausfallzeiten mit einer Gesamtdauer von mehr als sechs Wochen entstehen"
Wie sieht es mit Seiten des Dienstherren aus? Kann dieser ab eine gewisse Anzahl eine Verlängerung des Refs. (trotz gute UBs etc.) einverlangen? Konkret: gibt es dafür eine genaue Dokumentation bspw. 6 Wochen = 6 Monate verlängern?
Vielen Dank für eure Meinung und Erfahrungen.
LG
Mike