Obergrenze für Gesamtdauer der Ausfallzeiten (bei Krankheit)

  • Hallo zusammen,


    ich habe schon im Forum und auch auf externen Seiten gesucht, aber leider nichts gefunden.
    Daher hoffe ich, dass mir jemand von euch weiterhelfen kann.


    Mich würde interessieren ob es im Referendariat (Ausbildung) eine Art Obergrenze gibt, wie oft man insgesamt (entschuldigt) fehlen darf (Krankheit)? Dabei beziehe ich mich konkret auf das Aufaddieren der Fehlzeiten (Tage) im gesamten Referendariat (z.B. 2 Tage im Juli, 3 Tage im Dezember etc.).
    Referendariat in NRW.


    Folgender Paragraph lässt sich für mich nur Deuten in meiner Position:
    "§7 (3) Der Vorbereitungsdienst kann auf Antrag aus besonderen Gründen in
    der Regel um bis zu sechs Monate verlängert werden. Besondere Gründe
    sind insbesondere Beurlaubung, Krankheit oder Schwangerschaft, soweit
    Ausfallzeiten mit einer Gesamtdauer von mehr als sechs Wochen entstehen"
    Wie sieht es mit Seiten des Dienstherren aus? Kann dieser ab eine gewisse Anzahl eine Verlängerung des Refs. (trotz gute UBs etc.) einverlangen? Konkret: gibt es dafür eine genaue Dokumentation bspw. 6 Wochen = 6 Monate verlängern?


    Vielen Dank für eure Meinung und Erfahrungen.


    LG


    Mike

  • Hallo,
    ob es genaue Regeln gibt, weiß ich nicht sicher. .
    Ich habe das Ref damals verlängert und zwar genau um meine Mutterschutz-Zeit. Das hätte ich aber nicht gemusst sondern konnte es mir aussuchen. Für mich wäre es ohne diese Verlängerung aber sehr ungünstig gewesen, da ich ohne diese ziemlich direkt nach der Rückkehr aus meiner Elternzeit mit einer mir kaum bekannten Klasse Prüfung hätte machen müssen. Das wurde aber auf den Tag genau ausgerechnet.
    Deshalb gehe ich davon aus, dass es auch bei längerer Krankheit so ist und nur um die Zeit verlängert werden kann, die man aufgrund von Krankheit gefehlt hat. Die Prüfung hast du dann zu einem individuellen Termin und nicht zwangsläufig in einem Prüfungszeitraum.
    Durch das verkürzte Ref nun kann ich mir aber kaum vorstellen, dass das bei einer Krankheit von mehr als 6 Wochen überhaupt machbar ist, ohne eine Verlängerung alles (UBs etc.) bis zur Prüfung zu schaffen.

  • Ab 6 Wochen Krankheit wird verlängert (um die Krankheitszeit), aber ob da nur ne Krankheit "am Stück" zählt, weiß ich nicht. Von ner Obergrenze weiß ich nichts. Aus meinem Jahrgang hat eine etwa ein halbes Jahr wegen Krankheit ausgesetzt (also 1/3 der Ausbildungszeit!) und so weit ich weiß, wurde die Zeit einfach hintendran gehängt. Daher wäre mein Tipp, dass es keine Obergrenze gibt, sicher wissen tu ichs aber nicht.

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