Vorzeitiges Beenden der Elternzeit möglich? NRW

  • Die Frage steht ja oben: Ich befinde mich derzeit in Elternzeit, die ich ursprünglich für zwei Jahre beantragt hatte. Es war nämlich nicht zu erwarten, dass wir einen Kita-Platz bekommen, was nun aber doch geklappt hat :freu: Von Anfang an war aber geplant, dass ich ab Sommer wieder arbeite - im Idealfall 20 Stunden, was ja auch das erlaubte Maximum in Elternzeit ist.


    Da nun die Kinderbetreuung steht, auch noch in unserer absoluten Wunsch-Kita, nur 5 Minuten von der Schule entfernt, würde ich gern mehr arbeiten...könnte mir 24 Stunden gut vorstellen, da das Kind ohnehin bis mindestens 14 Uhr in der Kita bleiben wird/muss. Und mit 20 Stunden würde ich ohnehin eine Klasse bekommen...d.h., Elternsprechtage, Ausflüge, etc. muss ich eh alles machen und da denk ich mir, kann ich auch 4 Stunden mehr geben.


    Würde also bedeuten, ich müsste meine Elternzeit vorzeitig beenden. Ein Anruf beim Schulamt ergab, dass dies die Schulaufsicht entscheiden müsse und erst könne, wenn es auf das neue Schuljahr zugeht. Das ist für unsere finanzielle Planung natürlich eher Mist, da man beim Schulamt meinte, auch 20 Stunden zu machen wäre schwierig :eek: Es ginge ja auch um Vertretungskräfte und Bedarf,...wobei ich mir denke, meine Schulleitung nimmt doch lieber mich mit 24 Stunden als eine Vertretungskraft, oder?


    Kann jetzt nicht einschätzen, ob das alles "Formsache" ist oder tatsächlich misslingen könnte.


    Habe schon bei der Schulleitung angemeldet, dass ich mit mind.20 Stunden wiederkommen möchte.


    Meine Frage: hat jemand hier seine Elternzeit vorzeitig beendet? Hat man Anspruch darauf, 20 Stunden machen zu dürfen?


    Freue mich auf Eure Antworten!

  • einen anspruch hast du nicht, da du angegeben hast, dass du bis zum tage x in elternzeit bist.
    auch wenn man während der elternzeit teilzeit arbeiten MÖCHTE muss das nicht gestattet werden.
    eine bekannte von uns wollte ab den herbstferien wieder mit 8h einsteigen.. man teilte ihr dann mit, dass dies nicht möglich sei.
    nun hat sie ihre elternzeit beendet und startet zum 01.02 wieder...


    versuchen würde ich es aber trotzdem, am besten mit dem PR.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist vermutlich auch eine Frage der Stellenzuweisung. Wenn für die Elternzeit eine Vertretungskraft eingestellt wurde, dann kann man die ja schlecht entlassen, nur weil sich die Planung der jungen Mutter oder des jungen Vaters ändert.

  • einen anspruch hast du nicht, da du angegeben hast, dass du bis zum tage x in elternzeit bist.
    auch wenn man während der elternzeit teilzeit arbeiten MÖCHTE muss das nicht gestattet werden.
    eine bekannte von uns wollte ab den herbstferien wieder mit 8h einsteigen.. man teilte ihr dann mit, dass dies nicht möglich sei.
    nun hat sie ihre elternzeit beendet und startet zum 01.02 wieder...


    versuchen würde ich es aber trotzdem, am besten mit dem PR.


    IN Elternzeit muss eine Teilzeitarbeit bei so einem großen AG gestattet werden, denn er könnte nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Nicht gesagt ist aber, dass es an der eigenen Schule sein muss.
    Aber es darf dann eben eine Vertretungskraft nicht eingestellt werden, wenn jemand in Elternzeit zu arbeiten beantragt hat! Wenn schon eine eingestellt ist, dann muss diese ja auch einen entsprechenden Vertrag, der an diene Elternzeit gekoppelt ist haben und kann damit dann gekündigt werden bzw. der Vertrag endet.
    Nur einen Anspruch darauf die Elternzeit zu beenden hast du wirklich nur wenn du dich in einer finanziellen Notlage befindest!

  • Moni: Ich würde mich da mal direkt bei einer Gewerkschaft informieren, da die Schulämter hier oftmals nicht rechtens handeln, sondern so, wie es ihnen passt.
    In unseren Vertretungsverträgen steht übrigens immer "Vertrag endet am *Ende der beantragten Elternzeit* oder bei Rückkehr der Lehrkraft".

    • Offizieller Beitrag

    In unseren Vertretungsverträgen steht übrigens immer "Vertrag endet am *Ende der beantragten Elternzeit* oder bei Rückkehr der Lehrkraft".


    Also noch größere Ausbeutung der armen Kolleginnen und Kollegen mit befristeten Verträgen ...

    • Offizieller Beitrag


    Nein, eine vollkommen legale bzw. notwendige Variante, weil man eben den Kollegen unter bestimmten Voraussetzungen die Rückkehr gestatten muss.


    Legal: ja
    Notwendig: Kommt auf den Einzelfall an, aber einem Akademiker sollte man zutrauen, dass er mal zwei Jahre im voraus planen kann, wann man wieder aus der Elternzeit kommen will.
    Sozial: Nein, denn die Vertretungskräfte können dann eben zwangsläufig gar nichts mehr planen.

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    Notwendig: Kommt auf den Einzelfall an, aber einem Akademiker sollte man zutrauen, dass er mal zwei Jahre im voraus planen kann, wann man wieder aus der Elternzeit kommen will.
    Sozial: Nein, denn die Vertretungskräfte können dann eben zwangsläufig gar nichts mehr planen.


    Natürlich ist es notwendig, denn das Gesetz wird ja nicht für einzelne gemacht, sondern für alle und das besagt nun mal, dass es die Möglichkeit geben muss mit 7 Wochen Frist anzumelden, dass man in Elternzeit Teilzeit arbeiten will z.B.
    Also muss man die Vertretungsverträge so gestalten, dass man sich an das Gesetz halten kann!

  • Will den Thread hier jetzt nicht sprengen, nur kurz anmerken: Wenn es tatsächlich nur um Krankheitsvertretungsverträge/Elternzeitvertretungsverträge gehen würde, dann fände ich das überhaupt nicht schlimm. Das Problem ist aber einfach, das zuviel "Unterrichts-Grundversorgung" nur noch über ausbeuterische Vertretungsverträge läuft...

  • Danke für Eure Rückmeldungen!


    Die Vertretungskraft, die für mich kam, hat einen 12-Monats-Vertrag bekommen. Meist sind die Verträge sogar auf 6 Monate befristet. Es wird zum neuen Schuljahr/ Halbjahr immer geschaut, wie viele Stellen fehlen, wer zurückkehrt usw. und der Rest durch Vertretungskräfte abgedeckt. Somit würde ich niemandem direkt seine Stelle mopsen. Selbst unsere "alteingesessene" Kollegin, die immer nur Vertretungsverträge bekommt, muss diese jedes Jahr neu genehmigt bekommen.


    Das Thema mit der Ausbeutung der Vertretungskräfte ist ein anderes (hier war wohl jeder mal Vertretungskraft) und JA, vielleicht hätte ich - als Akademikerin - etwas vorausschauender planen können. Doch grundsätzlich wären sowohl 14, 20 und auch 24 Stunden ok und wenn ich zeitweise an eine andere Schule muss, wäre das sogar auch ok. Es wäre nun eben das Optimum für uns, welches sich aufgrund der positiven Kinderbetreuung ergeben hat. Daher rührt meine Frage. ´


    Werde auf jeden Fall mal bei der Gewerkschaft nachfragen. Danke :)

  • Man darf übrigens 30 Stunden (bei uns 75%) in Elternzeit arbeiten. :) Und du kriegst sogar noch einen Zuschuss zur privaten KV. Ansonsten Beenden müsste gehen. Ich habe meine gerade unterbrochen, da ich auf 100% aufgestockt habe, auf Wunsch/Not der Schule.


    LG Anja

  • Danke Anja!


    Beim Elternzeitantrag stand das mit den 20 Stunden. Bin aber auch in der Grundschule.


    Habe nun bei der Gewerkschaft angefragt und wie gesagt meine Schulleitung informiert.


    Ansonsten heißt es nun abwarten :)

  • Ich bin auch in der Grundschule. Man darf 30 Stunden arbeiten, was bei uns eben 75% entspricht. Schau mal hier. http://www.focus.de/finanzen/r…verdienen_aid_302210.html Das gilt nicht nur für Lehrer, sondern alle. :)


    Hier noch besser erklärt:


    Habe ich während der Elternzeit einen gesetzlichen Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung?
    Wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit weiter arbeiten möchten,
    erwartet der Gesetzgeber, dass Ihr Arbeitgeber und Sie über den
    Teilzeitwunsch reden und sich auf eine Lösung einigen.


    Wenn Sie und Ihr Arbeitgeber sich nicht einigen können, gilt Ihr gesetzlicher Anspruch auf Teilzeitarbeit.


    Insgesamt zweimal können Sie während der Elternzeit Ihre bisherige
    (Vollzeit-) Tätigkeit auf eine Teilzeitbeschäftigung zwischen 15 und 30
    Wochenstunden für mindestens 2 Monate verringern.
    http://www.elterngeld.nrw.de/e…ufigeFragen/index.php#fr7

  • 30 Stunden entsprechen 75 Prozent? Dann würde es ja bedeuten, dass man mit einer vollen Stelle 40 Stunden arbeitet. Klar, mit den Stunden, die Du Unterricht vor- und nachbereitest kommt das sicherlich hin, aber als Lehrer werden doch offiziell die Stunden angegeben, die Du unterrichtest. Dann wären 28 Stunden (in NDS) eine volle Stelle und 75 Prozent 21 Stunden.

  • Na mit Stunden meinte ich schon Arbeitsstunden, nicht Unterrichtsstunden. Wir haben ja in Hamburg das Arbeitszeitmodell, wo man eben in erster Linie nach Prozent und somit Arbeitsstunden geht. 100 Prozent = 40 Stunden. 30 Stunden sind bei mir 75 Prozent, Unterrichtsstunden ist dann bei jedem verschieden, da diverse Dinge umgerechnet werden.


    LG Anja


    Edit: Auch auf meinem Lohnzettel steht übrigens 30 Stunden. ;)

  • Huhu,
    ich beende auch meine Elternzeit vorzeitig (eigentliches Ende Mitte Mai 2014, jetziges Ende Ende Januar 2014). Ich habe in den Sommerferien mit meinem Schulleiter gesprochen und gefragt, ob es geht. Wir bräuchten das Geld und der Papa kümmert sich um den Zwerg. Der Sl ist mir quasi um den Hals gefallen und im Spaß gefragt, ab wann ich denn könnte, eigentlich wäre es ihm am liebsten so schnell wie möglich. Wir haben uns dann auf Beginn Februar 2014 geeinigt, da die Vertretungsverträge für die Kräfte, die offiziell auf meiner Stelle sitzen, bis zum 31.1. laufen und die dann einfach auslaufen.
    Ich musste das dann noch mit der Bezreg absprechen, ich habe schriftlich familien-wirtschaftliche Gründe angegeben und mit der Zusage vom SL ging das ratzfatz und ohne Probleme. Achso und ich geh Vollzeit zurück, 28 Stunden.

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