Hallo, werte Kollegen,
ich bin als Beamter mit voller Stelle an einem Gymnasium in NRW tätig.
Zwei Wochen vor den Ferien erkrankte eine Kollegin längerfristig und deren Kurse wurden auf die Fachkollegen Erdkunde verteilt. Ich wurde gefragt, ob ich einen Kurs bis zu den Ferien übernehmen könne. Da nur noch zweimal vertreten werden musste, erklärte ich mich bereit. In den Ferien wurde jedoch klar, dass die Kollegin bis Schuljahresende ausfällt.
Den Kurs darf ich jetzt weiter betreuen. Das sind 2 Stunden pro Woche. Außerdem soll ich nach Möglichkeit auch die vor den Ferien geschriebenen 26 Klausuren korrigieren.
Zusätzlich muss ich aber auch 2 Randstunden Bereitschaft machen. Ich muss also jede Woche 4 Stunden zusätzlich anwesend sein.
Nun kommt der Knüller: Heute habe ich erfahren, dass ich die zusätzlichen 2 Stunden diesen Monat nicht abrechnen kann, da die EF in der letzten Januarwoche Praktikum habe und die Stunden gegen gerechnet würden.
Jeder EF-Lehrer muss aber mehrere Schüler im Praktikum betreuen und deren Praktikumsarbeiten korrigieren.
Meine Frage an die Kollegen, die sich mit dem Schulrecht auskennen: Ist das alles rechtlich o.k.? Unser Lehrerrat hat keine Ahnung und die Schulleitung hat scheinbar Angst vor Ausseinandersetzungen mit der Obrigkeit.
Schönen Dank für Informationen,
Paule1911