Hallo,
ich plane gerade einen Unterrichtsgang auf einen Bauernhof. Laut dem Erlass zu Schulfahrten, gehören Fahrten zu außerschulischen Lernorten nicht zu diesem Erlass.
Welche Richtlinien greifen denn dann?
Ich finde irgendwie nichts Richtiges.
Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen.
Lg
Nic