Welcher Erlass gilt für Fahrten zu außerschulischen Lernorten? (Nds.)

  • Hallo,


    ich plane gerade einen Unterrichtsgang auf einen Bauernhof. Laut dem Erlass zu Schulfahrten, gehören Fahrten zu außerschulischen Lernorten nicht zu diesem Erlass.
    Welche Richtlinien greifen denn dann?
    Ich finde irgendwie nichts Richtiges.


    Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen.


    Lg
    Nic

    • Offizieller Beitrag

    In Hessen ist das der Wandererlass

  • Bezüglich des Erlasses bin ich nicht sicher; bei uns läuft das über Unterrichtsverlagerung. Sprich:


    1. Antrag stellen (läuft bei uns über das normale Formular für Klassenfahrten; dort wurde ein Kästchen für "Unterrichtsverlagerung" angefügt)
    2. Dienstreiseantrag stellen


    Diesbezüglich gibt es, soweit mir bekannt, keine Zahlen, wie viele Lernortverlagerungen machbar sind. Ich bin durchschnittlich einmal pro Woche mit meinen Schülern draussen. Diese müssen (bei uns) mit der zuständigen Fachkonferenz abgestimmt sein.

    Bei "selbst schuld" wird nicht gepustet!

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