Liebe Kollegen,
ich habe eine schulrechtliche Frage. Es geht darum, dass die Eltern eines Schlülers mit der Benotung des letzten Schulaufsatzes, einer 4, nicht zufrieden sind. Die Eltern bestehen nun darauf, dass ich als Fachschaftsleitung an diesem Gespräch teilnehmen soll. Mal abgesehen davon, dass ich mich frage, was die Eltern von mir, bzw. von meinem "Amt" erwarten, habe ich ein paar grundsätzliche Fragen: Soweit ich weiß, sind doch Einzelnoten keine Verwaltungsakte und daher grundsätzlich gar nicht anfechtbar. Andererseits dürfen Eltern doch Beschwerde einlegen? Wie muss man sich das vorstellen? Darf im schlimmsten Fall der Anwalt eingeschaltet werden oder nicht? Ich habe gerade meine Schulrechtsbibel gewältzt, aber zu diesem Thema finde ich nichts. (Es handelt sich ja nicht um Prüfungs- oder Zeugnisnoten.)
Diese Woche werde ich mit meinem Kollegen das Vorgehen besprechen. Er wird in dem Gespräch seine Bewertungskriterien vorstellen und die Note noch einmal begründen. Auf eine Diskussion werden wir uns nicht einlassen. Ich frage mich immer noch, was ich als "Fachschaftsleitung" zu dem Gespräch beitragen kann. Der Kollege ist absolut kompetent, hat schon einige Klassen erfolgreich zur Prüfung gebracht, ist aber angesichts des massiven und teilweise übergriffigen Auftretens der Eltern verunsichert - ich möchte ihm also gerne zur Seite stehen.
Grüße
Mara