Hi,
Ich hoffe ihr könnt mir helfen... Wenn auch nur bei der Entscheidungsfindung.
Also, es dreht sich darum, dass ich von Niedersachsen zurück nach NRW möchte.
Ich bin jetzt seid 14 Jahren hier, aber aus privaten Gründen möchte ich zurück ins Ruhrgebiet. Nun stellt sich die Frage, wie habe ich die besten bzw schnellsten Chancen.
Eine "normale" Versetzung als GS Lehrerin wird vermutlich sehr lange dauern.
Dann gibt es ja noch die Möglichkeit einer Funktionsstelle- sprich als Rektorin oder Konrektorin. Hier gibt es ja einige Kontraargumente...
Es soll eine weitere Möglichkeit geben, und zwar über eine Art "Aufbaureferendariat" zur Förderschullehrerin. Hierbei würde ich mich auf eine Stelle an einer Schule bewerben, an der ich dann mein Förderschulref mit Unterrichtsbesuchen etc machen würde.
Seht ihr noch weitere Möglichkeiten für einen schnellen bundeslandwechsel? Mich würde auch eure Meinung zu den drei Möglichkeiten interessieren.
Schon einmal vielen Dank
Versetzung in ein anderes Bundesland
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Das kommt alles auf die Definition von "schnell" an. Zwei Mittel die schnell sind und dir nicht gefallen wird:
- Beamtenverhältnis kündigen (Nds. versichert dich in der staatlichen Rentenversicherung nach) und in NRW als angestellte Lehrerin arbeiten. Die Schule vor Ort kannst du dir im Voraus suchen und alles mit der Schulleitung absprechen vor der Kündigung.
- Überzeuge deinen Mann oder Lebenspartner mit Kinder morgen in den Pott zu ziehen und stelle dann Antrag auf Freigabe zur Familienzusammenführung
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Ok, das ist eine andere Möglichkeit, aber wie du schon vermutet hast, nicht unbedingt die, die für mich infrage kommt. (Schon allein mangels Nachwuchs )
Die Möglichkeit mit dem "Aufbau" zur Förderschullehrerin finde ich immer interessanter für mich. Hat jemand dazu Informationen?Viele Grüße
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Du solltest auf jeden Fall den ganz normalen Versetzungsantrag alle halbe Jahre wieder stellen! Evtl. musst du dich dazu beeilen, denn wenn ich mich an meine Anträge erinnere, mussten die zum 01.02. und 01.08 gestellt sein.
Warum möchtest du zurück in den Pott? Auch alte Eltern (Pflege etc...) können ein Grund sein, den man in dem Antrag angeben kann.
Dein Schulleiter muss dir auf dem Antrag eine Freigabe erteilen.
Ich habe damals auch die Personalräte im Zielland angesprochen, um von dort ggf. Unterstützung zu bekommen.
Es gab auch mal so etwas wie Tauschbörsen, wenn du einen Tauschpartner, der von NRW nach NieSa möchte findest, ist es wohl einfacher.
(Ich hatte damals keinen Tauschparner, keinen Menschen für eine Familienzusammenführung, wollte nach NRW zurück und der 8. Versetzungsantrag war dann erfolgreich. - also: Niemals die Hoffnung aufgeben!!!) -
Hallo,
bei mir hat die Versetzung von Hessen nach Hamburg innerhalb eines halben Jahres geklappt. Ich hatte mich im Januar letzten Jahres dazu entschlossen und bin jetzt seit dem neuen Schuljahr schon in HH an einer neuen Schule.
Ich habe in Hamburg alle möglichen Schulen angeschrieben und sie gefragt, ob sie Bedarf in meinen Fächern haben. Wenn Bedarf war, habe ich für ein erstes "Kennenlernen" ein Portfolio geschickt. Daraufhin haben sich einige Schulleiter gemeldet und mit mir einen Gesprächstermin vereinbart. Ich bin damals in den Osterferien eine Woche nach HH gefahren und keine Ahnung wie viele Vorstellungsgespräche gehabt. Der Schulleiter, der mich haben wollte, hat dann für mich eine Stelle ausgeschrieben, auf die ich mich beworben habe. Da ich aber noch im Beamtenverhältnis in Hessen war, musste ich einen Freistellungsantrag beim Schulamt stellen. Mit diesem Freistellungsantrag konnte ich dann die Stelle in HH annehmen und Hessen den Rücken kehren.
Paralell dazu hatte ich auch einen Antrag auf das Ländertauschverfahren gestellt, aber der wurde abgelehnt.
Hoffe, ich konnte Dir helfen
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Danke für die Tipps.
Ich werde da erstmal betreffende GS in Dortmund und Umgebung heraussuchen und ein Portfolio von mir erstellen. (Hab'e ich noch nie gemacht-worauf muss ich achten?)Hallo Gosaena,
Welche Gründe hast du beim Freistellungsantrag angegeben?
Den Antrag auf das Ländertauschverfahren werde ich auch stellen. Rechne aber da nicht mit viel Erfolg.Liebe Grüße
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Mir hatte damals die Frau am Telefon auch gesagt, dass ich mir nicht viel Hoffnung auf das Ländertauschverfahren machen soll.
Den Freistellungsantrag musst/ kannst Du erst stellen, wenn Du eine neue Schule in NRW gefunden hast. Ich hatte damals nur einen Zweizeiler geschrieben, in dem ich um Freistellung bat, damit ich eine Beamtenstelle in HH annehmen kann. Die Freistellung hatte ich dann auch über die Schule 3-4 Wochen später erhalten.
Das Portfolio klingt erstmal viel spannender als es ist
Ich hatte damals ein kleines Anschreiben verfasst, indem ich mich kurz vorgestellt habe, meinen Grund für den Wechsel angegeben und kurz skizziert, was mir an Schule und Unterricht wichtig ist...dann hatte ich noch einen tabellarischen Lebenslauf rangehängt sowie eine Übersicht meiner bisherigen Fortbildungen/ Zusatzqualifikationen. -
Nur einmal zu meiner persönlichen Klärung (vielleicht können andere Foristen ergänzen):
Als Beamter ist ein Länderwechsel ohne Ländertauschverfahren möglich (zusätzlich ohne persönliche Gründe)?
Man muss also einfach eine Schule mit Bedarf in einem anderen Land finden, sich auf eine schulscharf ausgeschriebene Stelle bewerben und bekommt dafür einfach so eine Freigabe?
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Dann gibt es ja noch die Möglichkeit einer Funktionsstelle- sprich als Rektorin oder Konrektorin. Hier gibt es ja einige Kontraargumente...
Ich habe da sowas im Hinterkopf, dass die Bewerber für Funktionsstellen oder für Schulleitungspositionen in NRW alle an so einer Art Assessment Center teilnehmen müssen, was es bewerbern von außerhalb ja wohl sehr schwer macht, sich da zu bewerben. Aber nur mal so aus dem Gedächtnis und aufgrund Hören-Sagens ...
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Nettmensch: richtig....genau auf dem von Dir beschriebenen Weg hat meine Versetzung innerhalb eines halben Jahres geklappt. Voraussetzung dafür ist aber, dass dich das Bundesland (Schulamt), in dem Du momentan verbeamtet bist, freistellt. Wenn ein besonderer Bedarf in Deinen Fächern herrscht, kann es auch sein, dass Du die Freistellung Deines Schulamtes nicht erhälst. Und das bedeutet, dass Du die andere Stelle nicht antreten darfst.
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