Hallochen, ich hatte über eine Fortbildung nachgedacht, diese aber nun aus zeitlichen Gründen wieder verworfen. Das Problem: Für die Fortbildung bekommt ein Lehrer in Vollzeit 5 Abminderungsstunden. Ich arbeite aus familiären Gründen nur Teilzeit und würde daher nach Berliner Rechnung auch nur anteilig die Abminderungsstunden erhalten, also nur 2,5 statt 5. Das heißt die Fortbildung wäre schon mal rein rechnerisch für mich eine Arbeitszeiterhöhung um 2,5 Pflichtstunden ohne Lohnausgleich. Wie der Vollzeitlehrer würde ich ja ebenfalls einen Tag pro Woche in der Fortbildung sitzen, aber nur für einen halben Tag Anrechnungsstunden bekommen. Ist das nicht Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten, also rechtswidrig?
Benachteiligung: Ganze Fortbildung, halbe Anrechnung ?!
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Das macht wirklich keinen Sinn und müsste nach meinem Verständnis rechtswidrig sein.
Ich habe auch schon mal eine Fortbildung gemacht, für die es 3 Stunden gab. Die habe ich auch problemlos so bekommen (obwohl ich zu der Zeit Teilzeit mit 16 Stunden gearbeitet habe) und auch bei einer anderen Kollegin, die bei uns aktuell eine FOrtbilung macht (sie arbeitet auch nur glaube ich 14 Stunden) kenne ich es nur so, dass es die normal veranschlagten Ermäßigungsstunden gibt.
Was heißt denn "Berliner Rechnung"? Bei dir steht doch, dass du in Bayern bist?!
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