Liebe Kollegen ich habe eine Frage zum aktuellen Einstellungserlass und hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
Ich habe 2012 mein Lehramt für Sekundarstufe II (berufliche Fachrichtung) an einem BK in NRW abgeschlossen.
(Fächer Spanisch und Wirtschaftswissenschaft.)
Da meine bisherigen Einstellungsverfahren trotz Ordnungsgruppe 1,6 erfolgslos verliefen bemühe ich mich um
eine Stelle im allgemeinbildenden Bereich.
Aktuell bin ich an einer Gesamtschule mit einer befrist. Vertretungsstelle. Die Schule möchte mich gerne behalten
und möchte eine Stelle -offen für Bewerber anderer Schulformen auschreiben. Doch laut Bezirksregierung:
"Die Bewerbungen mit anderer Lehrbefähigung für ein Lehramt werden in NRW nachrangig im Auswahlverfahren berücksichtigt,
da grundsätzlich ein Einsatz der Lehrkräfte an der Schulform vorgesehen ist, für die sie ausgebildet wurden."
Ich werde im Einstellungsverfahren in den Bewerberlisten gleichgesetzt zu Seiteneinsteigern. Alle Bewerber die die Schulform
erfüllen werden trotz schlechterer Ordnungsgruppe bevorzugt.
Aber wenn sich doch eine Schule entscheidet eine Stelle zu öffen, und diese Möglichkeit wird explizit für Gesamtschulen Sek II
genannt, müsste ich doch im Sinne der Gleichbehandlung anhand der Ordnungsgruppe einsortiert werden, oder?
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir weitere Auskunft geben?
Danke