Ich bin mir meiner Sache eigentlich recht sicher, um nicht überrascht zu werden, frage ich hier dennoch mal nach.
Im Musikunterricht setze ich eine eigene Gitarre ein. Im Klassenraum liegt sie auf dem Pult und wird von einem Schüler heruntergestoßen. Versehentlich. An der Gitarre entsteht ein Schaden. Der Gitarrenbauer nimmt 50 € für einen Kostenvoranschlag und gibt mir dann voraussichtlich schriftlich, dass die Reparaturkosten der Gitarre den Gebrauchswert (etwa 180 €) übersteigen. Vielleicht ist es auch weniger schlimm und die Gitarre lässt sich für 120 € reparieren.
Im ersten Fall müsste ich von der Haftpflicht der Eltern (oder von diesen selbst) 230 € ersetzt bekommen (Gebrauchswert plus Kostenvoranschlag), im zweiten Fall 170 € (Reparaturkosten plus Kostenvoranschlag). Richtig?