Schüler beschädigt Lehrereigentum - (wieviel) zahlt Elternhaftpflicht?

  • Ich bin mir meiner Sache eigentlich recht sicher, um nicht überrascht zu werden, frage ich hier dennoch mal nach.


    Im Musikunterricht setze ich eine eigene Gitarre ein. Im Klassenraum liegt sie auf dem Pult und wird von einem Schüler heruntergestoßen. Versehentlich. An der Gitarre entsteht ein Schaden. Der Gitarrenbauer nimmt 50 € für einen Kostenvoranschlag und gibt mir dann voraussichtlich schriftlich, dass die Reparaturkosten der Gitarre den Gebrauchswert (etwa 180 €) übersteigen. Vielleicht ist es auch weniger schlimm und die Gitarre lässt sich für 120 € reparieren.


    Im ersten Fall müsste ich von der Haftpflicht der Eltern (oder von diesen selbst) 230 € ersetzt bekommen (Gebrauchswert plus Kostenvoranschlag), im zweiten Fall 170 € (Reparaturkosten plus Kostenvoranschlag). Richtig?

  • Das Unterrichtsmaterialien auch im Rahmen der normalen Nutzung mal kaputt gehen, kann passieren und das müssen Schüler genau so wenige aus eigener Tasche bezahlen, wie Lehrer, dem schließlich auch einmal etwas herunter fallen kann. So lange der Schüler nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, und das ist bei der vorliegenden Beschreibung nicht der Fall, wird er gar nichts zahlen müssen, auch seine Versicherung nicht (die machen das aber manchmal bei Kleinbeträgen trotzdem, weil die genaue Prüfung teurer wäre).
    Schäden werden normalerweise aus dem Schuletat getragen, indem die beschädigten Geräten daraus ersetzt werden. Falls ein Lehrer private Gerätschaften mit in die Schule nimmt und die im diestlichen Gerbrauch beschädigt werden, kann dies ebenfalls von der Schule ersetzt werden, dies setzt allerdings voraus, dass eine ausdrückliche Anweisung deines Schulleiters dafür vorlag. Falls du die Gitarre ohne Anweisung deines Schulleiters mitgebracht hast, war das dein Privatvergnügen und das Land NRW dankt dir ganz herzlich für deinen Einsatz. Was dich sicher über die Tatsache hinwegtrösten wird, dass du auf den Kosten in diesem Fall sitzen bleibts.

  • Also nach meinem Dafürhalten ist es für die Haftpflicht nicht relevant, ob das aus Versehen war. Wenn ich aus Versehen die Vase meines Nachbarn zerdeppere, bei dem ich eingeladen bin, muss ich auch dafür haften. Ich würde mich an die Eltern wenden und den Schadensfall mit ihnen besprechen. Wenn du umgekehrt so hochwertiges Eigentum eines Schülers aus Versehen zerstörst, wären die Eltern sicher noch am selben Tag auf der Matte!

  • So lange der Schüler nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat...
    ..., kann dies ebenfalls von der Schule ersetzt werden, dies setzt allerdings voraus, dass eine ausdrückliche Anweisung deines Schulleiters dafür vorlag.


    (Leichte) Fahrlässigkeit reicht für eine zivirechtliche Haftung aus.


    Und der Schulleiter muss auch keine "ausdrückliche Anweisung" geben. Es genügt seine Kenntnis und seine stillschweigende Duldung (der Jurist nennt so etwas konkludentes Verhalten).


    Immer wieder witzig, welche "Rechtskenntnisse" in den Schulen so vorherrschen...


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • So wie Eugenia und Mikael hatte ich auch gedacht.


    Das mit dem Versehen hatte ich deswegen erwähnt, weil es m. E. gerade deswegen ein Versicherungsfall ist, da Vorsatz doch von der Haftpflicht ausgeschlossen ist.

  • Im normalen schulischen Alltag sind Schüler über den Schulträger versichert. Dieser hat aber wiederum keine Versicherung gegen Sachschäden sondern finanziert notwendige Ersatzanschaffungen über die normale Sachmittelausstattung der Schule mit (Was in der Praxis bedeutet, dass die Schulen so etwas über ihre regulären Mittelzuweisungen mit zu erledigen haben, so lange nicht ein Großgerät kaputt geht, welches den Etatrahmen sprengt). Das ist eben doch was ganz anderes , als wenn du die Vase deines Nachbarn zerdepperst, denn den besuchst du freiwillig, während die Schüler die Schule nun mal schulpflichtbedingt besuchen müssen.
    Ich war jahrelang Sammlungsleiter und habe den Fall mehr als einmal gehabt - erst bei eindeutiger Fahrlässigkeit müssen Schüler zahlen, bei Beschädigungen, die trotz Wahrung einer normalen allgemeinen Sorgfallt im Schulalltag mit 30 Schülern nun mal vorkommen können, nicht. Fahrlässigkeit kann ich in der (allerdings spärlichen) Fallbeschreibung nicht erkennen.


    Und der Schulleiter muss auch keine "ausdrückliche Anweisung" geben. Es genügt seine Kenntnis und seine stillschweigende Duldung (der Jurist nennt so etwas konkludentes Verhalten).


    Wenn man diese Kenntnis denn nachweisen kann...
    Die Verwendung eigener Gerätschaften im Unterricht auf "wenn der Schulleiter nichts sagt, ist es schon in Ordnung" zu reduzieren, ist etwas zu simpel. Beispielsweise ist der Verwendung privater Elektrogeräte grundsätzlich verboten.


    Völlig egal ist im Übrigen die Frage der Haftpflicht. Entweder der Schüler ist schadensersatzpflichtig (denn wird diesen Schaden möglicherweise die Haftpflicht übernehmen) oder er ist es nicht, das ist völlig unabhängig davon, ob die Eltern eine entsprechende Haftpflicht abgeschlossen haben (die ja auch nicht Pflicht ist).

  • Nur noch kurz zu meinem Fall (die Eltern werden wohl anstandslos die Rechnung übernehmen, ohne großes Hin und Her. Trotzdem interessehalber): Der Schüler zieht sich im Gehen seine Jacke an, dabei "wischt" er mit einem Arm über das Pult und nimmt dabei die Gitarre mit.


    Ist das nun fahrlässig? Wenn das für Fahrlässigkeit noch nicht reicht, dann müsste der Schüler sich ja irgendwie noch "falscher" verhalten haben, damit man von Fahrlässigkeit sprechen kann. Der Schüler hätte sich z. B. zum Jacke Anziehen auf die Gitarre setzen können. Ist das dann aber nicht schon so doof, dass man dem Schüler Vorsatz unterstellen müsste?


    Zitat

    Beispielsweise ist der Verwendung privater Elektrogeräte grundsätzlich verboten.


    Das heißt, die für später geplante Anschaffung eines Beamers kann ich mir sparen? Und alle Kollegen mit eigenen CD-Playern etc. verstoßen gegen Vorschriften?


  • Das heißt, die für später geplante Anschaffung eines Beamers kann ich mir sparen? Und alle Kollegen mit eigenen CD-Playern etc. verstoßen gegen Vorschriften?


    Ja, eigentlich heißt es das oder zumidnest, dass sie auf eigenes Risiko handeln.


    Beispiel, ich habe meine BoschMUM6 letztes Jahr zur Weihnachtszeit mit im Unterricht gehabt, weil die Handrührer den Lebkuchenteig nicht geknetet haben. Leider meine auch nicht (weil der Teig eingefroren ist), aber jedenfalls ist sie dabei kaputt gegangen.
    DAs ist dann mein Problem, wenn es keine Eltern gibt, die das von sich aus der Haftpflichtversicherung


  • Ist das nun fahrlässig? Wenn das für Fahrlässigkeit noch nicht reicht, dann müsste der Schüler sich ja irgendwie noch "falscher" verhalten haben, damit man von Fahrlässigkeit sprechen kann. Der Schüler hätte sich z. B. zum Jacke Anziehen auf die Gitarre setzen können. Ist das dann aber nicht schon so doof, dass man dem Schüler Vorsatz unterstellen müsste?


    Fahrlässig wäre in meinen Augen, wenn der Schüler einen schweren Gegenstand quer durch die Klasse geworfen oder mit einem Mitschüler einen Wettlauf im Klassenraum veranstaltet hätte. "Jacke anziehen" ist nun mal ein normaler Vorgang im Klassenraum, die Gitarre hätte entsprechend gesichert werden müssen, gerade da das ganze ja offensichtlich passiert ist, als alle Schüler den Klassenraum verlassen haben. Das ist aber für einen Leien schwer zu entscheiden. Faustregel: Fahrlässig ist immer, wenn dabei gegen eine vorangegangene Sicherheitsbelehrung oder die Schulordnung verstoßen wurde.


    Zitat

    Beispielsweise ist der Verwendung privater Elektrogeräte grundsätzlich verboten.


    Das heißt, die für später geplante Anschaffung eines Beamers kann ich mir sparen? Und alle Kollegen mit eigenen CD-Playern etc. verstoßen gegen Vorschriften?


    Ja, ganau das heißt es, es sei denn sie lassen die Geräte vom Gewerbeaufsichtsamt durchtesten.
    (Bei Elektrogeräten im Schuleinsatz muss alle 2 Jahre die Sicherheit geprüft werden, insbesondere die Erde muss auf maximalen Schutzwiderstand durchgetestet werden. Das erkennt man zumindest bei uns daran, dass dann diese Runden aufkleber mit Jahreszahl an allen Netzkabeln sind. Wenn man seine Sachen dauerhaft in der Schule liegen lässt, kann es aber passieren, dass man Glück hat und das irgendwann einfach mit gemacht wird, wenn der Prüfer mal wieder eine runde durch die Schule macht.)


    Grüße,
    Moebius

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