Hallo,
ich habe zur Zeit eine 1. Klasse und in dieser Klasse ein recht auffälliges Kind.
Er hat sowohl in Mathe, als auch in Deutsch große Schwierigkeiten. Auch die Feinmotorik ist bei ihm eine ziemliche Katastrophe.Hinzu kommt ein nicht gerade besonders freundliches Sozialverhalten zu seinen Mitschülern. Während es zu Beginn der Schulzeit noch einigermaßen klappte, wird es nun für ihn immer schwieriger. Er verweigert sich häufig, sitzt dann unter dem Tisch oder schmeißt seine Sachen durch die Klasse. Die Hausaufgaben will er nie aufschreiben und bringt damit die ganze Klasse durcheinander. Wenn ich ihm differenzierte Arbeitsblätter gebe, dann beschwert er sich warum er nicht das gleiche machen kann wie die anderen und trotz meiner Erklärung, dass es besser sei für ihn dieses Ab zu bearbeiten, will er das gleiche wie die anderen machen.
Wenn man direkt neben ihm sitzt und ihn immer wieder aufmuntert, dann geht es auch einigermaßen. Aber dafür fehlt mir ja die Zeit im normalen Unterricht.
Jetzt frage ich mich, ob ein Integrationshelfer eine Hilfe für ihn wäre, bzw. das wäre es ganz bestimmt, nur steht ihm so etwas zu?
In meiner Ausbildungsschule gab es 2 Integrationshelfer und die Kinder, die sie betreuten zeigten ähnliche Verhaltensauffälligkeiten. Ich weiß jedoch nicht, ob sie auch eine ES-Störung attestiert hatten. Denn eigentlich zeigt ja heutzutage in fast jeder Klasse mindestens ein Kind solche Auffälligkeiten
Daher meine Frage, wann steht einem Kind ein Integrationshelfer in NRW zu und wer muss diesen beantragen? Eltern bzw. in diesem Fall das Kinderheim oder die Schule?
Das Kind lebt zurzeit im Heim und hat schon einiges hinter sich. Er wird auch psychologisch betreut und eine Person, die ihm im Schulalltag regelmäßig zur seite steht wäre sicherlich eine große Hilfe für ihn.
Würde mich über Antworten oder Erfahrungsberichte sehr freuen.