Integrationshelfer beantragen? Wann und wie?

  • Hallo,
    ich habe zur Zeit eine 1. Klasse und in dieser Klasse ein recht auffälliges Kind.
    Er hat sowohl in Mathe, als auch in Deutsch große Schwierigkeiten. Auch die Feinmotorik ist bei ihm eine ziemliche Katastrophe.Hinzu kommt ein nicht gerade besonders freundliches Sozialverhalten zu seinen Mitschülern. Während es zu Beginn der Schulzeit noch einigermaßen klappte, wird es nun für ihn immer schwieriger. Er verweigert sich häufig, sitzt dann unter dem Tisch oder schmeißt seine Sachen durch die Klasse. Die Hausaufgaben will er nie aufschreiben und bringt damit die ganze Klasse durcheinander. Wenn ich ihm differenzierte Arbeitsblätter gebe, dann beschwert er sich warum er nicht das gleiche machen kann wie die anderen und trotz meiner Erklärung, dass es besser sei für ihn dieses Ab zu bearbeiten, will er das gleiche wie die anderen machen.
    Wenn man direkt neben ihm sitzt und ihn immer wieder aufmuntert, dann geht es auch einigermaßen. Aber dafür fehlt mir ja die Zeit im normalen Unterricht.


    Jetzt frage ich mich, ob ein Integrationshelfer eine Hilfe für ihn wäre, bzw. das wäre es ganz bestimmt, nur steht ihm so etwas zu?
    In meiner Ausbildungsschule gab es 2 Integrationshelfer und die Kinder, die sie betreuten zeigten ähnliche Verhaltensauffälligkeiten. Ich weiß jedoch nicht, ob sie auch eine ES-Störung attestiert hatten. Denn eigentlich zeigt ja heutzutage in fast jeder Klasse mindestens ein Kind solche Auffälligkeiten ;)


    Daher meine Frage, wann steht einem Kind ein Integrationshelfer in NRW zu und wer muss diesen beantragen? Eltern bzw. in diesem Fall das Kinderheim oder die Schule?
    Das Kind lebt zurzeit im Heim und hat schon einiges hinter sich. Er wird auch psychologisch betreut und eine Person, die ihm im Schulalltag regelmäßig zur seite steht wäre sicherlich eine große Hilfe für ihn.


    Würde mich über Antworten oder Erfahrungsberichte sehr freuen. ;)

  • Hallo!
    Ist das beschriebene Kind denn ein GU-Kind mit Förderbedarf im emotional-sozialen Bereich?
    Oder wurde es noch nicht "offiziell" festgestellt?


    Die Chancen, einen Integrationshelfer zu bekommen, sind nach meinen Erfahrungen leider sehr, sehr gering.
    Also erstmal muss das AO-SF gelaufen sein. Wenn der Förderschwerpunkt im Bereich ES liegt, sind die Chancen schonmal größer, als wenn der Förderschwerpunkt "Lernen" ist und die Verhaltensauffälligkeiten nur "dazu" kommen. Aber generell müssen die Auffälligkeiten wirklich schon außergewöhnlich heftig sein. Das Kind, das du schilderst, ist da vermutlich bei weitem noch nicht "schlimm" genug. (Diese Kinder sind ja quasi schon Alltag...)
    Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen den I-Helfer beantragen. Die Schule kann dies meines Wissens nur für körperlich behinderte Kinder tun (nicht für L, S, ES Kinder) , wobei diese Kinder in der Regel ja sowieso schon einen I-Helfer von Anfang an haben.


    In deinem Fall scheint ja das Jugendamt schonmal in der Familie tätig gewesen zu sein, wenn das Kind in einem Heim lebt?
    Das ist für einen I-Helfer evtl von Vorteil. Denn entweder kommt das Jugendamt für die Kosten auf, oder das Sozialamt.
    Aber das wird alles ganz genau geprüft, das AO-SF muss gelaufen sein, das Jugendamt schaut sich nochmal die Familie und das Kind an usw....
    Einen Versuch ist es sicherlich wert, aber mach dir keine großen Hoffnungen.


    LG
    Shadow

  • Vielen Dank für deine ausführlichen Antworten.
    Ich fürchte da habe ich dann wirklich keine allzu großen Chancen im Moment, denn ein AOSF Verfahren ist noch nicht gelaufen.
    Am Mittwoch kommt allerdings eine Sonderschullehrerin, die sich diesen Fall mal näher ansehen will. Bin mal gespannt was sie dazu sagt.

  • Hallo!
    Die Erziehungsberechtigten müssten sich ans Jugendamt wenden und den I-Helfer beantragen. Die wollen dann aber eine schriftliche Problemschilderung der Schule haben. Ein Versuch ist es wert, wenn du die Vorfälle dramatisch genug beschreibst ohne zu lügen. Allerdings kommt es ganz auf den I-Helfer an, ob die Maßnahmen fruchtbar sind. Wir hatten hier schon einige, die während des Unterrichts mit ihrem Handy spielten. Viele von denen haben keine Erfahrung im pädagogischen Bereich. Du musst sie gut anleiten, damit es dem Kind auch etwas bringt.


    Auf Dauer könnte ich mir vorstellen, dass du ein AO-SF-Verfahren einleiten musst, wenn sich keine Verbesserungen zeigen. Die Frist läuft dieses Jahr glaube ich am 20. Januar ab. Wie es nächstes Jahr aussieht, weiß noch kein Mensch (Inklusion). Gut, dass du dir erst einmal Beratung von der Sonderpädagogin holst.

  • Auf Dauer könnte ich mir vorstellen, dass du ein AO-SF-Verfahren einleiten musst, wenn sich keine Verbesserungen zeigen. Die Frist läuft dieses Jahr glaube ich am 20. Januar ab. Wie es nächstes Jahr aussieht, weiß noch kein Mensch (Inklusion). Gut, dass du dir erst einmal Beratung von der Sonderpädagogin holst.


    Nach dem neuen Gesetz können das nur noch die Eltern:


    http://tresselt.de/aktuell.htm

    Während früher Eltern und Schulen gleichermaßen die Möglichkeit hatten, den Förderbedarf für behinderte Kinder zu beantragen, entfällt dies nunmehr für die Schulen. Jetzt haben Eltern das alleinige Recht dazu. Gerade im Förderschwerpunkt "emotionale und soziale Entwicklung" wird das zu großen Problemen führen. Bisher hatten nämlich größtenteils die Schulen diese Förderungsart beantragt. Da das nunmehr wegfällt, werden die Eltern ihre Kinder dort anmelden, wo sie das größte Förderpotenzial vermuten: in den Gesamtschulen und Sekundarschulen. Diese haben nämlich gerade diese Förderung im Rahmen des gemeinsamen längeren Lernens auf ihr Aushängeschild geschrieben.

    --

    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

  • Du solltest auf jeden Fall die Chance nutzen und noch ein AO-SF einleiten!
    Einen Versuch ist es wert...
    Nächstes Schuljahr wird es ja zu diesem frühen Zeitpunkt wahrscheinlich kein AO-SF mehr geben, also ist es sinnvoll, schnell zu handeln.
    Wann die Frist abläuft, ist glaub ich auch je nach Schulamt verschieden, vielleicht hast du sogar noch bis Ende Februar Zeit.
    Super, dass du schon einen Termin mit der Sonderpädagogin hast, die sich das Kind ansehen will.
    Bei vielen Schulämtern ist das nämlich Pflicht, bevor du ein AO-SF für ES einleitest.
    Am besten fragst du diese Kollegin mal, wie du weiter vorgehen sollst...
    Wie Cambria schon schreibt, solltest du in deinem Bericht (auch fürs AO-SF) die Probleme ganz deutlich beschreiben (wenn er z.B. Sachen durch die Klasse schmeißt, gefährdet er ja andere Kinder etc...)
    Allerdings muss wirklich schon einiges zusammenkommen, dass der Förderbedarf festgestellt wird.
    I-Helfer könnte man höchstens parallel beantragen lassen, aber wie gesagt... die Chancen sind leider eher gering. :(

  • Nach dem neuen Gesetz können das nur noch die Eltern:


    http://tresselt.de/aktuell.htm

    Während früher Eltern und Schulen gleichermaßen die Möglichkeit hatten, den Förderbedarf für behinderte Kinder zu beantragen, entfällt dies nunmehr für die Schulen. Jetzt haben Eltern das alleinige Recht dazu. Gerade im Förderschwerpunkt "emotionale und soziale Entwicklung" wird das zu großen Problemen führen. Bisher hatten nämlich größtenteils die Schulen diese Förderungsart beantragt. Da das nunmehr wegfällt, werden die Eltern ihre Kinder dort anmelden, wo sie das größte Förderpotenzial vermuten: in den Gesamtschulen und Sekundarschulen. Diese haben nämlich gerade diese Förderung im Rahmen des gemeinsamen längeren Lernens auf ihr Aushängeschild geschrieben.

    Zur Zeit läufts ja noch nach den alten Bedingungen.
    Also nichts unversucht lassen ...
    Soweit ich informiert bin, ist aber selbst nach dem neuen Gesetz ein AO-SF seitens der Schule für ES jederzeit möglich, wenn die Probleme gravierend sind.

  • Hier der Beleg, hoffe es klappt:

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