Steuererklärung Fahrtkosten Referendariat

  • Hallo liebe Kollegen,


    Ich absolviere gerade mein Referendariat in Brandenburg und habe eine Frage zur Abrechnung der Fahrtkosten in der Steuererklärung.


    Zur Vorinformation, ich bin vier Tage in der Woche an meiner Schule und einen Tag im Studienseminar.


    Nun stellt sich mir die Frage, wie ich die Fahrtkosten korrekt abrechnen? Meine Dienststelle ist ja das Studienseminar. Also fünf Tage die Woche dort hin? Oder doch genau die Strecken wie oben beschrieben?


    Danke und mit bestem Gruß,
    Faelivrin

  • Also bei uns ist die Dienststelle und damit auch Arbeitsstelle (30 Cent pro Entfernungskilometer)das schulpraktische Seminar (Hauptseminar). Fachseminare, Schule usw. sind alle über Reisekosten abzurechnen (30 Cent pro gefahrenen Kilometer).
    Da kommt einiges zusammen. Es beruht auf dem Urteil, dass es nur noch eine regelmäßige Arbeitsstätte geben kann!


    Achso, natürlich darfst du nur die Tage zur Dienststelle abrechnen, die du dorthin gefahren bist, die andern Tage rechnest du wie gesagt über Reisekosen ab!


    Sprich, ich bin z.B. zwei Tage die Woche außerhalb des Prüfungszeitraumes im Normalfall im Hauptseminar gewesen, diese aber auch noch mit unterschiedlichen Entfernungen, da einmal von zu Hause (ca. 35km) und einmal von der Schule (8 km ) weg.
    Zumal ich an den Tagen, wo ich von der Schule komme ja für morgens den Weg als Reiskosten abrechne.

  • Ich muss mich korrigieren, hab gerade nochmal nachgeschaut, die Schule ist unsere Dienststelle. Also kann ich ja scheinbar das volle Pensum abrechnen. Bzw. scheinbar nach dem genauen Muster, wie bei dir.

  • Ich weiß nicht, wo du deine Information bezogen hast, aber in meinen Unterlagen steht an verschiedenen Stellen:


    Also war meine erste Intuition doch richtig. Hatte das dann vom Trennungsgeldantrag. Und was hast du abgerechnet?

  • Noch nichts; bei mir geht es erst zum Februar los. Wahrscheinlich hab ich die richtigen Unterlagen deshalb auch gleich auf Anhieb gefunden, immerhin ist mein Ordner noch nicht so dick ;) Umso aufmerksamer lese ich natürlich mit. Wohne ja auch in Berlin und hab so einiges an Fahrerei vor mir... :-/

  • Ich habe am Donnerstag eine Hospitation durch meine Hauptseminarleiterin, da frage ich sie 'mal direkt. Sie sollte das ja wissen. Dann poste ich die Antwort hier.

  • Ich habe am Donnerstag eine Hospitation durch meine Hauptseminarleiterin, da frage ich sie 'mal direkt. Sie sollte das ja wissen. Dann poste ich die Antwort hier.


    Wie kommst du darauf, dass sie so etwas wei`? WAs haben denn Hauptseminarleiter mit Steuerrecht zu tun?
    Also solche Dinge wusste bei uns niemand.
    Aber wie gesagt, meine Antwort ist ziemlich sicher richtig, denn ich habe mich beim Finanzamt und Steuerexperten erkundigt ;)

  • Nach Auskunft meiner Steuerberaterin: dein Dienstort ist das Seminar. Fahrten dahin werden also nur eine Strecke gerechnet. Die Fahrt zur Schule wird über die Reisekosten gerechnet, also jeder gefahrene Kilometer sowie Verpflegungspauschale. Das läppert (und rechnet) sich 8)

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Nach Auskunft meiner Steuerberaterin: dein Dienstort ist das Seminar. Fahrten dahin werden also nur eine Strecke gerechnet. Die Fahrt zur Schule wird über die Reisekosten gerechnet, also jeder gefahrene Kilometer sowie Verpflegungspauschale. Das läppert (und rechnet) sich 8)


    Das ist ja genau das, was ich auch gesagt und als Auskunft bekommen habe.
    Verpflegungspauschale gibt es doch aber nur bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit vom Wohnort, da komme zumindest ich nicht oft drüber.

  • Sammeln lohnt sich, ich will euch nur nicht die Illusion rauben. Vermutlich werdet ihr auch nicht besonders viel im Ref verdienen, so dass ihr ehr nur ein paar Euro Lohnsteuer zahlt. Die könnt ihr euch wieder reinholen durch das fleißige Kilometer aufschreiben. Ihr müsst aber konstant jeden Monat mehr als euren Bruttolohn(!) an Werbungskosten haben, um davon auch nach dem Ref profitieren zu können (Stichwort Verlustvortrag). Beispielrechnung:


    Mit 0€ Werbungskosten
    Bruttolohn: 1100€
    Steuer(fiktiv): 40 €
    Nettolohn: 1060€


    Mit 500€ Werbungskosten:
    Brutto: 1100€
    Brutto nach Abzug von Werbungskosten: 700€
    Steuern(fiktiv): 0€
    Nettolohn: 1100€ (40€ mehr)


    Mit 1000€ Werbungskosten:
    Brutto: 1100€
    Brutto nach Abzug von Werbungskosten: 100€
    Steuern(fiktiv): 0€
    Nettolohn: 1100€ (40€ mehr)


    Erst wenn euer Bruttolohn nach Abzug der Werbungskosten negativ ist, wird er mit zukünftigen positiven Bruttolöhnen verrechnet. Achja, und es müssen im Jahr schonmal mehr als 1000€ zusammenkommen - das ist allerdings als Lehrer recht einfach. Arbeitszimmer und Material reichen meistens schon dick.

  • Sammeln lohnt sich, ich will euch nur nicht die Illusion rauben. Vermutlich werdet ihr auch nicht besonders viel im Ref verdienen, so dass ihr ehr nur ein paar Euro Lohnsteuer zahlt.


    Das kommt ja auch auf die Steuerklasse usw. an.


    Ich zahle immerhin 1/5 meines Einkommens alleine an Lohnsteuer! Und bei der Einkommenssteuererklärung lohnt es sich dann für uns als Familie eh ;)

  • Da hast du vollkommen recht - bei gemeinsamer Veranlagung (übrigens egal, welche Steuerklasse du wählst, am Jahresende wird einfach in einer Tabelle geschaut, wieviel Steuern ihr beide zusammen zahlen müsst) zählt jeder Euro.

  • Hey, das ist ja mal ne super Info. Ich hab nämlich 2013 schon einiges an Lohnsteuer eingezahlt, weil ich bis Ende Juli eine Vollzeitstelle hatte. Nun von August bis Dezember bin ich jeden Tag gut 130km nach Berlin zum Ref ins Seminar oder in die Schule gegondelt. Bei den Reisekosten bekomme ich also beide Wege erstattet? Mehr als 8 Stunden würde ich bei 4h täglicher Fahrzeit öfter mal zusammen kriegen.

  • Hey, das ist ja mal ne super Info. Ich hab nämlich 2013 schon einiges an Lohnsteuer eingezahlt, weil ich bis Ende Juli eine Vollzeitstelle hatte. Nun von August bis Dezember bin ich jeden Tag gut 130km nach Berlin zum Ref ins Seminar oder in die Schule gegondelt. Bei den Reisekosten bekomme ich also beide Wege erstattet? Mehr als 8 Stunden würde ich bei 4h täglicher Fahrzeit öfter mal zusammen kriegen.


    Wie gesagt, Reisekosten gibt's für Schule und Fachseminare und das sind die tatsächlich gefahrenen Kilometer (hin- und zurück), für das Hauptseminar gibt es nur die Entfernung bezahlt und auch keine Verpflegungskostenmehraufwendungen.
    Aber die solltest du ja bei Schule und Fachseminaren (wenn sie nicht im Hauptseminar sind) genügend erhalten.

  • Hallo zusammen,


    ich bin gerade noch im Referendariat in Baden-Württemberg und stehe ebenfalls vor der Einkommenssteuererklärung.
    Hierzu habe ich eine Frage bzw. ich wollte sicherstellen, ob ich das richtig verstanden habe:


    - bei mir ist das Seminar der Dienstort Im vergangenen Jahr habe ich im ersten Halbjahr durchschnittlich 2x Seminar pro Woche gehabt. 3x war ich an der Schule.
    - im zweiten Halbjahr war ich nur noch 1x pro Woche am Seminar, weiterhin aber 3x an der Schule.
    - kann ich (trotz des Ungleichgewichtes; ich war ja häufiger an der Schule als am Seminar) die Fahrtkosten zur Schule als Reisekosten abrechnen lassen und den Besuch des Seminars normal als "Weg zur Arbeit"?


    So wurde es mir zumindest aus den vorherigen Aussagen deutlich; allerdings wollte ich zur Sicherheit nochmals nachfragen.


    Wäre über eine Rückinfo sehr dankbar!


    Viele Grüße und Danke im Voraus!

  • - kann ich (trotz des Ungleichgewichtes; ich war ja häufiger an der Schule als am Seminar) die Fahrtkosten zur Schule als Reisekosten abrechnen lassen und den Besuch des Seminars normal als "Weg zur Arbeit"?


    Du kannst nicht nur, sondern du musst ;)


    Die Dienststelle ist ausschlaggebend, nicht die Anzahl seit der Gesetzesänderung.


    Was dir nur passieren kann, dass du so ein unfähiges Finanzamt hast, wie wir, die dann sagen, das haben sie noch nie gehört, dass man in einem schulpraktischen Seminar ist und bla und blub und das müsste man ihnen erst mit Arbeitsvertrag (hat ein Beamter nicht!) usw. belegen, denn sie kennen nur die Schule als Dienststelle (weil die zufällig vorher meine Arbeitsstätte als PKB-Kraft war im ersten Monat).


    Aber eigentlich gibt es kaum ein Finanzamt, was so dämlich ist wie unseres (und das auch in den anderen Finanzbehörden schon bekannt ist und die selbst eine Zusammenarbeit mit denen ablehnen, wenn irgendwie möglich :staun: ).


    Achso, falls jemand denkt, ich hätte gerade einen echten Hass auf das Finanzamt, ja habe ich. Habe die letzte Nacht damit verbracht die 120 Seiten zusammengefasste Belege, die sie nun nachfordern zu kopieren und zu sortieren (denn das ist ja nicht ihre Aufgaben nach ihren Aussagen sich die zu sortieren). Da bekommt man den Hass schon mal.
    Ich finde eigentlich hätte es damit gut sein sollen, dass ich ihnen verrate, dass sie über 2000 Euro Bruttoeinkommen "vergessen" haben, aber das sehen sie wohl nicht so.


    Sorry, ich schweife ab.


    Also ja, du hast das ganz richtig verstanden und so ist es zu machen und dann auch durchzusetzen ;)

  • Hallo,


    dazu habe ich aktuell auch einige Fragen: Ich bin LAA in NRW und beschäftige mich gerade mit (meiner ersten) Steuererklärung für 2014.


    1. Ich bin 1mal wöchentlich im Seminar und 4mal in der Schule. Welcher Ort ist meine "erste Tätigkeitsstätte" und ist somit über Werbungskosten abzurechnen?


    2. Muss ich die "Aufwendungen für Arbeitsmittel" in Kategorien (z.B. Arbeitsmaterialien für den Unterricht, Laptop etc.) zusammenfassen und dann nochmasls einzelnd extra gelistet der Erklärung hinzufügen?


    3. Was hat es mit den "Fahrtkosten" auf sich? Ich bin verwirrt....


    Hoffe, ihr könnt mir helfen ;)


    Liebste Grüße
    Steffi

  • Achso, falls jemand denkt, ich hätte gerade einen echten Hass auf das Finanzamt, ja habe ich. Habe die letzte Nacht damit verbracht die 120 Seiten zusammengefasste Belege, die sie nun nachfordern zu kopieren und zu sortieren (denn das ist ja nicht ihre Aufgaben nach ihren Aussagen sich die zu sortieren).


    Ist es ja nun wirklich nicht. Du willst nachweisen, dass deine Ausgaben höher waren als der Werbungskostenpauschbetrag - also ist das deine Aufgabe.
    Kopieren musst du die Belege jedoch nicht. In der Regel gibst du deine Steuererklärung im Servicecenter ab, hast den Ordner mit den Belegen dabei und der Beamte schaut - wenn überhaupt - stichprobenartig drüber. Dazu ist es ganz praktisch, wenn du die Belege gut sortiert und nummeriert hast - dann ist der Akt schnell erledigt. Die Belege nummeriere und summiere ich nach nachfolgend genannter Gliederung mit der Tabellenkalkulation auf.


    Mein Steuerordner hat folgende Einteilung:
    1.) Sonderausgaben
    Darin befinden sich die Belege für Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherungen (auch Auto) sowie vermögenswirksame Leistungen, sowie Spendenbelege


    2.) Werbungskosten
    Werbungskosten ergeben einen Betrag, der vom steuerpflichtigen Bruttolohn abgezogen wird. Dann muss nur noch der Rest vom Bruttolohn versteuert werden. Das geschieht nach der Lohnsteuertabelle, in die eine Progression eingearbeitet ist - je mehr man verdient, umso höher ist der prozentuale Steueranteil. Als Studienrat mit A13 liegt der Steuersatz in den letzten 100 € des Bruttoeinkommens gut und gerne bei 40%. Wenn man diese letzten 100 € um 1 € für einen Kugelschreiber mindern kann, "zahlt" das Finanzamt vom Kugelschreiber 40 ct - weil man 40 ct weniger Steuern zu zahlen hat.
    Diese Überleguung sollte man als Steuerzahler immer im Hinterkopf haben.


    2.a.) Arbeitszimmer
    Beim ersten Mal befindet sich darin ein Grundriss der Wohnung mit der Quadratmeterberechnung des Arbeitszimmers und dessen Anteil an der Gesamtfläche der Wohnung.
    Kopie vom Mietvertrag - Seite mit Miete und Nebenkosten genügt.
    Stromrechnung, Gas- und Wasserrechnung, Schornsteinfeger usw.
    Diese Kosten werden anteilsmäßig auf das Arbeitszimmer gerechnet.
    Reinigungskosten für das Zimmer setze ich pauschal mit 20 € pro Monat an
    Seit ich im Eigenheim wohne, sind darin die Zinszahlungen für die Hauskredite an Stelle der Miete enthalten.
    Für das Arbeitszimmer dürfen maximal 1250 € pro Jahr in der Steuererklärung geltend gemacht werden.


    2.b.) Reisekosten
    Hier liste ich mit Datum die Tage und gefahrene Kilometer auf,
    - an denen ich am Sonntag zum nächsten Klassen-Ausflugsort gefahren bin, um die verkehrstechnische Lage und die Angebote abzuchecken
    - im Kreismedienzentrum einen Film besorgt habe
    - zu einer Fortbildungsveranstaltung gefahren bin
    - für die Schule Materialien eingekauft habe
    - zum Elternabend, zum Schulfest, zur Lehrerkonferenz gefahren bin
    - zur Hochschulbibliothek
    - in den Ferien zur Schule gefahren bin, um vor- oder nachzubereiten


    2.c.) Abschreibungen
    Weil "höherwertige Güter" ab 400 € auf mehrere Jahre taggenau abzuschreiben sind (Computer und Drucker auf 3 Jahre=1095 Tage, Möbel für das Arbeitszimmer auf 5 Jahre=1825 Tage) führe ich hier eine Tabelle, die mir den Überblick über die verschiedenen Jahre gibt. Auch hier leistet die Tabellenkalkulation mit der Möglichkeit von Datumsrechnungen gute Dienste. Wenn ich z.B. heute einen Rechner für 500 € kaufe, kann ich dieses Jahr
    =(328/1095)*500 € =149,77 €
    absetzen.
    Die Anzahl der Tage gibt mir die Tabellenkalkulation aus, wenn ich in zwei Zellen jeweils den 31.12.2015 und den 6.2.2015 eintrage und in einer dritten Zelle diese beiden Zellen subtrahiere.
    Blödsinnigerweise muss ich diese Abschreibungsrechnung auch für Mäuse, externe Festplatten und Drucker ausführen, weil die ohne Computer nicht funktionieren und daher als Teil der Gesamtrechnung für den PC angesehen werden.


    2.d.) Arbeitsmittel und Fachliteratur
    Hier sammle ich die Belege für jeden Bleistift, Radiergummi oder Kopierpapier, Tinte für den Drucker, nummeriere diese und summiere mit der Tabellenkalkulation auf.
    Ab und zu (bitte nicht jedes Mal - man soll den Beamten ja nicht herausfordern) muss man wegen eines Einkaufs, z.B. wenn das Papier ausgegangen ist oder die Tinte schnell mal zum Kaufhaus fahren/gehen/joggen - egal wie - das sind dann nochmals 30 ct pro zurückgelegtem Kilometer (den dir Google-Maps ausgibt)
    Dazu zählt auch mein Arbeitsmantel für den Technikunterricht


    2.e.) Telefon- und Internetkosten
    Als Lehrer muss man viel mit Kollegen und Eltern telefonieren, 20% werden in der Regel anerkannt, bei den Kosten fürs Internet können Lehrerforen-Mitstreiter versuchen 100% geltend zu machen :cash:


    2.f.) Kontoführungskosten
    Mindestens 20% sind beruflich bedingt


    2.g.) Fahrtkosten zur Arbeitsstelle
    müssen nicht separat nachgewiesen werden - hier trägt man ins Formular 180 Tage (ca.40 Schulwochen x 5 Tage) ein und gut is. Wer es ganz korrekt machen will, zählt die Arbeitstage und zieht die Krankheits- und Fortbildungstage ab.


    Achtung: Wer -überschlägig - mit diesen Zusammenstellungen unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten von 1000 € bleibt, kann sich die Arbeit sparen. Es schadet jedoch nicht, wenn man geringere Kosten nachweist. Das Finanzamt darf den Arbeitnehmer-Pauschbetrag auch dann nicht kürzen, wenn feststeht, dass keine oder nur geringe Werbungskosten angefallen sind (BFH-Urteil vom 10.6.2008, VIII R 76/05, BStBl. 2008 II S. 937).


    3.) Außergewöhnliche Belastungen
    Fahrten zum Arzt mit 30ct pro Kilometer, Fahrten ins Krankenhaus, Unterstützung naher Angehöriger usw... das ist jedoch ein weites Feld und die Kosten müssen 3% vom Jahresbruttolohn übersteigen, damit sich das steuerlich auswirkt. Trotzdem lohnt es sich, die Belege zu sammeln - man weiß ja nie, was einem übers Jahr blüht.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Wow, Alias, du bist ja organisiert und vor allem diszipliniert!!! Hut ab!!!


    Ich werde mir deine Auflistung gleich mal abspeichern, aber ich glaube nicht, dass ich das jemals so detailliert hinkriege.


    Oft ist es doch so, dass ich im Supermarkt den Familien-Wocheneinkauf mache und dann auch noch Bleistift, Radiergummi etc. mit einpacke. Das dann aber rauszuschreiben und die Quittung aufzuheben, mache ich irgendwie nie. Dabei könnte ich das auch absetzen.


    Auch so viele einzelne Fahrten- an die kann ich mich hinterher nie erinnern, weil ich immer vergesse, die aufzuschreiben.


    Aber danke für deine Auflistung!

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