Mal ne dumme Frage : Dürfte ein Kollegium so über seinen Schulleiter in der Zeitung schreiben wie der o.g. der Schulleiter über sein Kollegium es getan hat ?
Das verbietet schon die Loyalitätspflicht. Aber umgekehrt: Wenn ein SL so ein Interview gibt (was er ja in seiner Position als SL abgibt): Warum hat keiner aus dem Kollegium den Mut, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den SL einzureichen? Denn der Loyalitätspflicht des Kollegiums gegenüber dem SL steht spiegelbildlich die Fürsorgepflicht des SL als Vorgesetztem gegenüber seinem Kollegium gegenüber: Ein Pauschalverurteilung großer Teile des eigenen Kollegiums entspricht sicher nicht dieser Fürsorgepflicht.
Gruß !