Hallo zusammen,
gibt es irgendwo eine Regelung, wer bei einer GU-Klasse für die folgenden "Formalitäten" (also Berichte, Telefonate mit dem Schulamt, Elterngespräche etc.) zuständig ist? Insbesondere geht es um...
- AOSF-Anträge
- Anträge auf Aufhebung der sonderpädagogischen Förderung
- Berichte zum Ende der Probezeit (Aufhebung der sonderpädagogischen Förderung,...)
- Förderpläne für Kinder, bei denen der sonderpädagogischen Förderbedarf zur Probe aufgehoben wurde.
Macht das tatsächlich der Klassenlehrer der Regelschule (also ich) oder kann man erwarten, dass der Sonderpädagoge das übernimmt? Wer wird zur Verantwortung gezogen, wenn z. B. Fristen versäumt werden etc.? Briefe vom Schulamt, Aufforderungen, Berichte/Förderpläne etc. zu schreiben, gehen immer an mich und ich traue mich nicht, das abzugeben, weil ich ja evt. zur Verantwortung gezogen werde, wenn Fristen für Berichte nicht eingehalten werden etc.
Weiß jemand Genaueres?